Kleingewerbe mit Vollzeitjob und Minijob?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kleingewerbe gibt es nicht. Das kennt das Gewerberecht nicht.

Du meldest ein Gewerbe an und fertig.

Und im Gewerberecht gibtes keine Umsatz und verdienst ( Gewinn) Grenzen.

Ich denke einmal, dass das was du meinst die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG ist.

Und das betrifft auch nur die Umsatzsteuer. dasbedeutet, dass du bis zu einem Jahresumsatz ( NICHT Gewinn) von bis zu 17.500€ von der MwST ( Umsatzsteuer) rückgestellt bist.

Du darfst auf deinen rechnungen die MwST nicht extra ausweisen und du darfst deine verausgabte MwST für Betriebskosten beim FA nicht geltend machen.

Alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben von dieser Reglung unberührt.

Was soll sich auf deiner Abrechnung aus dem Vollzeit und MInijob ändern? Nichts.

Bei der erforderlichen Einkommenssteuererklärung werden sämtliche Einkunftsarten zusammen gerechnet ( ausser MInijob) und daraus deine Steuerschuld ermittelt.

Mein Tipp: suche dir zwingend einen Steuerberater und besuche noch zwingender einen Kurs für Existenzgründer. Denn dort erlernt du alle wichtigen Dinge und Begriffe die ein Selbstständiger wissen muss.

Mit deinem Wissen fährst du an die Wand.

Und noch was: wie willst du denn deinen Vollzeitjob, deinen Minijob und deine Selbstständigkeit unter einen Hut bringen?

Du wirst dich damit übernehmen.

UemitLG 
Fragesteller
 28.05.2018, 06:30

Werde zur Existenzgründung gehen und mich vernünftigt informieren.

Und mein kleingewerbe wird "hoffentlich" automatisiert geld einbringen. Also wenig zeitaufwand

Griesuh  29.05.2018, 12:09
@UemitLG

DeinKleingewerbe kann dir nchts bringen, da es KEIN Kleingewerbe gibt. Lwse dazu nochmals meinen Beitrag. Ansonsten gutes gelingen mit deinem Gewerbe

Versuche mal, beim Gewerbeamt ein "Kleingewerbe" anzumelden.

Das wird Dir nicht gelingen.

Aber sonst gilt: Der Gewinn aus dem Gewerbe wird zu Deinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zugerechnet, und dann werden beide Zahlen bei der Einkommernsteuer eingegeben.