Erbschaft Hartz 4 Geschwisterteil Plichteil

3 Antworten

Bei einen Pflichtteilsverzicht durch eine Harz 4 Empfänger ist zu unterscheiden, ob vor oder nach dem Erbfall auf den Pflichtteil verzichtet wurde.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=54953&pos=0&anz=1

Bei eine Pflichtteilsverzicht vor dem Erbfall wird ja nur auf die wage Möglichkeit einer zukünftigen Forderung verzichtet. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Gegenleistung, z.B. ein Wohnrecht, mit den Verzicht verbunden ist.

Deine Schwester hat auf jeden Fall Anspruch auf ein Pflichtteil. Das liest sich irgendwie so, als sollte sie gar nichts bekommen, nur weil sie ALG II bekommt. Aber da wird das Amt sicher auch nachhaken, da sie ja einige Zeit von dem Erbe leben könnte.

Das müßt Ihr alles über einen Notar klären, der wird Euch auch beraten, wie es am besten für alle Beteiligten ist.