Mich würde interessieren, ob es damahls neue Banken nach dem 2WK gab, die die Rechtsnachfolge der Banken vor dem Krieg antraten. Gab es ein Gesetz zur Währungsreform, das festlegte, wie die alten Bank- und Sparguthaben in Reichsmark oder Rentenmark (1937 - 1939) in Nachkriegswährung (Umrechnung) und Fortführung der Konten regelten. Sind diese Vorkriegs- oder Kriegs-Konten automatisch fortgeführt oder umgewandelt worden? Könnte es sein, dass solche Konten heute noch bestehen? Wie oder wo könnte man das herausfinden? Wie käme man ggf. als Erbe heute an diese Sparguthaben ran, falls es das Konto noch gäbe?
Was wurde nach dem zweiten Weltkrieg aus den Bankkonten oder Sparguthaben der vertriebenen Bürger oder Flüchtlingen aus Schlesien oder Ostpreussen?
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