Autobahn - links blinken

10 Antworten

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Ja, solange der nötige Sicherheitsabstand eingehalten wird und man deutlich schneller ist als der Vorfahrende, darf man von weitem mit Lichthupe ankündigen, dass man da vorbei möchte.

Allerdings solltest du nicht übertreiben, einmal Blinken, wenn er stur ist einfach gelassen bleiben :P

LG Julian

das ist erlaubt, sofern du weit genug weg bist. Auch darfst du eine Kurze Lichthupe geben, wenn du genügend abstand hast.

Wenn du dicht auffährst und das machst, hast du allerdings eine Nötigung gemacht.

Nein, das ist eine Nötigung :-) Und somit auch Ordnungswidrig.

Eichbaum1963  30.09.2011, 19:56

Nicht unbedingt. Rest siehe bei amdros Antwort. ;)

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Darf man nicht..das ist Nötigung!!!

Eichbaum1963  30.09.2011, 19:53

Nicht unbedingt, wenn es nur kurz geschieht und der Sicherheitsabstand gewahrt wird.

Als Alternative darf eine Überholabsicht auch mit der Lichthupe kurz angekündigt werden. Beides gleichzeitig sollte aber besser vermieden werden. Und die rechte Spur sollte auch frei sein.

http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-verkehr-1012101.html

Ich verwende beides nicht auf der BAB (na Blinker schon, z. B. beim Spurwechsel^^).

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Dürfen tust du das immer aber es ist unhöflich.

Tabaluga1961 
Fragesteller
 30.09.2011, 18:58

also - da passiert mir aber deutlich unhöflicheres....

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