Autobahn - links blinken
Stimmt es, das man links blinken darf wenn man auf der linken Spur auf der Autobahn fährt um den Vormann zu zeigen, daß er Platz machen soll. - Natürlich nur wenn er rechts Platz hat und keine Geschwindigkeitsbegrenzung ist.
10 Antworten
Ja, solange der nötige Sicherheitsabstand eingehalten wird und man deutlich schneller ist als der Vorfahrende, darf man von weitem mit Lichthupe ankündigen, dass man da vorbei möchte.
Allerdings solltest du nicht übertreiben, einmal Blinken, wenn er stur ist einfach gelassen bleiben :P
LG Julian
das ist erlaubt, sofern du weit genug weg bist. Auch darfst du eine Kurze Lichthupe geben, wenn du genügend abstand hast.
Wenn du dicht auffährst und das machst, hast du allerdings eine Nötigung gemacht.
Nein, das ist eine Nötigung :-) Und somit auch Ordnungswidrig.
Darf man nicht..das ist Nötigung!!!
Nicht unbedingt, wenn es nur kurz geschieht und der Sicherheitsabstand gewahrt wird.
Als Alternative darf eine Überholabsicht auch mit der Lichthupe kurz angekündigt werden. Beides gleichzeitig sollte aber besser vermieden werden. Und die rechte Spur sollte auch frei sein.
http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-verkehr-1012101.html
Ich verwende beides nicht auf der BAB (na Blinker schon, z. B. beim Spurwechsel^^).
Dürfen tust du das immer aber es ist unhöflich.
also - da passiert mir aber deutlich unhöflicheres....
natürlich - bin ja kein Idiot.