Kleiderkreisel Mitglied behauptet Ware nicht erhalten und droht mit Anwalt?
Hallo Zusammen,
ich hatte im April einen Kosmetik Artikel über Kleiderkreisel verkauft. Wert 60€ Versand wurde als Warensendung und das Mitglied war damit einverstanden bzw. es kam kein Widerspruch (1,90€ Aufpreis). In meinen Profil wird ausdrücklich darauf hingewiesen das der Versand beim Risiko des Käufers liegt. 1 Woche später meldete sich das Mitglied das bisher nichts angekommen ist, daraufhin habe ich bei der Post einen Nachforschungsauftrag gestellt. Ich bekam dann ca. 1,6 Monate später die Rückmeldung das diese nichts finden konnten. Allerdings habe ich vergessen dem mitglied das schreiben zu senden. Vor 3 Tagen dann schrieb mir das Mitglied da keine Rückmeldung mehr kam (es wurde auch nicht mehr gefragt) das es nach Rücksprache mit der Verbraucherzentrale einen Anwalt die sache übernimmt und ich ebenfalls von KK angeschrieben werde. Sollte ich dem Mitglied jetzt den Betrag zurück zahlen?? Vorallem hat das Mitglied nur meine Bankdaten und meinen Vornamen...
6 Antworten
Sollte ich dem Mitglied jetzt den Betrag zurück zahlen?
Nein. Der Kaufvertrag wurde durch Übergabe der Sache an den Transportdienstleister erfüllt, es sei denn, der Verkauf erfolgte im Rahmen Deines Unternehmens. Diese Übergabe muss aber im Zweifel bewiesen werden. Kannst Du diesen Beweis nicht antreten, so hat der Käufer durchaus einen Anspruch gegen Dich, den Du dann ggf. auch erfüllen solltest.
Vorallem hat das Mitglied nur meine Bankdaten und meinen Vornamen
Ja.
Und Du hast jetzt hoffentlich etwas fürs Leben gelernt. Es liegt auch in Deinem Interesse, den Zugang der Ware beim Empfänger im Zweifel beweisen zu können, denn durch die Paketverfolgung im Internet kannst Du jedenfalls auch beweisen, dass Du ein Paket abgeschickt hast. Bei einer Warensendung ist dies schwierig, hier kannst Du ggf. einen Zeugen benennen.
Hallo,
hier eine Antwort (es war aber den "umgekehrten Fall"):
https://www.gutefrage.net/frage/kann-ich-durch-die-kontoverbindung-die-anschrift-herausfinden.
Schickt doch (E-Mail ?) eine Kopie des Nachforschungsantrag, es belegt doch, daß du dich um die Sendung gekümmert hast.
Wenn die Sendung auf dem Transportweg geklaut wurde, kannst du nichts dafür. Ich würde aber versuchen von der Post eine Entschädigung zu bekommen.
Es wäre vielleicht besser, des Friedens Willens, dem Käufer den Preis zu erstatten.
Emmy
Es gab doch eine Antwort der Post auf den Nachforschungsantrag:
"Ich bekam dann ca. 1,6 Monate später die Rückmeldung das diese nichts finden konnten"
Die Rückmeldung der Post kann man wohl dem Käufer zukommen lassen !
Emmy
Es gab doch eine Antwort der Post auf den Nachforschungsantrag:
Ja, und?
Die Rückmeldung der Post kann man wohl dem Käufer zukommen lassen !
Kann man machen. Nur der Beweiswert ist gleich Null.
Wenn ich jetzt einen Nachforschungsantrag stelle und frage, wo die Goldbarren abgeblieben sind, die ich Dir vor 2 Monaten geschickt habe, dann wird man mir auch sagen, dass man sie nicht gefunden hat. Ist damit für Dich bewiesen, dass ich Dir vor 2 Monaten Goldbarren geschickt habe?
Pffff.... so was !
Und nun? Merkst Du, dass mit Deiner Antwort irgendetwas nicht stimmt?
Kannst du den Versand nachweisen? Ich vermute eher nein, daher würde ich auch keinen Rechtsstreit riskieren.
Versende in Zukunft versichert. Da spart man wirklich an der falschen Stelle, zumal die Käufer dass bei solchen Werten auch sicher gerne übernehmen
Nun, du hast hier ein Problem!
Generell ist es richtig, dass das Versandrisiko mit der Übergabe an den Transporteur auf den Käufer übergeht. Da du die Ware als Warensendung verschickt hast, hast du nun keinen Einlieferungsbeleg. Im Klartext heisst das, du kannst die Übergabe an den Transporteur nicht beweisen.
Der Beweiswert der Antwort auf den Nachforschungsantrag ist gleich Null. Hier wird der Eingang der Sendung bei der Post nicht bestätigt. Es gibt lediglich die Aussage: "Wir finden nichts!"
Wenn du teurem Ärger aus dem Weg gehen willst, solltest du den Betrag erstatten. Ansonsten läufst du Gefahr, zu dem Kaufpreis noch die gegnerischen Anwaltsgebühren und Auslagen zahlen zu müssen. Dann wird es erst richtig unangenehm. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung wirst du, wenn du den korrekten Versand nicht beweisen kannst, verlieren.
Der Beweis kann grundsätzlich auch anders angetreten werden. Möglicherweise kann sich die Postmitarbeiterin an diesen konkreten Fall erinnern, möglicherweise war der Freund der Fragestellerin dabei, als die Warensendung zur Post gebracht wurde, möglicherweise ist auch eine andere Person damit beauftragt worden, das die Ware zur Post zu bringen.
Im theoretischen Grundsatz hast du damit natürlich vollkommen Recht.
Wobei dann immer noch die Frage offen wäre, ob auch die korrekte Adresse draufstand.
Und daran wird sich weder die Postmitarbeiterin oder der Freund oder eine andere Person erinnern können.
Folglich bleibt als Beweis wiederum nur der Einlieferungsbeleg.
Folglich bleibt als Beweis wiederum nur der Einlieferungsbeleg.
Auf dem steht auch keine Adresse mehr, sondern nur eine Sendungsnummer.
Gerade aus solchen und ähnlichen Gründen weist Ebay kleinanzeigen in den Sicherheitshinweisen darauf hin:
http://www.ebay-kleinanzeigen.de/sicherheitshinweise.html
Ebay kleinazeigen sind wie die Verkaufsanzeigen in der Zeitung .
Das Versandrisiko trägt der Käufer bei unversicherten Versand , wenn er dies gewünscht hat
Das Versandrisiko trägt der Käufer bei unversicherten Versand , wenn er dies gewünscht hat
Und die Beweislast dafür, dass die Ware verschickt worden ist, wen trifft die!?
Den Verkäufer , er müßte ja selbst bei einer Warensendung ein Quittung bekommen haben
Den Verkäufer
Richtig.
er müßte ja selbst bei einer Warensendung ein Quittung bekommen haben
Nein, müsste er eben nicht. Eine Warensendung kann man in den Briefkasten werden oder am Schalter abgeben. Eine Quittung gibt es nur für die Briefmarken, die man ggf. vorher gekauft hat, nicht aber für die Abgabe der Warensendung.
Eine Quittung über die Entrichtung von Porto ist aber eben kein Versandnachweis
Mit der Quittung kann er aber den Nachverfolungsauftrag erteilen und diesen kann er beweisen
Ich gebe meine Sendungen immer am Schalter ab , da bekomme ich automatisch eine Quittung , selbst wenn ich nur einen Brief versende
Nochmal: Deine Quittung, die du bekommst, sagt nur aus, dass du zum damaligen Zeitpunkt Briefmarken gekauft hast. Mehr nicht. Was danach mit deiner Sendung geschieht, ob du sie jemals in den Briefkasten oder in die Mülltonne geworfen hast, ist nicht mehr nachzuvollziehen. Daran ändert auch ein Nachforschungsauftrag nichts, ebensowenig die Abgabe am Postschalter.
Mit der Quittung kann er aber den Nachverfolungsauftrag erteilen
nein. Die Quittung beweist, dass durch die Postfiliale Briefmarken verkauft wurden. Nicht einmal in welcher Stückelung und für welchen Zweck.
und diesen kann er beweisen
Wenn ich jetzt zur Postagentur gehe und eine Briefmarke kaufe und eine Woche später einen Nachforschungsantrag stelle und behaupte, ich habe ein Buch verschickt und die Post erklärt mir 2 Monate später, dass man das Buch nicht gefunden hat, was ist dann Deiner Meinung nach bewiesen? Ich meine, außer dass ich Briefmarken gekauft habe?
Da hast Du natürlich recht , leider nichts . Sich einfach an die Sicherheitshinweise halten, dann passiert sowas erst gar nicht
Ich gebe meine Sendungen immer am Schalter ab , da bekomme ich automatisch eine Quittung , selbst wenn ich nur einen Brief versende
Und, hast Du Dir die Quittung schon mal angesehen? Was steht da bei einem Brief?
Etwa
1 Brief von Mütterchen Mü an Max Mustermann aus Berlin
oder doch eher
Postwertzeichen 0,62 Euro
Bei einer Warensendung sieht die Quittung nicht viel anders aus.
Der Antrag belegt aber gerade nicht, dass die Sendung jemals bei der Post gelandet ist.