Kann eine Frau wegen Exhibitionismus belangt werden?

8 Antworten

Gibt doch Gleichheit vor dem Gesetz, oder nicht?


LUKEars  04.06.2025, 08:00

bei §175StGB war auch keine Gleichheit... die Frauen durften auch vor 1973 miteinander iwas machen...

Path1974 
Beitragsersteller
 04.06.2025, 06:19

Rein theoretisch ja in diesem Fall wohl nicht ist mir heute morgen beim lesen aufgefallen

Nur Männer können Täter im Sinne des § 183 sein. Bei Frauen kann in ähnlichen Fällen ggf. § 184h StGB („Erregung öffentlichen Ärgernisses“) oder § 185 StGB („Beleidigung“) einschlägig sein.

Wie das Gesetz entstand, ging man davon aus, das sowas nur Männer machen und da das Geschlechtsteil aussen vorhängt. Wurde es nur für Männer in Kraft gesetzt.

Aber auch Frauen können Exhibionisten sein, sie sollten dan gleich der Männer bestraft werden..

Kann eine Frau wegen Exhibitionismus belangt werden?

Nein.

Und wenn nein warum nicht?

Weil das in § 183 StGB direkt am Anfang klar wird.

In Deutschland gilt der Grundsatz: Keine Strafe ohne Gesetz.