Autobahn - links blinken

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Ja, solange der nötige Sicherheitsabstand eingehalten wird und man deutlich schneller ist als der Vorfahrende, darf man von weitem mit Lichthupe ankündigen, dass man da vorbei möchte.

Allerdings solltest du nicht übertreiben, einmal Blinken, wenn er stur ist einfach gelassen bleiben :P

LG Julian


Hi zusammen,

natürlich ist das kurze anblinken und auch ein kurze Lichthupe aus sicherem Abstand erlaubt und dient im übrigen auch der Verkehrssicherheit!!!

Mal ganz davon abgesehen, dass ich inzwischen jeden Anzeige, der auf die linke Spur wechselt, ohne auf eine ausreichend große Lücke zu warten. Dies ist nähmlich ebenfalls Nötigung, wenn hier mein Sicherheitsabstand missbraucht wird, anstatt zu bremsen.

Allein aus diesem Grund gebe ich jedem zu verstehen, dass ich zügig unterwegs bin.

Ich habe inzwischen auch eine Kamera einbauen lassen, ist zwar nicht möglich dieses als Beweis zuzulassen, aber die meisten von mir angezeigten knicken dann doch bei der Beweiskraft ein.

Ich habe keine Lust mehr, dass immer wir Bösen linksfahrer Schuld sein sollen. Wenn es mir möglich ist, und es frei ist, dann fahre ich auch mit 230 km/h auf der rechten Spur, schließlich haben wir ein rechtsfahr Gebot, dass haben aber einige immer noch nicht verstanden. Ich hoffe ich leiste einen Beitrag dazu, dass die Leute mal umsichtiger fahren.

Übrigens fahre ich ca. 5000 bis 6000 km pro Monat, also so um die 50000 km im Jahr und seit 20 Jahren unfallfrei.... Also keine dummen Sprüche ;-))

Also fahrt schön vorsichtig und drängelt bitte nicht, dass ist das schlimmste was Ihr machen könnt. Ihr gefährdet damit auch mich und dass ist nicht gut ;-)))

Bye Milka

PS.: Die Polizei ist schon total abgenervt von mir und die Verkehrsrechtschutzversicherung macht auch Zicken, also lieber nicht nachmachen mit der Kamera, wenn Ihr Eure Ruhe haben wollt ;-)

das ist erlaubt, sofern du weit genug weg bist. Auch darfst du eine Kurze Lichthupe geben, wenn du genügend abstand hast.

Wenn du dicht auffährst und das machst, hast du allerdings eine Nötigung gemacht.

Darf man nicht..das ist Nötigung!!!


Eichbaum1963  30.09.2011, 19:53

Nicht unbedingt, wenn es nur kurz geschieht und der Sicherheitsabstand gewahrt wird.

Als Alternative darf eine Überholabsicht auch mit der Lichthupe kurz angekündigt werden. Beides gleichzeitig sollte aber besser vermieden werden. Und die rechte Spur sollte auch frei sein.

http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-verkehr-1012101.html

Ich verwende beides nicht auf der BAB (na Blinker schon, z. B. beim Spurwechsel^^).

Dürfen tust du das immer aber es ist unhöflich.


Tabaluga1961 
Beitragsersteller
 30.09.2011, 18:58

also - da passiert mir aber deutlich unhöflicheres....