Mathematischer Fehler im Koran?
Wenn ein Mann 2 lebende Töchter hat, beide Elternteile noch leben und er eine lebende Ehefrau hat, wieviel Geld wird laut Koran 4:11-12 an wen vererbt?
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Allah verordnet euch in bezug auf eure Kinder: ein Knabe hat so viel als Anteil wie zwei Mädchen; sind aber (bloß) Mädchen da, und zwar mehr als zwei, dann sollen sie zwei Drittel seiner (des Verstorbenen) Erbschaft haben; ist’s nur eines, so hat es die Hälfte. Und für seine Eltern ist je ein Sechstel der Erbschaft, wenn er ein Kind hat; hat er aber kein Kind und seine Eltern sind seine Erben, dann soll seine Mutter ein Drittel haben; und wenn er Geschwister hat, dann soll seine Mutter ein Sechstel erhalten, nach allen etwa von ihm gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Eure Eltern und eure Kinder: ihr wißt nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht Eine Verordnung von Allah – wahrlich, Allah ist allwissend, allweise.
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Und ihr habt die Hälfte von dem, was eure Frauen hinterlassen, falls sie kein Kind haben; haben sie aber ein Kind, dann habt ihr ein Viertel von ihrer Erbschaft, nach allen etwa von ihnen gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und sie haben ein Viertel von eurer Erbschaft, falls ihr kein Kind habt; habt ihr aber ein Kind, dann hat sie ein Achtel von eurer Erbschaft, nach allen etwa von euch gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und wenn es sich um eine Person handelt – männlich oder weiblich -, deren Erbschaft geteilt werden soll, und sie hat weder Eltern noch Kinder, hat aber einen Bruder oder eine Schwester, dann haben diese je ein Sechstel. Sind aber mehr (Geschwister) vorhanden, dann sollen sie sich in ein Drittel teilen zu (gleichen) Teilen, nach allen etwa gemachten Vermächtnissen oder Schulden, ohne Beeinträchtigung – eine Vorschrift von Allah, und Allah ist allwissend, milde.
4 Antworten
Typisch für das Korangedöns: Allah ist zwar wahrlich allwissend und allweise, aber die gemachten Ausführungen decken sehr viel mögliche Fälle gar nicht ab. Zudem kann ich Fälle konstruieren, in denen bei diesen Angaben die Erbschaft nicht aufgeht.
Dein Beispiel ist ebenfalls ausgelassen. es fehlt auch jede Aussage darüber, was die Ehefrau erbt.
Rechne doch mal vor.
Den Fall von genau 2 Töchtern sehe ich hier nicht.
Zur "Ehefrau": Ja da stehts "Und sie haben ein Viertel von eurer Erbschaft,..." Habe ich übersehen, wegen des Plural. Aber da ist auch nur der Fall von einem oder keinem Kind aufgeführt. Zwei Töchter kommen wieder nicht vor.
Ich denke mal Mohammed (oder Allah) war nicht klar, dass man Brüche nicht absolut verteilen kann, sondern dass sie sich immer auf ein einziges Ganzes beziehen.
"Und zwar mehr als zwei, dann sollen sie zwei Drittel seiner (des Verstorbenen) Erbschaft haben" Damit ist zwei oder mehr gemeint. Die Deutsche übersetzung scheint nur schlecht zu sein.
Ja das ist so. Allah hat es nicht mit den Zahlen. Da gibt es noch mehr Beispiele. Nach der biblischen Chronologie ist Maria im Koran so ca. 3.000 Jahre alt als Jesus geboren wurde.
Nun zu Deiner Rechnung:
- Die Eltern erhalten 1/6 tel
- Die Ehefrau erhält 1/8 tel
- Die beiden Kinder müssen sich 1/2 teilen, also jeweils 1/4 tel
um dies mathematisch zu berechnen, muss sich ein gemeinsamer Nenner finder. Der gemeinsame Nenner ist 24.
Folglich haben wir:
- Anteil Eltern 4/24 tel
- Anteil Frau 3/24 tel
- Anteil Kinder 12/24 tel
Das mathematische Problem:
4/24 + 3/24 + 12/24 = Trommelwirbel......19/24
Es fehlen 5/24.....Kopfkratz....verpufft.
Kennst Du denn alle Erbschaftsgesetze in den muslimischen Ländern?
Du bringst eine Milchmädchenrechnung, die nicht mal für das "zivilisierte, christlich geprägte Abendland" stimmt!
Bidde?
dangge!
Ist doch eh ganz human. Bei uns frisst ja den Großteil schon fast der Staat in Form von Erbschaftsteuer.
Da müsste man auch 120% erben um auf min 60% zu kommen.
"Dein Beispiel ist ebenfalls ausgelassen" Bei meinem Beispiel werden 112,5% von dem Vermögen des Toten vererbt.
"es fehlt auch jede Aussage darüber, was die Ehefrau erbt." Das steht in 4:12