Spurwechselanspruch beim Reißverschluss auch ohne blinken?
Wenn es am Ende einer gesperrten Spur auf der Autobahn zur Reißverschlusssituation kommt, hat dann derjenige, der sich einfädeln muss, auch dann einen Anspruch darauf, rübergelassen zu werden, wenn er nicht blinkt? Oder gilt hier: Wer nicht blinkt, will auch nicht die Spur wechseln?
3 Antworten
Er hat den Anspruch. Aber für Nichtblinken wird trotzdem ein Bußgeld fällig.
Interessante Frage. Denke schon, da er ja sonst den Verkehr behindern würde, da er auf der Fahrbahn stehen bleiben würde ;)
Viel wichtiger ist die Frage: Warum beherrscht kaum jemand das Reisverschlussverfahren?!!!!