Testament: Nicht verwandte Person erbt Haus und soll 20.000 EUR an weitere Begünstigte zahlen - Wie hoch fällt Erbschaftsteuer aus?

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage zur Erbschaftssteuer:

Das ältere, kinderlose Ehepaar B. besitzt ein Haus mit einem Wert von 400.000 EUR. Nach dem Tod des Ehepaars soll das Haus an eines Ihrer drei Patenkinder vererbt werden. Zu den Patenkindern besteht kein verwandtschaftliches Verhältnis. Die Patenkinder 2 und 3 sollen nicht leer ausgehen und von Patenkind 1 jeweils 20.000 EUR erhalten. Dies ist jedoch (noch) nicht testamentarisch festgehalten und lediglich eine mündliche Vereinbarung zwischen Patenkind 1 und dem Ehepaar.

Da Patenkind 1 ja lediglich einen steuerlichen Freibetrag von 20.000 EUR hat, ist nun die Überlegung ob die oben genannte Vereinbarung über einen beglaubigten Nachtrag zum Testament festgehalten wird, um Erbschaftsteuern zu sparen.

Meine Frage ist nun: Wenn im Nachtrag entsprechend fixiert wird, dass Patenkind 1 jeweils 20.000 EUR an die Patenkinder 2 und 3 zu zahlen hat, wird dies dann entsprechend von seiner Erbschaftssteuerlast abgezogen? Oder anders gesagt: Muss es auf den vollen Wert des Hauses (400.000 EUR abzgl. 20.000 EUR eigener Freibetrag) Erbschaftsteuer abführen oder eben nur auf 400.000 EUR abzgl. 60.000 EUR (Freibeträge aller drei Patenkinder nach Zahlung von Patenkind 1 an Patenkinder 2 und 3 i. H. v. je 20.000 EUR)?

Vielen Dank für Eure Meinungen und Antworten im Voraus & Grüße

Testament, Erbschaft, Erbschaftssteuer
Prüft die Steuerbehörde Kontotransaktion in einem Erbfall?

Hallo,

mal angenommen man ist sehr vermögend, hat keine Kinder, Eherpartner bereits verstoben und auch keine weiteren Familienmitglieder mehr. Zudem weiss man dass der liebe Gott einem in den nächsten Monaten zu sich holen wird. Nun gibt es eine Person die einem sehr Nahe steht und kein Verwandte ist. Weil mal diese Person sehr gerne mag versucht man nun dieser Person sein Hab und Gut zu übertragen. Nun ist es so, das eine üppige Erbschaftssteuer greifen würde wenn etwas an die Person verebt werden soll bei der kein direktes Verwandtschaftsverhälnis besteht. Nehmen wir mal an es sollen 500.000€ verebt werden.

Jetzt zu der Frage: Wenn man nun diese Geld nach und nach in hohen Summen vom Konto abhebt. Es unter dem Kopfkissen lagert, worauf nach dem eigenen Ableben diese nahestehende Person Zugriff hätte und man somit quasi so die Erbschaftsteuer umgehen würde, würde bei der Abwicklung der Erbschaft nach dem Tot geprüft werden ob Transaktionen von Konto gemacht wurden und ob hier möglicher Steuerbetrug vorliegt? Wird soetwas von Behörden geprüft und was würde passieren wenn ein solcher Verdacht tatsächlich besteht (Nehmen wir mal an es hätte sich wirklich so zugetragen und man weiss nur das grosse Geldmengn in kurzer Zeit abgehoben wurden und das Konto von 500.000 auf 20.000 geschrumpft ist)?

Finanzen, Steuern, Geld, Recht, Anwalt, Gesetz, Erbschaft, Jura, Justiz, Strafe
Woher bekomme ich den Pachtvertrag?

Hallo, kurz zum Sachverhalt: Wir (Erbengemeinschaft bestehend aus 5 Geschwistern) haben 2015 von unserem verstorbenen Vater unter anderem auch einige Grundstücke (Wiesen und Acker) geerbt, die derzeit an einen Bauern verpachtet sind. Aufgrund Interessenskonflikte unter uns Geschwistern, läuft es jetzt aber darauf hinaus, dass die Grundstücke sobald als möglich verkauft werden sollen. Leider haben wir in den Unterlagen unseres Vaters keinen Pachtvertrag darüber gefunden, daher haben wir den Bauern besucht und ihn darüber informiert, dass wir die neuen Eigentümer sind. Wir haben ihn auch nach dem Pachtvertrag verfragt und ihn um eine Kopie gebeten. Diese wollte er uns zukommen lassen, wobei ich schon da den Eindruck hatte, er wäre nicht ganz ehrlich mit uns... In der Zwischenzeit sind 7 Wochen vergangen und es hat sich nichts getan. Er reagiert auch nicht auf unsere Anrufe und Mailboxnachrichten. Mittlerweile haben wir den Eindruck, dass es evtl. keinen gültigen Pachtvertrag gibt. Ich muss vielleicht dazu erwähnen, dass diese Grundstücke aufgrund mehrerer Todesfälle innerhalb von 2 Jahren bereits durch die 3 Hand gegangen sind... Meine Frage jetzt: Wie kommen wir doch noch an den Pachtvertrag heran? Können wir das irgendwie "erzwingen"? Wir möchten dem Bauern ja nichts Böses, aber wir stehen gerade ohne jegliche Informationen da. Hat da jemand Erfahrungen und kann mir weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus!!!

Recht, Erbschaft, pachtvertrag
Hausverkauf - Käufer springen ab und wir erhalten die Kosten des Notars. Ist das rechtens?

Hallo zusammen,

mein Bruder und ich wollten letztes Jahr ein Haus verkaufen, welches wir geerbt haben und hatten auch einige Interessenten. Hatten uns dann für ein Ehepaar entschieden, welches daraufhin einen Termin bei einem Notar gemacht hat. Dieser setzte einen Kaufvertrag auf (nur einen Entwurf!) und wir bekamen einen Termin, um ihn gemeinsam durchzusprechen. Bevor das Gespräch stattfinden konnte, hat sich das Ehepaar umentschieden und wollten das Haus dann doch nicht mehr kaufen und es wurde an eine andere Familie verkauft. Nach einiger Zeit, bekam ich eine Rechnung von dem Notar, woraufhin ICH die Kosten für die Fertigung des Entwurfs tragen sollte. Soweit ich weiß, ist es üblich, das die Käufer den Notar zahlen und nicht die Verkäufer den gesamten Betrag begleichen. Ich habe dann bei dem Notar angerufen und er meinte, ihm wäre es egal wer das bezahlt, er wolle nur die Kosten für den Kaufvertrag erstattet bekommen. Er meinte, dass er sich mit dem Ehepaar in Verbindung setzt, sodass sie die Hälfte übernehmen und die andere Hälfte zwischen mir und meinem Bruder aufgeteilt wird, da wir zu 1/2 Teilen geerbt haben. Im nachhinein, habe ich darüber nachgedacht und kam zu dem Entschluss, dass das nicht rechtens sein kann, da wir nichts dafür konnten, dass die Käufer dann doch nicht kaufen wollten. Nach dem Motto: "Wer bestellt, bezahlt auch".

Habe heute eine Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher erhalten, wo der gesamte Betrag von mir alleine gefordert wird.

Kann ich etwas dagegen unternehmen? Oder bleibt mir nichts anderes übrig als die Rechnung zu bezahlen?

Eine weitere Frage wäre, wieso ich das ganz alleine zahlen muss und mein Bruder nichts erhält?

Dazu muss ich erwähnen, dass kein Kontakt zwischen mir und meinem Bruder besteht.

Wäre dankbar für jede hilfreiche Antwort!

Erbrecht, Kaufvertrag, Erbschaft, Erbengemeinschaft, Hausverkauf, Notar, Zwangsvollstreckung, Notarkosten, Rechtsgrundlage
Nachlass bei der Bank - wie lange dauert die Bearbeitung?

Hallo Fraganten!

Ende letzten Jahres habe ich als Enkel meines Großvaters von ihm (zusammen mit meinem Vater) sein Bankvermögen geerbt. Dazu zählen neben dem Girokonto auch noch drei Sparbücher (von denen jedoch zwei der drei nur kleine Guthaben aufweisen). Vor genau drei Wochen waren mein Vater und ich bei der Bank und haben mithilfe des Testaments und des Testaments-Eröffnungsprotokolls des Gerichts die Auflösung der Sparbücher und des Girokontos mit anschließender Überweisung des Guthabens (zu je 50 Prozent an meinen Vater und mich) angewiesen. Das Procedere, wie es der Bankberater darstellte: Das Testament wird geprüft, dann werden die Sparbücher aufgelöst, die Guthaben auf das vorhandene Girokonto gezahlt, und dann wird dieses Konto aufgelöst mit der Zahlung des Guthabens an meinen Vater und mich.

Nun sind bereits 3 Wochen vergangen, und es ist weder Geld bei meinem Vater oder mir eingegangen, noch kam irgendeine Mitteilung der Bank. Eine Anfrage ergab nur, dass der Vorgang extern in der Zentrale bearbeitet wird und der Berater auf den momentanen Stand der Berarbeitung keinen Zugriff hätte.

Meine Frage lautet, ob jemand von Euch Fraganten sich in diesem Gebiet auskennt und mir sagen kann, wie lange die Bearbeitung eines solchen Falles bei der Bank ungefähr dauern kann. Der Berater meinte lediglich, dass es schnell gehen kann, oder aber auch länger, je nachdem wieviel diese Abteilung zu tun hätte.

Ist eine Dauer von inzwischen 3 Wochen normal?

Vielen Dank für Eure Antworten!!

Bank, Erbe, Erbschaft
Adoption und Erbe leiblicher Oma?

Guten Tag liebe Gemeinde,

ich hab mal eine Frage zum Thema Erbrecht und Adoption.

Meine Eltern ließen sich nach meiner Geburt scheiden. Mit 14 Jahren wurde ich dann vom neuem Ehemann meiner Mutter adopiert inkl. Namensänderung (2. Vorname wurde ebenfalls geändert). In meiner Geburtsturkunde ist mein Adoptivvater als Vater eingetragen worden.

Zu meinem leiblichen Vater habe ich keinen Kontakt mehr- ist auch besser für mich.

Jetzt habe ich über Umwegen vom Gesundheitszustand meiner leiblicher Oma gehört. Ihr geht es nicht ganz so gut- und eigentlich ist es nur eine Frage der Zeit-klingt hart,ich weiss....ist aber so.

Wie sieht das jetzt mit dem Erbrecht aus? Muss ich das Erbe ausschlagen oder falle ich komplett, aufgrund der Adoption, weg?

Ich meine, auch dass klingt jetzt vielleicht mies und schrecklich, aber, auch wenn sie meine Oma ist.... ich kenne diese Frau überhaupt nicht-wieso sollte ich dann noch die Beerdigung bezahlen oder das Erbe antreten? Ich möchte mit dem Teil dieser Familie überhaupt nichts zu tun haben. Alles was meinen leiblichen Vater betrifft ist einfach nur für die Tonne-genauso wie seine Familie. Ich kenne von denen niemanden.

Werde ich in dieser Sache überhaupt beachtet????

Als damals meine andere Oma starb, erhielt ich zum Beispiel am letzten Tag der Frist einen Brief um das Erbe auszuschlagen. Da die Familie echt groß ist wurden einige Verwandte "vergessen" anzuschreiben- diese hatten dann Pech und konnten das Erbe nicht mehr ausschlagen.

Und dem will ich vorbeugen. Ich kenne ein paar Leute die Kontakt zu "meiner Oma" haben. Also wenn ihre Zeit gekommen ist wird man mich imfornieren. Aber ich würde gerne vorher wissen auf was ich mich vorbereiten muss.

Auf solch eine Sache habe ich keinen Bock und hoffe Ihr könnt mir da ein wenig weiterhelfen.

Hab desöfteres was von 01.01.1977 gelesen...also meine Adoption fand vieeel später statt - nämlich 2001.

Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Adoption, Erbe ausschlagen
Urenkel haben ungewollt geerbt, was tun, soll man einen Anwalt einschalten?

Hallo alle zusammen.

Bin noch total emotional aufgeladen/fertig, aber brauche dringend Antworten.

Ich war heute beim Nachlassgericht um das Erbe für meine Kinder wegen eventueller Schulden auszuschlagen, bzw. zu unterschreiben. Der Vater, mein Mann, war ein paar Std. eher da, bei ihm lief es einwandfrei. Als der Nachlasspfleger nun anfangen wollte, bemerkte er einen Fehler, den er bei der Ausschlagung der Kinder im Beisein meines Mannes gemacht hatte. Er hätte nicht gesehen dass ich das Erbe als Enkelin schon ausgeschlagen hätte. Warum ich denn nicht schon für die Kinder ausgeschlagen hätte.. Sinnfrei,denn ohne die Unterschrift des Vaters, wäre es eh nicht gegangen und bis dato dachte ich, lägen wir noch in der Frist.

Für den Erbpfleger begann die 6 Wochen Frist zum ausschlagen des Erbes, nachdem ich es ausgeschlagen hätte und diese wäre letzte Woche abgelaufen, Gratulation, ihre Kinder haben geerbt.

Ich war/bin noch immer total geschockt. Sollten da Schulden sein, müssen wir die tilgen, ganz klar. Die armen Zwerge können nichts dafür und haben ihren Urgroßvater nicht mal gekannt. Vor allem weiß ich dass noch nicht mal alle Kinder von meinem Opa überhaupt benachrichtigt worden sind. Sprich es gäbe ja noch 2 oder 3 weitere Erben, die vorrangig wären oder irre ich mich da??

Die einzige Info die ich bekommen habe war die, dass man sich bei uns melden wird. Mehr kam vom Nachlasspfleger nicht. Meine anderen Fragen wurden nicht berücksichtigt.

Man erbt ja nicht jeden Tag, bzw. war es das erste Mal dass wir mit sowas überhaupt zu tun hatten.

Bin völlig verzweifelt. Kann ich noch was tun mit einem Anwalt für Erbrecht oder ist das Kind in den Brunnen gefallen?

LG und vielen Dank für jegliche Hilfe

Erbrecht, Erbschaft
Wie kann ich meinen Stiefsohn aus meinem Erbe komplett fernhalten?

Liebe Experten,

ich bin 36 Jahre alt und seit über 8 Jahren glücklich mit meiner Freundin zusammen. Unser Glück wurde perfekt, als unsere kleine Tochter vor 2 Jahren auf die Welt kam.

Meine Freundin brachte zudem Ihren mittlerweile 16 Jährigen Sohn aus erster (mittlerweile geschiedener) Ehe mit in unsere Beziehung.

Anfangs lief alles ziemlich angenehm und glatt mit dem jungen Mann, doch mittlerweile gibt es ständig Krach (Schule, Verhalten, Manieren etc.).

Jedenfalls will ich meiner Freundin nun endlich einen Antrag machen und sie fragen, ob sie mich heiraten will. :-))

Doch bei aller Freude schleichen sich auch Ängste und Gedanken in meinen Kopf bezüglich der Zukunft: Meine Eltern sind beide über 70 Jahre alt und sind recht vermögend und irgendwann, wenn meine lieben Eltern nicht mehr unter uns weilen, werden mein Bruder und ich erben.

Nun will ich, dass unsere Tochter und eventuell weitere gemeinsame Kinder mein Erbe später erhalten und nicht mein Stiefsohn! Ich hasse den jungen Mann nicht, doch ich möchte, dass unsere GEMEINSAMEN Kinder erben und nicht ein für mich fremdes Kind.

Mal angenommen: Meine Eltern sind verstorben und irgendwann versterbe ich auch (noch vor meiner Frau), dann würde meine Frau 50% des Erbes von mir erhalten. Wenn Sie dann irgendwann verstirbt, wird ja automatisch dann Ihr Sohn aus erster Ehe auch erben - mein Erbe - oder besser gesagt das Erbe meiner Kinder! Das will ich nicht! Wie kann ich das umgehen?

Was muss ich zudem beachten, wenn wir irgendwann ein eigenes Haus bauen oder kaufen? Kann der Sohn auch in solch einem Fall aus dem Erbe ausgeschlossen werden? Kann ich meinen Kindern später per Testament anordnen Ihren "Halbbruder" aus Ihrem (meinem ehemaligen) Erbe zu streichen?

Wenn Ihr euch nun fragt, warum ich unbedingt eine Erbbeteiligung verhindern will: Meine Eltern haben sehr hart und sehr lange gearbeitet, haben mir und meinem Bruder vieles ermöglicht und ich möchte nicht, dass Ihr Schweiss und Blut in die Hände eines Fremdlings gelangen - das wollen meine Eltern auch nicht.

Zu unserer Situation: Meine Frau ist gelernte Köchin, aber ich bin der Ernährer dieser Familie. Seit etwa 3 Jahren arbeitet sie nicht mehr. Der Vater meines Stiefsohn kümmert sich überhaupt nicht um seinen Sohn, zahlt keinen Unterhalt, einfach nichts. Er erwartet sogar, dass ich Ihm seinen Sohn alle 4 Wochen zu Ihm nach Haus chauffieren soll, damit er ihn sehen kann (sind vor 4 Jahren ca. 80 km umgezogen). Somit bleiben alle Kosten des Jungen an mir haften - Miete, Nebenkosten, Lebensmittel, Schulsachen, Hobbys und Freizeit, Klamotten etc.

Vielen dank für die Antworten.

Euer Heiner

Familie, Erbrecht, Erbe, Unterhalt, Erbschaft
Erbschaft Ausschlagunsfrist verpasst was nun?

Hallo zusammen,

wie der Titel schon sagt, habe ich leider die Erbschaft Ausschlagungsfrist verpasst, da ich bis heute nichts davon Wusste, dass es sowas wie eine Erbschaft Ausschlagunsfrist gibt.

Mein Vater ist am 18.02.2015 leider verstorben, da uns das Geld fehlte mussten wir nach seinen tot erstmal klären wie wir Ihn besetzten. Dank einigen seiner Freunden, haben wir es nun gemeinsam geschafft 1000 € zusammenzulegen und ihn somit beizusetzen.

Nun habe ich heute durch zufall etwas von der Ausschlagungsfrist mitbekommen und das sich sechs Wochen beträgt. Ich (einer von beiden Söhnen - übrigends meine Eltern waren geschieden) habe nie einen Brief oder sonstiges vom Nachlassgericht erhalten was das Erbe angeht, ich habe ehrlich gar nicht gewusste, dass ich überhaupt was erben könnte. Da mein Vater verschuldete war und weder Geld noch andere Wertgüter besaß.

Was muss ich nun tun? Bin ich nun Erbe seiner Schulden da ich die Frist verpasst habe? Oder läuft die Frist denn gar nicht weil ich nichts davon wusste, was kann ich tun bin grad wirklich sehr am verzeifeln hab angst das ich nun verschuldet bin obwohl ich Student bin und selber kein Geld habe

Kann mir bitte einer sagen wie ich aus der Sache wieder rauskomme? Es ist doch schlimm genug das mein Vater verstorben ist, sein Tot sitzt noch sehr tief, ich litt zeitweise unter Deprissionen und ich trauer immer noch, wenn ich jetzt noch verschuldet bin, ist das fatal für mich

Vielen Dank im Voraus

Ich brauch echt dringends eure Hilfe

Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Erbe ausschlagen
WANN muss ich das Sozialamt von einer Erbschaft unterrichten?

Es schaut leider so aus, dass meine Tante in nicht allzu ferner Zukunft sterben wird und voraussichtlich werde ich die einzige Person sein, die die Erbschaft annimmt, weil sie ein Sparbuch besitzt auf die Summe von etwas mehr als 15.000€ befindet. Ich und mein Partner sind die Vollmachtsberechtigten für Konto und Sparbuch. Es gibt kein Testament oder ähnliche Schriftstücke.

Es ist selbstverständlich, dass ich von diesem Geld alle anfallenden Kosten für Beerdigung (anonyme Urnenbeisetzung), Wohnungsräumung... bezahlen werde, in der Hoffnung, dass das Geld reichen wird - Das es nicht reicht, ist meine größte Sorge!

Nun aber kommt meine eigentliche Frage: Da ich Grundsicherung wegen voller Erwerbsunfähigkeit erhalte bin ich ja gezwungen dem Sozialmat darüber Meldung zu machen, WANN ABER SOLL ICH DAS TUN????

1)Meine Befürchtung ist, dass wenn ich die Erbschaft anerkenne und dann die Mitteilung mache, noch bevor alle Kosten für die Beerdigung und drumherrum beglichen werden konnten, das Amt mir meine Leistung streicht und erwartet, dass ich von der Erbschaft meinen Lebensunterhalt bestreite, obwoh dieses Geld einen ganzen anderen Zweck dient.

2)Wartet ich damit aber bis nach der Beerdigung bzw. dem Zeitraum, bis alle Kosten begliechen wurden, habe ich die Befürchtung, dass das Amt mir Ärger macht, weil ich diese Mitteilung nicht gleich und sofort weitergegeben habe und somit gewissermaßen eine selbest herbeigeführte Sozialenotlage geschaffen habe, die bestraft werden kann.

Ich bin mir bewusst darüber, dass man mich überhaupt nicht zwingen kann die Erbschaft anzuerkennen und das ich das Erbe ablehnen kann und somit Vater Staat das Geld bekäme und er sich um alles kümmern darf, aber warum soll ich dem Staat Geld schenken? Das wäre auch nicht im Interesse meiner Tante!

Geld, Erbschaft, Sozialamt
Haus komplett leerräumen: beste Methode?

Also es geht um folgende Situation: Meine Großmutter lebt seit einigen Monaten in einem Heim da sie nicht mehr alleine leben kann. Zuvor hat sie in einem Haus gewohnt. Das Haus ist relativ groß, 3 Stockwerke und noch ein Keller sind komplett voll mit Sachen die sich während ihrem Leben angesammelt haben.

Da weder meine Mutter noch ich in dem Haus wohnen möchten und man es auch nicht jahrelang leerstehen lassen kann, müssten wir uns demnächst überlegen was wir mit dem Haus machen. Solange alle Möbel und die kleineren Dinge (Kleider, Haushaltsgeräte, Werkzeug, altes Spielzeug uvm.) allerdings drin stehen, kann man das Haus sowieso nicht verkaufen.

Nun fragen wir uns wie man sich am besten anstellt um all diese Dinge 'loszuwerden'. Die meisten Sachen sind zwar nicht mehr ganz neu, allerdings in einem guten Zustand. Möbel zB sind nicht modern, sehen aber aus wie neu weil keine Kratzer usw. dran sind.

Natürlich kann man alles fotographieren und über Facebook usw. verkaufen oder es auf einen Flohmarkt schleppen, aber es sind so unheimlich viele Sachen und zuerst müsste man ja alles einzeln durchsehen um zu überprüfen was in den Kisten ist usw. Ich weiß auch überhaupt nicht, woran die Leute überhaupt Interesse hätten und was niemand kaufen würde..

Es gibt ja auch Unternehmen die alles Ausräumen, aber auch da müsste man ja alles durchsehen um evtl. zu entscheiden ob man noch etwas behalten will. Und diese Unternehmen kaufen einem nichts ab, man muss sie bezahlen damit sie alles ausräumen ...

Hatte schon jemand diesen Fall? Was ist die beste Methode bei so etwas, gibt es Profis die man ansprechen kann und die einem sagen was wertvoll ist und was man einfach wegschmeißen kann?

Haus, verkaufen, Wohnung, Möbel, Umzug, Erbschaft, Antiquitäten, Flohmarkt, Verkauf

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