Urteil – die besten Beiträge

Meinung des Tages: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft?

Fast zwei Monate dauerte die Verhandlung, in der es darum ging, ob die AfD tatsächlich als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil ist eine Niederlage für die AfD, die mit der Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz somit gescheitert ist. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Kategorien zur Einstufung

Es gibt drei Stufen zur Einordnung möglicher Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die erste Stufe ist das Anlegen eines Prüffalls. Geprüft wird hier, ob es genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Beobachtung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Verfassungsschutz dann nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeitungsartikel, Internetauftritte oder auch Fernsehbeiträge.

Wenn aus diesem ersten Schritt die Erkenntnis gewonnen wird, dass es Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, wird der Fall hochgestuft zum „Verdachtsfall“. Die betreffende Gruppierung zählt nun als „Beobachtungsobjekt“.

Die letzte Stufe nennt sich „gesichert extremistische Bestrebung“. Der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt verfestigt, es gibt keinen Zweifel mehr, dass extremistische Bestrebungen vorliegen.

Folgen der Einstufungen

Durch eine Einstufung wird eine Gruppierung nicht verboten. Es handelt sich lediglich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Vereinsverbote kann nur das Bundesinnenministerium aussprechen.

Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass das Gericht dem Verfassungsschutz Recht gegeben hat. Die Einstufung war zulässig und der Verfassungsschutz hat korrekt gehandelt. Es ist möglich, dass sie sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD nun weiter hochzustufen. Schon vor einiger Zeit gab es einen Bericht darüber, dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten zur Hochstufung des Status der AfD arbeiten könnte. Diese würde dann als „gesichert rechtsextrem“ kategorisiert werden.

Das Gericht hat bei der Entscheidung allerdings auch eine Einschränkung getätigt: Obwohl demokratiefeindliche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, so das Gericht, seien diese nicht so stark ausgeprägt, wie der Verfassungsschutz behauptet.

Wie die AfD nun vorgehen könnte

Wenig überraschend kündigte die Partei bereits an, diesen Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu bringen. AfD-Vize Peter Boehringer sah im Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. Die AfD stellte nämlich während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter – diese wurden allesamt abgelehnt.

Obwohl eine Revision ausgeschlossen wurde, könnte die AfD nun gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen. Die Beschwerde geht direkt an das OVG selbst, wenn dies die eigene Entscheidung allerdings nicht ändert, kann wiederum das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen existieren – würde eine Revision letztlich doch zugelassen werden, so würde dann das Bundesverwaltungsgericht wiederum das Urteil aus Münster prüfen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Gerichts?
  • Sollte die AfD weiter hochgestuft werden?
  • Denkt Ihr, dass die Partei mit einem weiteren Antrag gegen das Urteil Erfolg haben könnte?
  • Wie wird sich diese Entscheidung auf die Europawahl auswirken?
  • Geht die AfD zu unkritisch mit klar rechtsextremistischen Personen / Aussagen innerhalb der Partei um? Inwieweit verstärkt
  • Schwächt die Entscheidung Euer Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-gerichtsurteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-extremistisch-skepsis-100.html

Bild zum Beitrag
Ich finde die Entscheidung gut, da ... 66%
Ich finde die Entscheidung nicht gut, weil ... 28%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 5%
Europa, Geschichte, Deutschland, Regierung, Recht, Gesetz, Gericht, Antrag, Bundestag, Demokratie, Gerichtsverhandlung, Partei, Rassismus, Rechtsextremismus, Revision, Urteil, Verfassung, Wahlen, Bundesverfassungsgericht, Europawahl, Verdacht, AfD, Rechtspopulismus, Verfassungsschutz, Meinung des Tages

Bin ich eine Schlxmpe?

Bitte seid ehrlich zu mir. Ich fühle mich furchtbar.

Ich (w, 18) hatte letztes Jahr meinen ersten Freund. Mittlerweile ist Schluss, aber außer Küssen und einander erkunden (nicht im Intimbereich) war da nichts dabei. Ich bin also noch Jungfrau.

Unsere Beziehung hatte zwei "Etappen". Wir waren einmal von Anfang des Jahres bis zum Sommer und dann von Anfang Winter bis vor drei Wochen (Anfang März) zusammen.

Im Sommer hab ich dann auf Partys immer mal wieder Leute (4) geküsst.
Schon da haben einige meiner Freunde mich für eine Hxre gehalten.

Gestern hab ich aber meinen Tiefpunkt erreicht, glaub ich. Ich fühl mich echt widerlich. Ich hab meinen 18. Geburtstag gefeiert und da war dieser Junge, den mein bester Freund (18) eingeladen hat.
Vor zwei Wochen hab ich erfahren, dass er irgendwas mit einer Bekannten von mir hatte.
Allerdings sind die beiden nicht zusammen zu Feier gekommen.
Hab die beiden immer nur alleine gesehen und sie ist auch viel früher gegangen als er.
Da dachte ich, sie seien auseinander.
Der Junge ist dann auch "ohne Hemmung" (aber wir waren auch sehr betrunken) auf mich zugegangen und bevor ich darauf eingegangen bin, hab ich ihn gefragt, ob meine Bekannte nicht seine Freundin sei. Hab mich daraufhin noch zwei weitere Male vergewissert, ob er sich sicher sei.
Als er es insgesamt drei Mal verneint hatte, haben wir uns auf der Toilette geküsst (mehr nicht). Wir wurden dann von einigen Freunden von uns erwischt. Dann hab ich erfahren, dass bei meiner Bekannten und ihm sehr wohl noch was lief. Allerdings sei es nur eine "Kennlernphase". Für meine Freunde bin ich jetzt die Hure. Ich schäme mich unfassbar.

Bin ich eine Schlxampe? Bitte seid ehrlich.

Freunde, Beziehung, Küssen, Ehrlichkeit, Fremdgehen, Moral, Unsicherheit, Urteil, kennlernphase

Akif Pirincci - Haft oder Meinungsfreiheit?

Die Jüngeren hier kennen den Autor Akif Pirincci vermutlich nur als rechten Blogger. In den 90ern schrieb er noch unterhaltsame, harmlose aber nicht dumme, Katzenkrimis.

Heute ist er 64 und sitzt in Bonn auf der Aklagebank.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Volksverhetzung vor. Das Bonner Amtsgericht verurteilte den in der Türkei geborenen Pirincci heute zu 9 Monaten Haft ohne Bewährung.

Pirinnci bleibt trotzdem zunächst auf freiem Fuß. Sein Anwalt ging in Berufung.

Hier die soeben erschienene Meldung des WDR.

Was denkt Ihr?

Fallen Äußerungen wie diese (siehe unten) noch unter die Meinungsfreiheit, oder ist das harte Urteil gerechtfertigt?

In dem Text aus dem Juni 2022 schimpft der 64-Jährige über Migranten und stellt laut Anklage ohne Belege Behauptungen über angebliche Straftaten auf. Pirinçci schreibt von Muslimen und "Afros", die in den Jahren 2015 und 2016 als "Schmarotzer" nach Deutschland gekommen seien und sich "mikrobenartig immer weiter vermehren" würden. Außerdem unterstellte er, sie wären für eine "bis heute nicht abreißende Serie bestialischer Verbrechen vor allem an Frauen" verantwortlich.
Pirinçci und sein Verteidiger widersprachen. Nicht jede Flüchtlingskritik oder grenzwertige Äußerung sei eine Volksverhetzung.
Volksverhetzung 56%
Meinungsfreiheit 44%
Blog, Gericht, Amtsgericht, Ausländer, Autor, Bewährung, Blogger, Bonn, Freiheitsstrafe, Haft, Meinung, Meinungsfreiheit, Rechtsextremismus, Urteil, wdr, mikroben, Volksverhetzung, ohne

Meinung des Tages: LGBTQ in Russland als "extremistisch" eingestuft - wie sollte international darauf reagiert werden?

Russland schränkt die Rechte von queeren Menschen ein weiteres Mal drastisch ein: Der obere Gerichtshof hat die LGBTQ-Bewegung am gestrigen Tag als extremistisch eingestuft. Wie genau sich dieses Urteil letztendlich in der Praxis niederschlagen wird, ist derzeit noch unklar....

Ein unklarer Urteilsspruch

Nach dem Urteil des obersten Gerichtshofs, in welcher die LGBTQ-Community als "extremistisch" eingestuft worden ist, müssen schwule, lesbische und queere Menschen mit einer erneuten Einschränkung ihrer Rechte rechnen. Besonders kritisch: Die Richter verpassten es, eine klare Definition von Personen, Organisationen und Institutionen vorzulegen, die der LGBTQ-Community zugeschrieben werden können.

Demzufolge sind die konkreten Auswirkungen der Regelung derzeit unklar. Queere Aktivisten allerdings befürchten, dass diese auslegungsfähige Regelung der russischen Justiz künftig dahingehend dienen könnte, Vertreter der Bewegung in der Zukunft öffentlich mundtot zu machen. Die Entscheidung tritt laut dem obersten Gerichtshof in Russland ab sofort in Kraft.

Menschenrechtler üben massive Kritik an Russland

Spätestens seit Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine gehen die Behörden in Russland verstärkt gegen queere Menschen vor: Die staatlichen Repressionen reichen hierbei von Demonstrations- und Versammlungsverboten bis hin zur systematischen Verfolgung, Inhaftierung und öffentlichen Diskreditierung von Schwulen und Lesbischen. Dabei inszeniert sich Russland stets als moralische Instanz, die in der LGBTQ-Bewegung eine kindheitsgefährdende, (sexual-)moralisch verkommene Gruppe sieht, die alles Verwerfliche des Westens par excellence verkörpere.

Aus einem Russlandbericht, der dem UN-Menschenrechtsrat im September vorgelegt worden ist, wird deutlich, dass sich die Situation der Zivilbevölkerung in Russland bereits seit zwei Jahrzehnten in einer Abwärtsspirale befindet. Inzwischen jedoch könne nicht mehr von einer "Einschränkung der Zivilgesellschaft" gesprochen werden; eine Zivilgesellschaft findet, da es keine unabhängigen Medien und zivilgesellschaftlichen Organisationen mehr gibt, faktisch nicht mehr statt.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr das Vorgehen Russlands gegen queere Menschen und wie sollten russische LGBTQ-Aktivisten auf diese Entscheidung reagieren? Welche Reaktion wünscht Ihr Euch von der internationalen Staatengemeinschaft? Inwieweit könnten internationale LGBTQ-Organisationen und Staaten ggf. Druck von außen ausüben? Inwiefern lässt sich das Urteil mit den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und den Menschenrechten in Einklang bringen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten zum Thema.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.zeit.de/politik/ausland/2023-11/russland-lgbt-queer-aktivismus-verbot-gefaengnis

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/russland-verbot-lgbtq-bewegung-extremismus-100.html

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/russland-menschenrechte-100.html

Europa, Krieg, Deutschland, Gericht, Diskriminierung, Europäische Union, Homosexualität, Justiz, Konflikt, Menschenrechte, Putin, Russland, Sanktion, Ukraine, Urteil, Verfolgung, Zivilgesellschaft, Homophobie, LGBT+, Rechtsstaatlichkeit, united nations, Demonstrationsrecht, LGBTQ Flagge, queerfeindlichkeit, Meinung des Tages

Meinung des Tages: Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis - transparent oder diskriminierend?

Das Bundesverfassungsgericht urteilt heute darüber, ob ein Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dabei geht es auch um die Frage, ob etwaige Einträge für Transparenz oder Diskriminierung sorgen...

Das Krankheitsbild Legasthenie

Im Gegensatz zu leichteren Lese- und Rechtschreibdefiziten bei Kindern, die i.d.R. mit zunehmendem Alter wieder ausgeglichen werden, handelt es sich bei der tatsächlichen Legasthenie um eine schwere Lese- und Rechtschreibstörung sowie diagnostizierbare Krankheit, die sehr häufig mit psychischen Problemen einhergeht. Die Probleme entstehen oftmals dadurch, dass die Betroffenen Angst vor der Schule sowie den Prüfungen entwickeln und sich aufgrund dessen zurückziehen. Einer Legasthenie kann in gewissen Punkten zwar entgegengewirkt werden, dennoch behält man diese Krankheit ein Leben lang. Alleine in Bayern gelten ca. 10.000 Schüler als Legastheniker.

Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht wird sich heute mit der Frage beschäftigen, ob der Vermerk "Aufgrund einer Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen nicht bewertet" im Abiturzeugnis diskriminierend ist und, da Legasthenie juristisch als Behinderung klassifiziert wird, damit gegen das Grundgesetz verstößt. Geklagt haben drei ehemalige bayerische Abiturienten, die den Eintrag als massiv stigmatisierend erachten.

Größtmögliche Transparenz oder Diskriminierung?

Der bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus, Michael Piazolo, betrachtet den Vermerk als nicht diskriminierend. Er denkt, dass ein Verweis darauf, dass die Rechtschreibleistungen von Schülern mit Legasthenie anders oder gar nicht bewertet werden, auch transparent im Zeugnis stehen müsse. Schließlich wird seitens der Korrektoren bei der Bewertung des Abiturs von den ansonsten allgemeingültigen und objektiven Bewertungskriterien abgewichen. Zudem gehe es nicht darum, Behinderungen zu dokumentieren, sondern um die größtmögliche Transparenz in Zeugnissen.

Der Rechtsanwalt Thomas Schneider, der die drei Kläger vertritt, verweist klar auf das Grundgesetz, nach welchem niemand angesichts seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Der Jurist denkt, dass sich derartige Einträge im Abschlusszeugnis negativ auf das Bewerbungsverfahren für eine Ausbildungsstelle oder einen Universitätsplatz auswirken, da entsprechende Kandidaten oftmals schon im Vorfeld aussortiert werden.

Unsere Fragen an Euch: Sorgt ein solcher Vermerk für Transparenz oder ist dieser eher diskriminierend? Welche Vor- und Nachteile könnten für Bewerber und Arbeitgeber entstehen? Sollte der Staat das Recht haben, derartige Bemerkungen über Prüfungserleichterungen ins Zeugnis schreiben dürfen? Ist der Vermerk Eurer Meinung nach mit dem Grundgesetz vereinbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/legasthenie-zeugnisse-100.html

https://www.bvl-legasthenie.de/legasthenie.html

Ich finde solche Vermerke in Ordnung, da... 68%
Ich finde einen solchen Vermerk diskriminierend, weil... 21%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 11%
Studium, Schule, Bewerbung, Job, Sprache, Ausbildung, Politik, Recht, Gesetz, legasthenie, Abitur, Arbeitsmarkt, Behinderung, Bewerbungsschreiben, Chancengleichheit, Diskriminierung, Gleichberechtigung, Grundgesetz, Jobsuche, Rechtschreibung, Universität, Urteil, Verfassung, Verfassungsrecht, Bundesverfassungsgericht, Studienplatz, Abiturzeugnis, Abschlusszeugnis, Rechtslage Deutschland, Meinung des Tages

Kopftuch aber trotzdem nicht bedeckt?

Assalamu Alaikum wa rahmatullahi wa barakaatuh meine lieben Geschwister, dies ist eine Frage, NUR auf die islamische Sicht bezogen, ich möchte bitte keine anderen Ansichten auf meine Frage, die mir nicht weiterhelfen oder beleidigend/angreifend sind gegenüber meinem Glauben. Ich hoffe, ihr hattet einen gesegneten Ramadan, möge Allah swt. das fasten, die Duas und die Gebete von euch und euren Familien annehmen. Nun zu meiner Frage Hauptfrage: ich sehe oft Frauen mit Kopftüchern, die aber beispielsweise bewusst den Hals nicht bedecken oder allgemein Körperteile, die Allah vorgeschrieben hat, frei lassen oder trotzdem enge Kleidung tragen, Schmuck präsentieren usw. ... gelten solche Frauen trotzdem als ,,bedeckt" oder wie lautet das Urteil? Nebenfrage: Ich sehe ebenfalls oft, wie Frauen die kein Kopftuch tragen, eine Hijabi z. B. darauf hinweist und ihr hilft und andere sich direkt angegriffen fühlen und sagen ,,du musst gar nichts sagen, du trägst nicht mal eins" Ich bin selber noch keine Hijabi da meine Eltern streng dagegen sind und mich ausschliessen würden und auch gar nicht gerne darüber reden da es für sie die Religion der Araber ist, und nicht ,,unsere" und da ich in meinem aktuellen alter keine Chance habe irgendwo hinzugehen oder auf mich alleine gestellt zu sein, werde ich In Shaa Allah früh islamisch heiraten und dann für Allah ein Kopftuch tragen und alles andere in Kauf nehmen. Obwohl ich keine Hijabi bin, achte ich darauf, dass alle meine Stellen bedeckt sind, mit Ausnahme meiner Haare und gebe ebenfalls Kopftuch tragenden Frauen, wenn ich es sehe, Tipps, jedoch wird man direkt dumm angemacht, weil man selber keins trägt. Was soll man dagegen sagen oder tun? Vielen Dank im Voraus

Islam, Hijab, Kopftuch, Koran, Muslime, Urteil

Warum bezeichnen wir Leute, die unvorstellbare Straftaten begehen, immer sofort als böse?

Mir ist aufgefallen, dass bei den verschiedensten Dokumentationen zu Schwerverbrechern - zB. auf Youtube - die Kommentare immer gefüllt sind mit Aussagen wie: “Die Strafe ist nicht schwer genug!”, “So jemand sollte nicht leben dürfen!”, “Es ist für mich UNVORSTELLBAR, wie ein Mensch so etwas schreckliches tun kann!!”

Und langsam denke ich mir: Wenn diese ganzen Taten für uns Laien und Normalsterblichen so unvorstellbar sind - warum massen wir es uns dann so selbstverständlich an, zu wissen, welche Strafe dieser “unvorstellbar schreckliche Mensch” verdient oder nicht verdient hat?

Wir haben weder sein Leben durchlebt, noch seine Gedanken durchdacht. Unser Werkzeugkasten/unsere Erfahrungen und unser objektives oder subjektives angesammeltes Wissen, mit dem wir uns diese Dokumentation gratis im Internet anschauen, entspricht wohl einem komplett anderen Grundriss, als der Werkzeugskasten des dort wiedergegebenen oder dargestellten Verbrechers. Sonst wären seine Taten für uns ja nicht unvorstellbar.

Auch wird in diesen Dokus dann oft Einblick in die Kindheit der Straftäter gegeben. Vorhin habe ich mehrmals hintereinander, sowohl auf englisch als auch auf deutsch den Kommentar gelesen (nicht wortwörtlich, aber sinngemäß zusammengefasst): “Was interessiert mich sein Trauma? So viele Menschen wachsen mit Kindheitstrauma auf und würden trotzdem NIE solche schrecklichen Taten begehen!!” - Das stimmt natürlich, aber ich bezweifle dass es einen einzigen weiteren Menschen auf diesem Planeten gibt, der mit dem EXAKT gleichen Werkzeugskasten wie dieser Täter ausgestattet ist. Gäbe es einen, würde der höchstwahrscheinlich die gleiche “unvorstellbare” Tat begehen.

Worauf ich eigentlich hinauswill: Ist dieses “Mindset” nicht grundlegend falsch? Zeugt es gewissermassen nicht schon von falschem Narzissmus, eine Tat eines Verbrechers als unvorstellbar und nicht-rechtzufertigen darzustellen, nur weil man selbst andere Erfahrungen im Leben gemacht und anders gehandelt hat? Wie hätte dieser Verbrecher das Gleiche lernen sollen, wenn es ihm nie beigebracht wurde? Wer sind wir eigentlich, über einen Menschen, der nicht wir sind, zu urteilen?

Noch wichtig hinzuzufügen: Mit alldem möchte ich NICHT die Erfahrungen der möglichen Opfer dieser Verbrecher romantisieren oder verharmlosen! Auch will ich nicht sagen, dass es keine Strafen für Verbrecher geben sollte.

Mir ist jetzt nur wiederholt dieses “Muster” in unserem Verhalten aufgefallen und ich wollte euch da mal nach eurer Meinung fragen. Dieser Beitrag ist auch sehr spontan entstanden und meine Denkansätze können gerne ergänzt oder kritisiert werden.

Psychologie, Gesellschaft, Mörder, Moral, Straftat, Urteil, Verbrechen, moralphilosophie, Philosophie und Gesellschaft, Gesellschaft und Soziales

Meistgelesene Beiträge zum Thema Urteil