Erbschaft Hartz 4 Geschwisterteil Plichteil
Hallo zusammen, folgende Situation, meine Eltern haben ein kleines Einfamilienhaus, meine Schwester Hartz 4 Empfängerin, krankheitsbedingt, wohnt momentan noch im ausgebauten Dachboden ich, bei meinem Mann. Mein Bruder wohnt in einer anderen Stadt.
Da meine Eltern schon zu Lebzeit schon das Haus vereben - verschenken - überschreibein möchten ist das nun ein großes Thema bei uns.
Wir haben folgendes geplant:
Mein Bruder ist schon zu lebzeiten Ausbezahlt worden , das ist auch schriftlich festgehalten. Ich, Sabine soll das ganze Haus erben. Da meine Hartz 4 erhaltene Schwester jede Erbschaft bei Amt angerechnet bekommt,, selbstverständlich auch den Plichteil möchen meine Eltern das Haus schon zu Lebzeiten auf mich überschreiben, meine Schwester wäre damit einverstanden. Fragen:
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Es ist doch richtig, dass ein Haus schon zu Lebzeiten überschrieben werden kann und beim vererben meine Schwester nichts mehr mit dem Haus zu tun hat.
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Mein Bruder ist aubezahlt worden reicht da eine schriftliche Formulierung mit Unterschrift der Beteiligten?
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Wie würdet ihr am Besten vorgehen , damit ich das Haus / ich betone es ist im Interesse meiner Etern und Geschwister / erhalte. Falls ich meiner Schwester den Pflichtteil bezahlen müßte, könnte ich das Haus nicht halten.
Vielen Vieln Dank für Eure Antworten
3 Antworten
Bei einen Pflichtteilsverzicht durch eine Harz 4 Empfänger ist zu unterscheiden, ob vor oder nach dem Erbfall auf den Pflichtteil verzichtet wurde.
Bei eine Pflichtteilsverzicht vor dem Erbfall wird ja nur auf die wage Möglichkeit einer zukünftigen Forderung verzichtet. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Gegenleistung, z.B. ein Wohnrecht, mit den Verzicht verbunden ist.
Deine Schwester hat auf jeden Fall Anspruch auf ein Pflichtteil. Das liest sich irgendwie so, als sollte sie gar nichts bekommen, nur weil sie ALG II bekommt. Aber da wird das Amt sicher auch nachhaken, da sie ja einige Zeit von dem Erbe leben könnte.
Das müßt Ihr alles über einen Notar klären, der wird Euch auch beraten, wie es am besten für alle Beteiligten ist.