Ja, solange der nötige Sicherheitsabstand eingehalten wird und man deutlich schneller ist als der Vorfahrende, darf man von weitem mit Lichthupe ankündigen, dass man da vorbei möchte.

Allerdings solltest du nicht übertreiben, einmal Blinken, wenn er stur ist einfach gelassen bleiben :P

LG Julian

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soweit ich weiß mit einer extra Strafe von 10 - 500 € (also bei nacktem popöchen, stinkefinger, halt schlimmere sachen) bei nicht unbedingt böse gemeinten sachen (daumen nach oben, fettes ginsen, sowas in der Art) nichts außer der normalen Geldbuße.

LG

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Tierquälerei ist, wenn dem Tier geschadet wird (das muss nicht durch körperliche Gewalt passieren), wenn man ihm artgerechte und natürliche Verhaltensweisen, Sozialkontakte und Bewegung verwehrt.

§ 222 Tierquälerei (1) Wer ein Tier

  1. roh misshandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt,

  2. aussetzt, obwohl es in der Freiheit zu leben unfähig ist, oder

  3. mit dem Vorsatz, dass ein Tier Qualen erleide, auf ein anderes Tier hetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer, wenn auch nur fahrlässig, im Zusammenhang mit der Beförderung mehrerer Tiere diese dadurch, dass er Fütterung oder Tränke unterlässt, oder auf andere Weise längere Zeit hindurch einem qualvollen Zustand aussetzt.

(3) Ebenso ist zu bestrafen, wer ein Wirbeltier mutwillig tötet.

LG

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naja, wenn es ein versehen war, keine.

Wenn du es aber absichtlich machst, dann könnte dir der Lehrer Nachsitzen aufdrücken oder einen Verweis. Wenn du dann noch keine gute Ausrede hast, kann es schlimmstenfalls einen verschäften geben (halte ich für weniger wahrscheinlich)

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