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Höhe der Geldstrafe bei 100 Euro Sachschaden?

Hallo zusammen,

mir wird eine Sachbeschädigung in Höhe von geschätzt 100 Euro (laut Polizei) vorgeworfen. Ich habe die Sache nicht absichtlich beschädigt, aber die Beschädigung in Kauf genommen, was ja für den Straftatbestand der Sachbschädigung ausreicht, wegen dem gegen mich ermittelt wird.

Was noch unklar ist, ist ob meiner Auffassung gefolgt wird, dass ich mich in einer Notlage befunden habe (ich muss auch erstmal mit meinem Anwalt klären, ob ich das überhaupt zur Sprache bringen soll oder einfach die Forderung der Gegenseite außergerichtlich akzeptieren soll).

Ich möchte hier aber wissen, wie viele Tagessätze auf mich zukommen könnten und ob vielleicht die Sache gegen eine Geldauflage eingestellt wird, falls so entschieden wird, dass es sich nicht um eine Notlage gehandelt hat (weshalb ich hier auf die mögliche Notlage auch nicht weiter eingehe). Ich bin nicht vorbestraft.

Gegenüber der Polizei habe ich mich nur gemeldet, dass ich an dem Vorfall beteiligt war, weil nach einem unbekannten Täter gefahndet wurde, wobei ziemlich schnell klar gewesen wäre, dass ich es bin, auch wenn ich mich nicht als Täter sehe (es gibt dort Überwachungskameras und von meinem Auto, das während des Vorfalls nur ein paar Meter entfernt stand, sieht man ja auch das Kennzeichen und obendrein kenne ich auch mehrere Polizisten persönlich, wie es bei uns auf dem Land halt so ist und die erkennen mich auf jeden Fall auf den Aufnahmen). Weitere Angaben habe ich gegenüber der Polizei bislang nicht gemacht, also auch keine Straftat zugegeben, sondern dann nur noch nach der Schätzung der Schadenshöhe gefragt.

Mir war zuerst gar nicht bewusst, dass überhaupt ein Schaden entstanden ist - das erfuhr ich erst über einen Zeitungsbericht, in dem von einem "nicht unerheblichen" Schaden die Rede war. Ich war da erstmal geschockt, weil "nicht unerheblich" für mich mindestens tausend Euro bedeutet. Zum Glück definieren andere Leute "nicht unerheblich" offenbar anders als ich.

Recht, Gesetz, Anzeige, Justiz, Strafanzeige, Strafe, Strafrecht, Straftat, Strafverfahren

Gewalt Diskriminierung?

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Am 26.05 habe ich meiner Nachbarin geholfen, Gepäck in ihr Campingwagen vw T5 zu laden, in der Stadt .

Ich habe einige Taschen kurz auf dem Gehweg abgestellt, um das Gepäck besser zu ordnen.

Ein Mann kam auf dem Gehweg vorbei und trat gegen die Taschen.

Ich stieg aus dem Auto und fragte ihn, warum er das getan hat.

Er kam zurück zu mir und sagte: „Beweg dein Auto von hier, du scheiß Ausländer.“

Er behauptete, ich würde seit drei Wochen vor seiner Garage parken – was absolut nicht stimmt.

Das Auto gehört mir auch gar nicht.

Plötzlich, während ich mit ihm sprach, schlug er mir ins Gesicht mehrmals. 

Ich habe ihn weggestoßen, um mich zu schützen.

Dann trat er mich erneut auf mein Rechts Bein und beschimpfte mich mehrfach ( scheiss Ausländer , scheiss Araber) .

Ein älterer Mann auf der Straße ( mit blaue Jacke und Brille ) hat alles gesehen, aber leider hat er nicht eingegriffen oder die Polizei gerufen.

Ich habe direkt selbst die Polizei gerufen.

Die Polizei kam und hat meine Aussage aufgenommen,meine Nachbarin war auch dabei.

Trotzdem wurde der Fall zunächst als „unbekannt“ registriert.

Vier Stunden später erinnerte ich mich, dass ich weiß, bei welcher Firma der Mann arbeitet – wegen eines Firmenwagens, der oft in derselben Straße parkt.

Ich habe seinen Namen auf Instagram gefunden und die Informationen an die Polizei weitergeleitet.

Er wird eine Vorladung von der Polizei bekommen, um seine Aussage zu machen – aber ich bin sicher, dass er lügen wird.

Ich habe leider keine Beweise.

Nur wenn jemand von den Nachbarn in dieser Straße den Vorfall aus einem Fenster beobachtet hat, könnte das helfen.

Ich hoffe sehr auf Hilfe – wenn jemand in dieser Straße wohnt und den Vorfall gesehen hat, bitte meldet euch bei mir.

Ich bin leider nicht Rechtsschutz versichert 

Zeugen War keiner außer meine Nachbarin sie kam leider nachher runter.

Hat jemand irgend Ahnung davon was Mann 

In diesem Fall machen kann ?

Recht, Gesetz, Gewalt, Anzeige, Strafrecht, Straftat

Meinung des Tages: Zwangsentsperrung von Handys durch Polizei rechtmäßig - was denkt Ihr darüber?

(Bild mit KI erstellt)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen das Smartphone eines Beschuldigten zwangsweise mittels Fingerabdruck entsperren darf. Diese Entscheidung wirft Fragen zum Verhältnis von Strafverfolgung und Grundrechten auf...

Hintergrund zur Entscheidung

Im Februar 2023 führte die Polizei in Bremen eine Wohnungsdurchsuchung bei einem Mann durch - er stand im Verdacht, kinderpornografisches Material verbreitet zu haben. Trotz seiner Aussage, kein Smartphone zu besitzen, entdeckten die Beamten ein Gerät. Der Beschuldigte weigerte sich, dieses zu entsperren schlug um sich und versuchte, zu fliehen, wurde er letztlich von dem Beamten fixiert. Unter Zwang entsperrten diese dann mit dem Finger des Beschuldigten dessen Smartphone. Dagegen wiederum ging der Beschuldigte vor und bezog sich dabei auf § 113 Abs. 4 StGB. Demnach wäre ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht strafbar, wenn deren Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Die Rechtmäßigkeit sahen jedoch sowohl das Amts- als auch das Landgericht Bremen und letztlich auch das OLG Bremen.

OLG erlaubt Zwangs-Entsperrung

Bestimmte Voraussetzungen müssen allerdings dennoch erfüllt sein. Es bedarf einer richterlich angeordneten Durchsuchung, welche die Sicherstellung elektronischer Geräte erfasst. Eine Verhältnismäßigkeit muss zudem gegeben sein - die Maßnahme muss also im Verhältnis zur schwere der Tat und der Relevanz der zu sichernden Beweise stehen. Das stützt sich dabei auf § 81b Abs. 1 StPO. Hier wird erlaubt, erkennungsdienstliche Maßnahmen wie die Abnahme von Fingerabdrücken durchzuführen - das zwangsweise Entsperren des Smartphones wird als vergleichbare Maßnahme angesehen.

Kritik zum Beschluss

Der Jura-Professor Mohamad El-Ghazi hält die Entscheidung für falsch. In seinen Augen greift diese Maßnahme in die Grundrechte ein - für ihn besteht ein großer Unterschied zwischen der Abnahme von Fingerabdrücken zur Identifizierung und der zwangsweisen Entsperrung eines Smartphones, welches er als "Datengoldschatz" bezeichnet. Er fordert vom Gesetzgeber eine klare Regelung, die eindeutig festlegt, wann die Polizei derartige Maßnahmen durchführen darf.
So sieht es auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Den Beschluss hält sie für "verfassungsrechtlich problematisch".

Unsere Fragen an Euch:

  • Wo endet für Euch der Schutz der Privatsphäre, wenn schwerwiegende Straftaten im Raum stehen?
  • Seht Ihr eine Verhältnismäßigkeit zwischen der Abnahme eines Fingerabdrucks und dem zwangsweisen Entsperren eines Smartphones?
  • Sollte neben Fingerabdrucksentsperrung auch eine biometrische erzwungen werden können?
Bild zum Beitrag
Ich finde den Beschluss richtig, weil... 53%
Ich finde, es benötigt klarere Regelungen, da... 25%
Ich halte generell nichts von dem Beschluss, denn... 14%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar... 9%
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Erpressung, online?

Liebe Community,

ach, wo soll ich anfangen.
Ich war auf Discord unterwegs und wurde von einer netten Frau angeschrieben. Wir haben uns gut verstanden, so schien es zumindest. Sie hat nach einem Photo meines Gesichtes gefragt. Also haben wir auf Telegramm weitergeschrieben, wo ich dachte, dass keine Screenshots möglich sind.

Also schickte ich ihr ein Foto. Danach wollte Sie mein Instagram haben. Ich hab es ihr gegeben und sehe, ein neuer Account hat mich angefragt. Ich nehme Sie an. Kurz danach hat sie mich blockiert.

jetzt kommt das eigentlich absurde. Nun schickt Sie mir auf Telegramm ein Foto, welches 4 kleinere enthält. Eines, das mein Gesicht zeigt, das zweite ein Bild eines „Gliedes“🍆 aus dem Netz und den Screenshot, wie mein Account ihr folgen will.
Danach schickt Sie mir ein Screenshot meiner Follower-Liste. Sie sagt wenn ich bis morgen keine 50 Euro überweise, dass sie dann diese Vorlage an meine Kontakte schicke.

das Ding ist, die allermeisten meiner Kontakte sind privat. Das heißt, sie müsste erstmal angenommen werden, um ihnen ein Foto zu schicken. Das wird wohl nicht passieren. Es gibt aber sicher auch ein paar öffentliche, oder vielleicht wird sie doch angenommen.
Die Frage: Was soll ich jetzt tun?
ich könnte das Geld überweisen? Aber das will ich eben nicht.
das Ding ist ja, es ist nichtmal mein Glied, das einzige, was es authentisch macht, ist, dass ich ihr folgen wollte und sie das gescreenshotet hat.
Ich bitte um Rat haha

mfg

Internet, Social Media, Straftat

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