Hat man bei einer UG auch einen Umsatzsteuerfreibetrag wie bei einem Kleingwerbe?

3 Antworten

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  1. es gibt kein Kleingewerbe
  2. es gibt keinen Umsatzsteuerfreibetrag
  3. kann eine UG (und auch eine GmbH oder AG) die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen
  4. bei Überschreiten der Umsatzgrenze von 17.500 € im Vorjahr interessiert der höhere Betrag mit 50.000 € für das laufende Jahr keinen mehr, da im laufenden Jahr die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch genommen werden darf
  5. gibt es im § 19 UStG kein erstes und zweites Jahr, wir haben eine GmbH, die seit 2009 besteht und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Griesuh  19.09.2018, 17:20

Mit dem Beitrag von wurzelsepp668 ist alles gesagt.

dakus  19.09.2018, 17:34

Die nächste UG die gegen die Wand gefahren wird...

Bakaroo1976  19.09.2018, 18:02
@dakus

Eindeutig - ein Blödsinn, dass diese Rechtsform eingeführt wurde.

PatrickLassan  19.09.2018, 19:08
@Bakaroo1976

Mit der Einführung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft sollte wahrscheinlich vermieden werden, dass Unternehmer in Großbritannien eine Limited anmelden. Zumindest das ist gelungen.

Stoertebeker91  20.09.2018, 09:43
@Bakaroo1976

Was soll denn sonst der Grund sein? Das Problem ist ja mittlerweile, dass durch den Brexit die jenigen die in den Zeiten vor der UG eine ltd gegründet haben, plötzlich nicht mehr die Niederlassungsfreiheit haben, da die Briten die EU verlassen wollen.

Es gibt keinen Umsatzsteuerfreibetrag. Es gibt eine Kleinunternehmerregelung, man kann aber auch auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten.

Auf die Rechtsform kommt es dabei nicht an.

So ein Unsinn den du da schreibst.

Du hast keinen Umsatzsteuerfreibetrag. Du zahlst deine Steuern und ende.

Und diese 17.500€ beziehen sich nicht auf Steuern, sondern die geben den Jahresumsatz an, bis zu dem du nicht Umsatzsteuer ( Vorsteuerabzug berechtigt bist) wenn du die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG nutzt.