Käufer möchte Geld zurück?

7 Antworten

Bei Privatverkäufen gibt es kein Widerrufsrecht, insofern befindet sich der Käufer im Annahmeverzug. Du bist auch nicht verpflichtet, ihm (insbesondere auf Deine Kosten) seinen Hintern hinterherzutragen.

Berechtigt bist Du/seid Ihr natürlich, den Vetrag rückabzuwickeln, wenn Ihr Euch einig seid, wer sollte Euch das verbieten wollen? Allerdings solltest Du ihm vorher ankündigen, daß Du die angefallenen Versandkosten und jegliche Gebühren, die Du bei KK als Verkäufer zahlen mußtest, einbehalten wirst. Es kann ja nicht sein, daß Du schlechter dastehst, weil er seine Meinung geändert hat.

Hallo,

auch wenn er kein Anrecht darauf hat, würde ich ihm das Geld zurückgeben.

Das erspart dir Zeit und Aufwand und das Rumgezetere mit dem Käufer.

Du hast nichts davon, wenn du den Pullover wieder verschickst und er dann wieder zurückkommt.

Alle dir entstandenen Kosten (Porto, Gebühren, etc.) ziehst du natürlich ab. Die bekommt er nicht zurück.

Viele Grüße

Michael

Er hat überhaupt keinen Anspruch auf Rückgabe des Geldes. Wenn ich das richtig deute, wünschte der Käufer die Lieferung an einer Packstation und hat es dort nicht abgeholt.

Dies kann man als Annahmeverweigerung deuten. Schreibe den Käufer erneut, er möge bitte die Versandkosten nochmals bezahlen oder du trittst vom Kaufvertrag zurück und wirst die Ware andersweitig verkaufen. Einen Mindererlös wirst du ihn in Rechnung stellen.

Du hast es geschickt und es ist angekommen. Der Fehler liegt beim Empfänger.

Du hast ihm angeboten es erneut zu verschicken, wenn er die Kosten für den Versand überweist. Finde ich o.k. und logisch.

Falls du ihm aus goodwill sein Geld zurückgeben möchtest, würde ich aber nur für den Pullover, den Betrag für den Versand würde ich behalten. Es war nicht dein Fehler, und du bist auch nicht verpflichtet dazu.

Moin,

du KANNST ihm sein Geld zurückgeben. Verpflichtet bist du dazu aber nicht. Es ist ein wirksamer Kaufvertrag zu Stande gekommen, der einzuhalten ist. Der Käufern hat hier kein Recht zum Rücktritt.