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Wie geht die Justiz um mit einem hartnäckigen Wiederholungstäter mit einem klaren Problem?

Hallo,

Ich habe mal ein wenig recherchiert und im deutschen Strafrecht ist es so: nur bei Straftaten, wo es explizit angedroht wird, kann eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden, bei den anderen kann - selbst wenn ich das 100ste mal deshalb angeklagt werde, nur eine zeitige Freiheitsstrafe verhängt werden - allerdings gibt es auch die Sicherungsverwahrung und die Unterbringung nach § 63 oder § 64 StGB - aber diese Präventionsmaßnahmen greifen nur, wenn ich eine "erhebliche Tat" begangen habe, und nach Entscheidung des Bundesgerichtshof sind Straftaten, die im Höchstmaß mit weniger als 5 Jahren Haft bedroht sind grundsätzlich keine "erheblichen Straftaten".

Jetzt ist die Frage: Wenn ich ständig straftaten zum Nachteil gegenüber Frauen begehen würde, wie z.b. sexuelle Belästigung durch körperliche Berührung, Beleidigung, Nachstellung (Stalking) und Drohen mit der langsamen und qualvollen Tötung, handelt es sich alles um nicht erhebliche taten (weil mit weniger als 5 jahren haft im höchstmaß bedroht). wenn ich ständig und immer wieder vor gericht als tatmotiv nenne, dass ich mich damit an die frauen rächen will, weil keine einzige frau meine freundin werden will und ich mich von frauen unfair behandelt fühle indem sie mir das elementarbedürfnis von liebe rauben, kann dennoch das gericht stets immer nur eine zeitliche freihetsstrafe verhängen, vermutlich maximal 1 jahr und dann kann ich immer wieder noch am selben tag der entlassung erneut eine straftat begehen.

wie wird die justiz mit mir umgehen, wenn ich 30 jahre lang hartnäckig pausenlos kriminelle handlungen an den tag lege, um die 30 anklageschriften in der zeit zusammengesammelt habe und auch kurze freiheitsstrafen mich nicht davon abbringen, rückfällig zu werden und ich gleichzeitig ständig vor gericht aussage, dass wenn ich eine freundin hätte, ich endlich zufrieden hätte, gar keinen hass mehr gegenüber frauen hätte und dann endlich aufhören würde, ständig wieder straftaten zu begehen? würde dann die justiz mir dabei helfen, möglichst schnell an eine freundin zu kommen oder würde die justiz eher mit mir dieses spiel noch weitere 30 jahre spielen bis ich ein alter opa bin und altersbedingt sterbe?? es geht mir ja in einer liebesbeziehung nicht um sex sondern um emotionale zuneigung vor allem und dass die frau mich sehr wertschätzt und wichtig findet, sex würde ich mir ja im puff kaufen können.

Kriminalität, Straftat

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