Werden Sanierungskosten vom Wert abgezogen, wenn wir das Haus erben und ich meine Schwester ausbezahlen muss?

7 Antworten

Glaube ich nicht, weil im Moment ist es ja noch das Eigentum von eurem Vater. Enscheidend wird also der Wert des Hauses sein, wenn er stirbt und der Erbfall eintritt.

Antwort: Nein!

Die Regelung, die du da anführst, ist ziemlich unklar und kompliziert. Das führt später zu einem Familienstreit erster Klasse. Also schafft einfache und klare Regelungen. Alle sollten sich zusammensetzen und darüber reden.

Folgendes muss beachtet werden:

Ihr müsst den Wert des Hauses jetzt, im augenblicklichen Zustand, von einem vereidigten Bausachverständigen schätzen lassen. Damit ist dann eindeutig festgelegt, welchen Wert es z. Zt. hat. Wenn alle damit einverstanden sind könnt ihr renovieren.

Das hat aber den Nachteil, dass ihr das Haus noch nicht habt und es an andere Nacherben übergehen kann.

Will heissen: An die Nacherben der Schwester, wenn sie verheiratet ist und ggf. Kinder hat.

Dazu ein Beispiel aus dem tatsächlichen Leben: Ein junges Paar heiratet. Die Eltern der Braut übertragen der Braut ihr Haus. Das Paar fährt zu einer Weihnachstfeier und hat einen Verkehrsunfall. Die Braut stibt um 02.00h der Ehemann 10.00h.

Jetzt kommt die gesetzliche Erbfolge. Nach der Braut erbt der Mann. Nach dem Mann seine Eltern. Diese Eltern gehen hin und sagen den Eltern der Braut sie sollten aus dem Haus ausziehen, weil sie es verkaufen wollen.

Zum Glück hatten die Brauteltern ein "Rückübertragungsrecht" in den notariellen Papieren eintragen lassen. Sie haben also ihr Haus gerettet.

Mein dringender Rat ist:

Macht alles Notariell !!!!!!!!!

Der Notar kann euch beraten und ggf. vor Fallstricken warnen.

Du kannst das Haus schon jetzt haben. Dann bist du bei der Renovierung auf der sicheren Seite. Das Haus gehört, im Falle deiner Heirat, zum Anfangsvermögen, es kann bei einer Scheidung nicht zum Zugewinn dazu gerechnet werden!

Deine Eltern bekommen das lebenslange unentgeldliche Wohnrecht und das Recht auf Rückübertragung z. B. bei deiner Pleite, Geschäftsunfähigkeit usw.

Dann könnt ihr auch die Auszahlung deiner Schwester regeln.

Ihr müsst auch darüber reden was im Falle der Pflegebedürftigkeit deiner Eltern passieren soll. Denke daran, dass das Sozialamt, nach meinem Wissen, 10 Jahre nach einer Übertragung das Haus zurückfordern kann weil es die Pflege bezahlen muss.

Ich könnte jetzt noch weiteres anführen, das geht aber zu weit. MfG

Ihr müsst die Schwester nach dem aktuellen Zeitwert des Hauses ausbezahlen. Wenn Ihr also bereits jetzt saniert / renoviert, erhöht Ihr damit (in der Regel) den Wert des Hauses. Und damit erhöht Ihr auch den Betrag, den Ihr der Schwester ausbezahlen müsst.

Wobei Ihr eventuell vorher ein anderes Problem bekommen könntet. Was ist, wenn der Vater (in einem hohen Maße) pflegebedürftig wird und in einer Pflegestation aufgenommen werden muss? Reicht dann seine Rente plus Leistungen aus der Pflegekasse nicht aus, muss das Haus verkauft werden. Denn es ist ja noch sein Eigentum und zählt zu seinem Vermögen!

andreawash 
Fragesteller
 04.03.2016, 17:48

Das man damit den Wert steigert is klar nur die fragen wird es wieder abgerechnet wen ich eine Rechnung habe für die materialkosten und sanierungskosten 

Ihr solltet das regeln, am besten mit einem Erbvertrag. Da könnt Ihr gleich festlegen, was später gezahlt werden muss.

Jeder Notar kann und gibt Dir Auskunft nach Vorlage aller nötigen Un terlagen! Hier kann es niemand!

andreawash 
Fragesteller
 04.03.2016, 17:45

Ja das stimmt is aber auch ein bissen blöd wen ich mir die Unterlagen von meinen Eltern schnappe und damit zum Notar gehe