Hallo! Ich bin von der GEN (Gesellschaft für Erbenermittlung mbH) angeschrieben worden. Hat jemand schon Erfahrung mit der Gesellschaft gemacht?

2 Antworten

Hallo,

ich bin selbst in der Branche der Erbenermittler tätig und daher immer interessiert, wie dieses recht unbekannte Thema so auf andere wirkt. Ohne konkret etwas zu deinem Fall sagen zu können, möchte ich trotzdem ein paar Infos beisteuern - sozusagen als Insider.

Erbenermittlungsunternehmen gibt es in Deutschland schon seit über hundert Jahren. Allerdings ist es eine recht kleine Branche, da sich die meisten Angelegenheiten entweder im Familienkreis oder durch die Arbeit von Gericht und Nachlasspflegern lösen lassen. Doch auch dort gibt es Grenzen. Dann kommen Erbenermittler ins Spiel. Das sind meist Historiker und/oder Juristen. Kleine Familienunternehmen oder größere Gesellschaften. Sie machen sich auf die Suche nach den in der Welt verstreuten Verwandten - und zwar auf eigene Kosten. Die einzige Möglichkeit, für die Recherche entlohnt zu werden, ist ein Erfolgshonorar, dass mit dem gefundenen Erben vereinbart wird. Für die potentiellen Erben ist das risikolos, denn gezahlt wird erst bei Auszahlung des Erbes.

Zur Höhe der üblichen Erfolgshonorare gibt es übrigens Rechtsprechung diverser deutscher Gerichte. Daran orientieren sich auch die Erbenermittler. Und letztlich muss es für diese ja auch wirtschaftlich sinnvoll sein. Bedenke aber, dass Du von dem Nachlass um den es jetzt geht, vermutlich ohne Erbenermittler gar nichts erfahren hättest.

Ein seriöses Erbenermittlungsunternehmen zeichnet sich übrigens dadurch aus, dass niemals Vorkasse verlangt wird. Das ist nach meiner Kenntnis bei der GEN Gesellschaft für Erbenermittlung mbH gewährleistet.

Viele Grüße und viel Freude an dem unverhofften Erbe.

Diefenbaker 
Fragesteller
 22.03.2016, 16:16

Vielen Dank für die Infos! Ich bin vielleicht zu misstrauisch und sollte die Honorarvereinbarung einfach unterschreiben ... 

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Da es mehrere Erbenermittlungsbüros am Markt gibt, würde ich abwarten ob du noch ein zweites Angebot bekommst. Ich würde auch versuchen über die Höhe des Honorars zu verhandeln, schließlich wollen DIE ja einen Auftrag von DIR. Ob du GEN wirklich beauftragst, liegt ganz bei dir. Dein Erbrecht bleibt ja bestehen,ob du einen Erbenermittler beauftragst oder nicht.