Bruder verstorben,ich möchte ausschlagen müssen meine Kinder auch extra ausschlagen?.
Ich habe gestern einen Brief vom Gericht erhalten.Mein Bruder ist am 02.01.2015 verstorben,weder ich noch meine Geschwister wollen etwas haben also wir schlagen das Erbe aus.Nun habe ich gelesen das meine Kinder die nächsterben wären(also so versteh ich das) müsse die dann auch extra zum Gericht und das Erben ausschlagen oder würde da eine Unterschrift auf meinen Brief fürs Gericht ausreichen.Achso ,die leibliche Tochter hat auch ausgeschlagen.Muss ich trotsdem zu einem Notar oder reicht meine Unterschrift als Erziehungsberechtigte.Meine Kinder sind erwachsen und wohnen auch nicht hier.Bitte um Antwort.Danke schön
2 Antworten
es muss jeder einzeln ausschlagen, bein Notar hat das bei mir aber nur 12 EURO gekostet.
Naaa, wie kommst du auf die Idee, dass du für deine volljährigen Kinder das Erbe ausschlagen kannst ? Du bist eben NICHT mehr erziehungsberechtigt und somit auch nicht zur gesetzlichen Vertretung befugt.
Du kannst für dich ausschlagen und dazu musst zum Notar oder Nachlassgericht. Sollte aber im Schreiben stehen, wer bei dir zuständig ist.