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Kann ich gegen das Bußgeld auf der S-Bahnen irgendwie Einspruch einlegen oder es reduzieren?

Ich stieg am Bahnhof Friedrichstraße in Berlin ein, weil ich eine Minute vor dem Zug dort war, kaufte ich sofort ein Ticket in der App und stieg in den Zug ein, etwa eine Minute später begann der Kontrolleur, mich zu überprüfen, ich zog mein Telefon heraus und loggte mich in die App ein und zeigte das Ticket. Er hat sie nicht gescannt, sondern nur auf die Uhrzeit auf der Fahrkarte geschaut und mir sofort gesagt, ich solle aus dem Zug steigen. Dann forderte er mich auf, ihm meinen Pass zu geben, weil ich die Fahrkarte erst vor einer Minute gekauft hatte und ich die Fahrkarte im Zug gekauft hatte, als ich sah, wie er die Fahrkarten kontrollierte. Ich versuchte zu erklären, aber er sagte mir, dass es kein "aber" geben könne und dass er entweder meinen Pass holen oder die Polizei rufen würde. In dieser Situation war ich sehr verwirrt und habe nicht alles verstanden, denn es war ein Mann, wahrscheinlich türkischer Nationalität, und er sprach sehr schnell und bedrohte mich sehr geschickt. Ich sagte ihm auch, dass ich minderjährig sei und er zumindest kein Recht habe, mir eine volle Geldstrafe aufzuerlegen, soweit ich weiß, habe ich darüber gelesen und mein Freund hatte es, normalerweise bekommen Minderjährige eine geringere Geldstrafe. Er wollte mir jedoch nicht zuhören und sagte, er arbeite schon seit fünf Jahren und kenne seine Arbeit gut. Unter starkem Druck von ihm musste ich meinen Pass abgeben und bekam einen Rechnung. Am Ende haben wir also ein Bußgeld von 60 €, das Ticket wurde um 15:46 Uhr gekauft und das Bußgeld wurde um 15:47 Uhr ausgestellt. Ich möchte auch betonen, dass das Ticket bereits gültig war und hätte gelocht werden können, aber er wollte es nicht tun. Ich möchte fragen, ob ich die Höhe des Bußgeldes irgendwie reduzieren oder Einspruch einlegen kann? Oder ist es in dieser Situation immer noch meine Schuld und ich hätte mindestens 5 Minuten vor dem Zug eine Fahrkarte kaufen müssen?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.

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Bekommt man in jedem Fall eine Erstattung bei der Bahn, wenn man wegen Zugausfall länger unterwegs ist?

Hab ein Sparpreisticket gebucht. Vor der Fahrt wurde gesagt, dass es die Verbindung nicht mehr gibt und damit die Zugbindung aufgehoben ist. Alle Alternativen waren schon mal rund 1 Stunde länger. Also haben wir uns eine rausgesucht, die 1 Stunde eher losfährt. Logischerweise hatten wir gedacht, dass die Fahrtdauer des Tickets mit der der tatsächlichen Fahrt verglichen wird, wenn man eine Entschädigung beantragt.

Fataler Fehler. Laut Bahn gibt es keine Entschädigung, da wir ja nicht später angekommen seien. Auch der telefon. Service der Bahn meinte, nur die Endzeit auf dem gekauften Ticket ist entscheidend. D.h, wenn wir zur ursprünglichen Zeit losgefahren und damit ja 1 Stunde später angekommen wären, hätten wir eine Entschädigung bekommen. Das ist meiner Meinung nach nicht nur unlogisch, sondern auch irgendwie unfair. Steht das wirklich so in den AGBs? Ich meine, ich habe ein Ticket mit einer gewissen Leistung (Fahrtdauer) gekauft und diese Leistung wurde nur teilweise erbracht. Und dann stelle man sich mal vor, man wäre 4 Stunden eher gefahren. Dann kannst du 4 Stunden Verspätung haben, aber bekommst angeblich keine Entschädigung, wtf.

Und jetzt wird's noch verrückter. Laut Aussage vom Service ist wirklich immer nur die Endzeit vom Spar-Ticket entscheidend. D.h., wenn man einfach später fährt und die Fahrtdauer genauso lang wie beim Ticket ist, kommt man dennoch später an und erhält dann entsprechend Entschädigung. Wurde vom Service so auch bestätigt. D.h., wenn man in einer Gegend wohnt, wo das häufiger passiert, kann man das explizit „missbrauchen“ und einfach 2 Stunden später losfahren, ohne das das gegen die AGBs verstößt o.O

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