Ab wann wird ein Kaufvertrag gültig?
Hallo
Ich wollte einer Verkäuferin ein Kleid abkaufen dass sie Online zum Verkauf stellte. Als ich sie fragte wie ich zahlen kann bekam ich keine Antwort mehr und jetzt den Status dass der Artikel nicht mehr verfügbar ist.
Da sie aber ausdrücklich sagte „du kannst es haben“ auf die Frage „Ist das Kleid noch verfügbar“ frage ich mich nun ob das ok so ist und ab wann ein Kaufvertrag wirklich gültig ist weil dieser Fall keine Seltenheit ist.
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10 Antworten
Einfach mal nochmal schreiben?
Ca. so: "Hay wie schaut es denn mit dem Kleid aus?"
Also bei so kleinen sachen würde ich mich nicht ans Gesetz klammern sondern einfach nochmal nachfragen. Evt hat jmd anders schneller gefragt und angeboten es gleich abzuholen kann ja sein :)
Ja auch wenn das irgendiwe ein Kaufvertrag wäre, mann kan ja leider nichts machen :S
Aber vieleicht bekommst du ja das nächste schöne angebot :) Schönen Tag dir noch ^^
hallo Buttercreme,
ein Kaufvertrag wird eingeleitet durch gegenseitige Interessenbekundungen. Der Käufer signalisiert Interesse, den Gegenstand zu kaufen und der Verkäufer signalisiert Interesse, den Gegenstand an diesen Käufer zu verkaufen. Es werden Informationen ausgetauscht.
Ein Kaufvertrag kommt dann erst zustande, wenn Einigkeit erzielt ist.
Einigkeit ist erforderlich hinsichtlich:
- ein bestimmter Preis gegen bestimmte Ware
- Zeitpunkt des Eigentumsübergangs
- konkludente Handlung
Aus dem obigen Text geht Interessenbekundung hervor, jedoch fehlt es an Punkt 2 und 3. Ein Kauf kam nicht zustande.
Nicht ganz. Die erforderlichen Punkte beim Kaufvertrag sind:
- Namen der Vertragsparteien - hier durch die Accounts sichergestellt.
- Kaufsache - hier in Form der Anzeige (Kleid) bei Ebay erkennbar.
- Kaufpreis - Dieser scheint hier auch nicht zu fehlen, vermutlich in der Anzeige stehend.
Der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs ist für den Kaufvertrag irrelevant. Allein schon aufgrund des Trennungsprinzips. Den dritten Punkt kann ich nicht genau zuordnen was gemeint sein soll.
In diesem Fall ist damit, da alle wichtigen Vertragsbestandteile vorliegen, der Kaufvertrag zwischen den Parteien entstanden. Der scheint nun aber, aufgrund von subj. Unmöglichkeit, untergegangen zu sein, so dass kein Anspruch mehr auf das Kleid besteht - dafür allerdings auf Schadensersatz.
Die Frage nach der Sinnhaftigkeit muss die Fragestellerin für sich selber entscheiden. Ich für meinen Teil würde es dabei belassen.
Kann ich nur unterschreiben. Nein will nichts kaufen xD
für mich ist das bereits ein Kaufvertrag - Zustimmung ist gegeben -
das ist unabhängig vom Preis
Sehe ich auch so. Preis stand eh schon fest als der Artikel noch verfügbar war
Ich weiß ja nicht, was das für ein Kleid war, aber ich bezweifle, dass der Wert ausreichend ist, um deshalb ein Fass aufzumachen.
Wenn der Kaufpreis klar war, eure Namen und ihr beide dem Verkauf dieses Kleides zugestimmt habt, ist im Prinzip ein formloser Kaufvertrag zustande gekommen. In der Praxis der Kleinanzeigenmärkte kann man sich davon aber nichts kaufen, außer ein anderes Kleid.
Das Kleid war nicht viel wert. Mir ging es jetzt auch ehr allgemein um diese Situation da das wirklich keine Seltenheit ist und mir diese Frechheit solangsam auf die Nerven geht und ich mich frage ob man das jedes Mal hinnehmen muss.
Fürs nächste mal wenn es sich um teurere Dinge handelt möcht ich es einfach wissen.
das ist kein Kaufvertrag. Der kommt erst zustande bei Bezahlung und Abholung.
Bezahlung und Abholung ist das was danach passiert.
du liegst falsch
Ein Vertrag kommt ausschließlich durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, wann gelieliefert und gezahlt wird, ist Teil des Vertrags.
Hey Danke für deine Antwort. Ich habe ihr ja noch einmal geschrieben, nur den oberen Verlauf hier hochgeladen.
Der wert des Kleides war eh nicht hoch ist also keine tragische Sache. Da sowas aber nicht selten passiert wollte ich im allgemeinen mal nachfragen..