Angebot und Auftragsbestätigung bindend?

Guten Morgen zusammen,

bis jetzt haben wir alle Aufträge mündlich zugesichert bekommen und haben soweit viel Telefonisch gemacht. Da sich nun unser Kundenkreis etwas vergrößert hat, sind auch große Firmen/Hotels usw. an unserer Dienstleistung Interessiert.

Ein Hotel wollte nun ein Angebot und eine Auftragsbestätigung für einen Dreh von uns. Wir haben "grob" kalkuliert. Da unser Job aber auch viel mit dem Wetter zusammen hängt, wir nicht wissen, ob die vom Kunden bereit gestellten Models alles so machen wie geplant und ob die Scene beim ersten Anlauf im Kasten ist, sind alles Faktoren, die wir ein halbes Jahr vorher nicht einkalkulieren können.

Grob gesagt, kann allein das Filmen sich um das doppelte verlängern. Sprich die von uns angegebenen bspw. 10h können locker mal auf 20h ausgedehnt werden.

Wie bindend ist denn nun so ein Angebot?

Wie haben in unseren AGBs ebenfalls geregelt:

Hat Firma XY im Angebot den voraussichtlichen Herstellungsgesamtpreis kalkuliert, gilt eine Überschreitung um bis zu 10% als vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird Firma XY den Kunden darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens hinweisen. Firma XY ist lediglich dann verpflichtet, den Kunden explizit darauf hinzuweisen, wenn sich die Kosten um mehr als 20% des Kostenvoranschlages erhöhen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 2 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch Firma XY widerspricht. Im Falle, dass Firma XY das Benennen von Zusatzkosten aufgrund von Änderungswünschen des Kunden versäumt, dürfen dem Auftraggeber nur 75% der zusätzlich angefallenen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.

Wir haben den Kunden auch auf unsere AGBs hingewiesen. Wie schaut es aber dann rechtlich aus, falls es zum Streitfall kommen könnte. Sind wir mit unseren AGBs hier abgesichert, oder sollte sowas explizit im Angebot nochmals erwähnt werden?

Würde mich über einen regen Austausch freuen.

MFG

Recht, AGB, Angebot, Gewerbe, Wirtschaft und Finanzen
Den Chef vom Nebengewerbe überzeugen?

Hallo, es gibt die Möglichkeit, dass ich neben meinem Hauptberuf eine Ausbildung in einem anderen Bereich machen kann. Diese wird dort als Nebenjob für Berufstätige angeboten. Finde ich super und würde es gerne durchziehen, ja ich dann aber mehr als 450,- € verdiene nebenher muss ich das ganze ja versteuern, also Nebengewerbe anmelden!

Jetzt muss mein Chef das ganze aber genehmigen, sonst klappt das ja nicht!

Gibt es Tipps wie ich meinen Chef davon überzeugen kann?

Ich habe aktuell einen Nebenjob mit 450,- € gegen den er nichts hat. Er wirkt sich NICHT auf meinen Hauptjob aus und so vergisst er sogar oft dass ich nebenher noch arbeite. Er bewundert das sogar, dass ich das so locker schaffe, sagte er neulich mal.

Die Ausbildung ist jedoch ein bisschen was anderes als nur nebenher abends mal im Kino Popcorn zu verkaufen, sondern es könnte meine Berufliche Zukunft von Grund auf verändern und in 3 Jahren sogar den Wechsel in die komplette Selbstständigkeit bedeuten.

Wie macht man seinem Chef sowas schmackhaft? Dass er nicht Nein sagt nur, weil es bedeuten könnte, dass ich dann hier irgendwann kündigen möchte? (erst in 3 Jahren)

Er muss es genehmigen, aber muss ich ihm komplett sagen, dass ich dann auch irgendwann direkt komplett selbstständig werden möchte?

Beruf, Selbständigkeit, Chef, Gewerbe, Kleingewerbe, Nebengewerbe, Ausbildung und Studium
Gewerbeanmeldung für NetworkMartketing notwendig?

Hallo zusammen, ich überlege seit ca. 2 Wochen in das NetWork Marketing einzusteigen. Da ich es auch von Anfang richtig an machen möchte, habe ich mich gefragt, wie es mit einer Gewerbeanmeldung für eine solche Tätigkeit aussieht.

Ich möchte für eine Firma (im Ausland registriert, nicht in der EU) in einem reinem Empfehlungsmarketing tätig werden. D.h. ich werde die Produkte von der Firma zunächst nur für mich persönlich kaufen um mich damit einzuarbeiten aber später dann nur empfehlen.

Meine Aufgabe wäre dann die Produkte der Firma an neue Kunden zu empfehlen. Sobald sich Kunde A, (und auch evtl. spätere Vertriebspartner) der dann zu meiner Downline gehören würde, sich über mich auf der Internetseite der Firma registriert und etwas gekauft hat, erhalte ich eine Provision auf dessen Kauf. Die Firma würde die Waren liefern sowie eine Rechnung an ihn mit MwSt austellen. Aufgrund der Struktur würde ich sogar mitverdienen sobald Kunde A nun einen auch neuen Kunden wirbt, nämlich Kunde B der etwas bestellt, und wenn Kunde B nun Kunde C bringt und der wiederum Kunde D, wäre ich immer zu gewissen Prozentsätzen beteiligt. Ich denke wenn man dies nun regelmäßig betreibt, würde innerhalb einer überschaubaren Zeit ein regelmäßiges Einkommen zustande kommen.

Laut den AGB`s der Firma bin ich ein unabhängiger Empfehlungsgeber, ich bin kein angestellter Handelsvertreter und kein Repräsentant in irgendeiner Form. Auch habe ich mit dem Versenden der Waren nichts zu tun (auch kein Zwischenlager bei mir) und nehme auch keine Zahlung entgegen. Alles, wirklich alles läuft über die Firma.

Ich bekomme nur meine wöchentlich oder monatliche Provision, mit einer anständig aufgelisteten Provisionsabrechnung, auf mein Konto ausgezahlt.

Wäre bei solch einer Art von NetworkMarketing eine Gewerbeanmeldung notwendig oder sogar zwingend vorgeschrieben? Wie oben schon beschrieben, bin nur ein unabhängiger Empfehlungsgeber für deren Produkte. Müsste ich ein Gewerbe anmelden und auch Gewerbesteuern und Umsatzsteuern bezahlen, eine Buchhaltung führen und alles was ein Gewerbe noch mit sich bringt. Oder ist es vollkommen ausreichend die erhaltene Provisionsabrechnung bei der jährlichen Steuererklärung an das Finanzamt beizufügen?  Egal wie hoch die Einkommenssumme dann auch wäre. Ich würde ja auch nach der Höhe meine Steuern bezahlen. 

Ist es nicht egal wie die Steuer heißt die ich bezahle, Hauptsache das Finanzamt bekommt sein Geld? Habe schon hier auf der Plattform gelesen, dass es Grenzen gibt, ab 24.500 € Gewerbsteuer, ab 17.500 € Umsatzsteuer, etc.. Inwieweit wäre das für mich bei einer solchen Tätigkeit relevant. Wäre ich dann als Gewerbetreibender einzuordnen? Im Prinzip erzähle ich ja den Leute nur etwas von den Produkten.

Spielt es ein Rolle,  dass die Firma nicht in der BRD sondern im Nicht-EU-Ausland (Schweiz) sitzt? Greifen dann die deutschen (und EU-)Gesetze überhaupt?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Steuern, Recht, Gewerbe, Network Marketing, Wirtschaft und Finanzen
Nebengewerbe zu zweit, was sollte man mit einkalkulieren?

Hallo zusammen,

ich bin bereits nebenberuflich selbstständig und arbeite von zuhause aus. Leider ist die Motivation nicht immer vorhanden und ich habe viele Posten, die ich nicht wirklich gut beherrsche, aber nicht alles nach außen geben kann, wegen den Kosten.

Nun habe ich ein längeres Gespräch mit einem guten Kumpel gehabt, der in der gleichen Branche nebenberuflich tätig ist und wir würden uns eigentlich perfekt ergänzen. Ich kann Sachen gut, die er nicht kann und genauso andersherum.

Nun haben wir überlegt eine GBR zu gründen und zusammen Projekte aufziehen. Da wir schon einige Kilometer auseinander wohnen haben wir uns mal nach kleinen Büroräumen umgesehen und sind auch sehr schnell fündig geworden. (Direkt in der Fußgängerzone mit großem Fenster für Werbezwecke). Das Ganze würde uns 300€ warm kosten, Internet und Strom Inklusive, da es eine Teilvermietung eines größeren Bürogebäudes ist. (Eigener Eingang vorhanden)

Nun bin ich momentan aber ein wenig überfragt, was da sonst noch alles auf uns zukommt und in wie weit das Büro auch absetzbar ist. Gilt bei einem externen Büro auch die 1250€ Regelung? Wie schaut es aus, wenn wir unsere eigenen Rechner, die bereits vorhanden sind, in das Gewerbe "einbringen/einschreiben". Muss das Büro extra von uns mit einer Hausrat versichert werden, oder fällt das bereits unter die Nebenkosten der 300€, da das Gebäude/Büro vom Vermieter bereits Versichert ist.

Was sollte man sonst noch mit einkalkulieren bei einer GBR, oder überhaupt bei einer Gründung zu zweit? Absicherung, Einkünfte verteilen, Ausgaben, gesondertes Konto ... etc. pp. Wie weit sollte man sich hier selbst absichern, wenn der Schuss nach hinten los geht?

Würde mich über ein paar Erfahrungberichte und Hilfestellungen freuen.

LG

Gründung, Gewerbe, Steuerrecht, GbR Gründung

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