Kleingewerbe und Hauptjob, lohnt sich das?

2 Antworten

Du weißt, dass du bei einem Kleingewerbe eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung führen und mit deiner Steuererklärung abgeben musst? Der anfallende Gewinn muss versteuert werden, auch wenn er zB. nur 5000€ pro Jahr betragen würde.

Umsatzsteuer ist neutral in Bezug auf das was du netto rauskriegst... Du würdest dann auf die Rechnung nicht 3.500 sondern 4.165 Euro schreiben

thenewpers 
Fragesteller
 17.01.2019, 23:25

Ah Hey, danke für deine ständige Hilfe.

Wenn du schonmal hier bist.. Wie würde es aussehen, wenn ich nur neben der selbständigen Tätigkeit einen Minijob mache auf 450€ Basis? Soll heißen 17.500€ brutto jährlich, was noch in die Kleiunternehmerregelung fällt, durch die Selbstständige Tätigkeit und einen 450€ Job oben drauf. Geht das ohne weiteres?

buffalo23  17.01.2019, 23:27
@thenewpers

Klar, solange du hauptberuflich selbstständig bist (regelmäßig mehr Wochenstunden für die Selbstständigkeit als im Minijob)

Ich würde an deiner Stelle nicht auf die Kleinunternehmerregelung zurückgreifen, nur Aufwand und deinen Kunden juckt es nicht da er die Umsatzsteuer die er dir zahlt vom Finanzamt komplett erstattet bekommt

thenewpers 
Fragesteller
 17.01.2019, 23:41
@buffalo23

Es gibt ja keine Umsatzsteuer durch diese Regelung, deswegen will ich das ja so haben oder wie ansonsten?

buffalo23  17.01.2019, 23:45
@thenewpers

Du schreibst eine Rechnung über Betrag A,

Mit Kleinunternehmerregelung schreibst du Betrag A auf die Rechnung, und erwähnst dass keine USt. Pflicht besteht

Ohne Kleinunternehmerregelung schreibst du Betrag A auf die Rechnung, und addierst zusätzlich 19 % USt. oben drauf. Die 19 % USt. kriegt dein Kunde vom Finanzamt erstattet (denen ist es also egal), du musst die 19 % USt. ans Finanzamt abführen. Im Gegenzug darfst du dir für Dinge die du für deinen Betrieb kaufst (PC, etc.) die Mehrwertsteuer vom Finanzamt erstatten lassen

Lohnt sich denke ich mehr, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten

thenewpers 
Fragesteller
 17.01.2019, 23:53
@buffalo23

Ich glaube wir reden gerade ein wenig einander vorbei.

Ab 17.500 jährlich müsste ich mich ja um die USt. kümmern. Aber da ich genau an der Grenze liegen will, wähle ich die Kleinunternehmerregelung damit mir das erspart bleibt. In dieser Branche hat der Arbeitnehmer die Pflicht 19% Mehrwertsteuer zu entrichten, sofern es 17.500€ jährlich übersteigt.

Stimmt doch, oder?

buffalo23  17.01.2019, 23:57
@thenewpers

Du kannst die Regelung wählen, ich versuche nur darauf hinzuweisen dass du keine Nachteile durch einen Verzicht auf diese Regelung hättest, da die USt. on top gezahlt wird. Davon abgesehen bist du kein Arbeitnehmer, und es ist garantiert nicht deine Pflicht die USt. aus den 3.500 Euro zu entrichten, es sei denn dass ihr das vertraglich so vereinbart hättet.

In dem Fall würdest du als umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer aber auch 19% weniger bezahlt kriegen, also 3.500 Euro - 19 %

thenewpers 
Fragesteller
 18.01.2019, 00:02
@buffalo23

Haha ich will doch rein gar nichts mit dieser Umsatzsteuer am Hut haben, da ich gezielt unter 17.500€ bleiben werde + Minijob, um sie zu umgehen und sie sollen auch nicht von meinem Lohn abgezogen worden. Nichts, niemand. Sie existieren gar nicht.

Also, wie kommst du darauf dass sie doch irgendwo auftauchen, wenn es diesen Freibetrag gibt?

Das soll keine provokante Frage sein ich bin nur etwas verwirrt

buffalo23  18.01.2019, 00:09
@thenewpers

Das war nur auf deine vorige Aussage bezogen. Check in deinem Vertrag, ob da von Netto- oder Brutto-Vergütung die Rede ist, oder ob USt. irgendwo erwähnt wird. Wenn für dich der USt.-Vorabzug komplett uninteressant ist, dann nimm halt die Kleinunternehmerregelung...

thenewpers 
Fragesteller
 18.01.2019, 00:20
@buffalo23

Achso, nein in meinem Vertrag ist fest verankert, dass ich mich selbst um meine Steuer und sonstige Pflichtabgaben zu kümmern habe.