Schulden an verstorbenen?
Hallo,
mein Opa hat mir vor einem Jahr 5000€ geliehen, natürlich ist dies nur mündlich vereinbart worden.
Nun ist er leider verstorben, und meine Tante hat dieses geliehene Geld beim Notar angegeben.
Muss ich dies dann den anderen Erben zurückzahlen? Oder wie ist das?
Da meine Mutter auch schon gestorben ist, bin ich mit meinen Geschwistern auch erberechtigt.
7 Antworten
Es kann eventuell mit dem Erbteil der anderen erbberechtigten Verwandten verrechnet werden. Aber das entscheidest nicht du, sondern das Amtsgericht.
Deine Tante hat das geliehene Geld beim Notar angegeben
Was wurde denn beim Notar gemacht, vor allem hast du dort irgendwas unterschrieben?
Dein Opa ist ohne Testament gestorben, dein Elternteil lebt auch nicht mehr. Also erben die Kinder des Opa bzw. du als Enkel.
Was du musst, kommt drauf an, wer was beweisen kann und wie fair ihr miteinander umgeht.
Rein theoretisch solltest du dir die 5000€ als Erbteil anrechnen lassen, wenn du mit Opa die Rückzahlung vereinbart hattest. Rein praktisch ist die Rückforderung des Opas ohne Beweis über ein vereinbarten Rückzahlungszeitraum bereits verjährt.
Zank oder handele vernünftig.
Klasse!! Der Opa ist verstorben und es wird sich wieder wie immer nur um die knete gestritten. Ich hoffe der hat ein Testament hinterlassen und alles einem tierheim gespendet!
Sei schön brav, und wenn du gefragt wirst, bestätigst du, dass deine Tante nicht gelogen hat.
Dann wartest du ab, denn bei der Verteilung des Nachlasses wird das verrechnet. Wenn dein Erbteil weniger als 5000 € beträgt, musst du den Unterschied natürlich an den Nachlass zahlen, damit er unter die anderen verteilt werden kann.
Jepp, musst du. Deinen eigenen Erbteil kannst du natürlich abziehen.
Wenn die Tante lebt, wohl die Tochter des Verstorben, sind die Enkel doch nicht in der Erbfolge??
Meine Mutter (Schwester von Tante), ist auch nicht mehr hier. bei omas tod letztes jahr hab ich auch mitgeerbt
Die verstorbene Mutter ist ebenfalls gesetzliche Erbin, deren Erbteil auf ihre Kinder übergeht.
Die Kinder eines anderen verstorbenen Kindes des Erblassers, sind dessen Nacherben. und wären VOR den Geschwistern des Verstorbenen in der Erbfolge.
Wo nimmst du eine Verjährung nach nur einem Jahr her?