Grund-Überschreibung an das Kind - - was passiert bei dessen Heirat?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

wenn Ihr Kind Eigentum an dem Grund erworben hat, dann gehört es ihm.

Es behält das Eigentum an dem Grundstück wenn als Güterstand Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung gewählt wird. Bei Gütergemeinschaft gehört es dann beiden Ehepartnern.

Bei einer Scheidung passiert bei Gütertrennung dann gar nichts. Bei Gütergemeinschaft wird halbe halbe gemacht und bei der Zugewinngemeinschaft wird gerechnet. 

Wenn das Grundstück zum Zeitpunkt der Hochzeit 100.000 Euro wert ist, dann wird dieser Wert vom Wert des Grundstücks zum Zeitpunkt der Scheidung abgezogen. Also wenn ein Haus darauf gebaut wurde, das Grundstück an Wert gewann etc und ann 250 TEUR wert ist, dann wird davon 100 TEUR abgezogen und für 150 TEUR halbe halbe gemacht.

Eigentümer bleibt in erster Linie der Sohn. Er muss jedoch die Frau auszahlen, oder sich anderweitig einigen.

Dies ist natürlich nur eine sehr oberflächliche Betrachtung und erklärt die Thematik allgemein. Für rechtssichere Informationen ist ein Anwalt der richtige Ansprechpartner.

Schöne Grüße

Das Eigentumsrecht an Grundstücken ist ein Minenfeld!

Egal wann du das Grundstück überschreibst, wenn darin steht "in vorwegnahme der Erbschaft" gehört das Grundstück zum Anfangsvermögen und der Partner hat darauf keinen Zugriff. Wie das mit der Wertsteigerung ist kann ich nicht sagen.

Es kommst jetzt auf dein Alter und das Alter des Kindes an. In den vielen Fällen versuchen Partner vor dem Absprung noch einen Anteil am Grundstück  zu bekommen. D. h. Schenkung an den Partner. Fatal wird es dann, wenn auf dem Grundstück gebaut werden sollte. Dann will nämlich die Bank das Grundstück und das Haus als Sicherheit für die Hypothek haben.

Der Partner ist dann mit in der Pflicht, weil die Bank auch seine Unterschrift haben will.

Wenn die Bank die Hypothek verkauft kann das Grundstück auch weg sein.

Mein Rat: Lass dir für das Grundstück einen Eigentumsvorbehalt für den Fall der Scheidung oder der Pleite eintragen oder gib es ihr in Erbpacht! Die Pacht kannst du ihr ja bar zurück geben. Da gibt es aber noch andere Möglichkeiten. Du musst aber im Vertrag, besser  aber im Grundbuch ,abgesichert sein.

Um die ausführliche Beratung beim Notar kommst du auf keinen Fall rum. Bevor du zu ihm gehst solltest ausführlich mit dem Kind reden. Du schreibst auf was ihr vom Notar wissen wollt und welche Vorstellungen ihr habt. Das erleichtert euch beiden das Gespräch. Was nicht klar ist müsst ihr euch erklären lassen.

Stellt euch aber vor, so schlecht wie andere handeln könnt ihr nicht denken. Handelt nach dieser Devise, denn eine Trennung kann die Pleite bedeuten.

Na dann, grübelt mal schön. MfG

Das kommt drauf an, welche Rechtsform das Ehepaar wählt. Bei Gütertrennung ist es ganz einfach, jeder nimmt wieder mit, was er eingebracht hat .Bei der (üblichen) Zugewinngemeinschaft wird nur die Wertsteigerung der Immobilie geteilt und bei Gütergemeinschaft wird 50:50 alles geteilt.

BurgN  30.05.2015, 19:40

Ergänzend hierzu, es ist streng genommen nicht die Rechtsform, sondern der Güterstand. (Meckern auf hohem Niveau)

Alles was vor der Hochzeit Eigentum des jeweiligen Partners war bleibt es auch.

Sollten die beiden, wie in Deinem Fall, ein Haus drauf bauen und sich später scheiden lassen (wenn beide für das Haus im Grundbuch stehen) gibt es 2. Möglichkeiten:

  • Einer zahlt den anderen aus und behält das Haus.
  • Oder das Haus müsste verkauft werden...wobei sich dann die Frage stellt ob man einen Käufer findet der "nur" das Haus kauft aber p.a. Erbpacht zahlt bzw. das Grundstück seperat mit dazu kaufen würde.
  • In einem Ehevertrag könnten aber im vorraus gleich klare Regelungen getroffen werden.


.. nein, die Hälfte wird nicht angerechnet. Nur die Wertsteigerungen werden im Rahmen der Zugewinngemeinschaft "geteilt". Aber wenn du unsicher bist, lass dich vorher vom Notar beraten, da du dort so oder so hin mußte, wegen des Grundbucheintrages.