Darf man öffentlich vor Mietnomaden warnen...?
...solange man nicht den kompletten Namen nennt?
Mein Onkel hatte in einer seiner Mietwohnungen bis vor kurzem dreiste Mietnomaden hausen, die erst nach einer Räumungsklage ausgezogen sind. Natürlich haben sie die Wohnung unrenoviert und mit eigenmächtig vorgenommenen baulichen Veränderungen hinterlassen, wodurch mein Onkel nicht nur auf den Mietschulden, sondern auch auf dem Sachschaden und den Renovierungskosten sitzt.
Da sich das Dreckzeug in der Zwischenzeit wieder arbeitslos gemeldet hat und das Auto und andere Wertsachen unter der Hand verkauft hat, waren auch für den Gerichtsvollzieher weder Lohn noch Sachwerte zu pfänden.
Um andere lokale Vermieter vor diesen Leuten zu schützen: Darf man öffentlich vor solchen Leuten warnen und dabei die Vornamen (ohne Nachnamen und Details) nennen oder könnten sich in unserem tollen Rechtsstaat die Kriminellen auf ihre Persönlichkeitsrechte berufen, während die Ehrlichen wieder doof dastehen?