A hat Klage vor dem Zivilgericht erhoben und ist in der Berufung beim OLG gescheitert. Er ist der Meinung, dass durch das Urteil Grundrechte seinerseits verletzt wurden. Das Berufungsgericht hat die Revision fĂŒr nicht zulĂ€ssig erklĂ€rt. Er erhebt Verfassungsbeschwerde, ohne sich gegen diese ErklĂ€rung zu wenden.
Ich dachte, er hĂ€tte die Nichtzulassungsbeschwerde erheben mĂŒssen und wenn das Revisionsgericht ebenfalls erklĂ€rt hĂ€tte, dass die Revision nicht zulĂ€ssig ist etc. dann wĂ€re erst der Rechtsweg erschöpft. Oder habe ich was Wichtiges vergessen?