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Wie lange braucht ein Makler, um nach einer Besichtigung zu antworten?

Guten Abend.

Ich habe mich am vergangenen Dienstag um eine Wohnung beworben und 30 Minuten später einen Anruf erhalten, dass ich sie gerne am Donnerstag besichtigen kann. Die Wohnung ist scheinbar sehr begehrt, deswegen hat der Makler die Wohnung auch nach nicht einmal 2 Stunden wieder rausgenommen. Nach der Besichtigung, hat der Makler gefragt, wie wir verbleiben sollen. Ich meinte, dass mir die Wohnung super gefällt und daraufhin meinte er, dass ich doch am nächsten Morgen bescheid geben soll, ob ich prinzipiell die Wohnung mieten will.

Am nächsten Tag (Freitag) schrieb ich die Mail, da er telefonisch nicht erreichbar war, dass ich die Wohnung sehr gerne mieten möchte. Kurz darauf schickte er mir Unterlagen, die ich ausfüllen sollte, darunter auch eine Reservierungsvereinbarung, welche aber vom Makler selbst noch nicht unterschrieben war. All meine Dokumente sollte ich in per Mail ebenso abschicken. Dies habe ich Freitag abends gemacht. Nun haben wir Dienstag Abend und ich habe bisher noch nichts gehört. Da aber dazwischen Wochenende war, sind erst 2 Werktage vergangen.

Meint ihr, dass ich zu ungeduldig bin, oder sollte man einem Makler doch noch mehr Zeit lassen?

Vielen Dank! :)

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Mieter erteilt Vermieter Hausverbot... Wohnungsbesichtigung für potentielle neue Mieter möglich?

Wir haben seit August Mieter, welche von Anfang an nicht mal die Hälfte der Miete bezahlt haben, Mietvertrag kam letzten Endes nicht zustande, da der Mieter relativ schnell wieder gekündigt hat.

Nun kamen mehrfach schreiben bezüglich Mängel (Wohnung war in Renovierungszustand und wollte vom Mieter selbst gemacht werden), Fliese kaputt in der Küche (3 angesetzte Reparaturtermine vom Mieter verstreichen lassen worden), Türrahmen gebrochen und Dübellöcher in den Wänden bzw fehlende Zierleisten.

Nach wie vor kommen nur 500 € Miete von den angesetzten 1050 € Warmmiete. Nun behauptet der Mieter er hätte 2 Garagen gemietet, welche nie Gegenstand des Vertrages bzw mündlicher Absprache waren, sondern von anderen Mietern vorher schon belegt waren.

Jetzt ist dem Vermieter gegenüber ein Hausverbot ausgesprochen worden, welcher aber regl in die Nähe der Wohnung muss, da sich dort öffentliche Toiletten befinden bzw die Familie des Vermieters im Haus gegenüber wohnt und die selbe Einfahrt genutzt wird.

Die angebrachten Rauchmelder sind aus der Wohnung verschwunden und werden vom Mieter als Mangel deklariert.

Die Freundin des Mieters stellt nun auch die Behauptung auf, dass der Vermieter deren Auto verkratzt hätte, dabei hielt sich der Vermieter zu keiner Zeit auf dem Grundstück auf, auf der das Auto abgestellt wurde.

Da die Wohnung ja gekündigt ist und zum Februar 24 neu vermietet werden soll, stellt sich nun auch die Frage, wie es denn mit weiteren Wohnungsbesichtigungen verhält, da ja aktuell ein Hausverbot ausgesprochen wurde.

Dass die Sache natürlich auch vom Anwalt des Vermieters geprüft wird ist denke ich selbstverständlich, allerdings würden wir gerne wissen, wie wir nun weiter verfahren sollen, können, dürfen?

Vielen Dank im Voraus

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