Können Straftäter ein unzurechnungsfähigkeit vortäuschen?
Angenommen jemand Bringt jemanden um und sagt dann einfach irgendwelche Stimmen in seinem Kopf hätten ihn das befohlen oder so und das stimmt gar nicht kann er dann einfach für unzurechnungsfähig erklärt werden und so der Haftstrafe entgehen?
7 Stimmen
8 Antworten
Können? Ja, das ist ganz einfach. Aber ob ein Gutachter das auch so sieht, ist eine andere Frage.
Selbstverständlich kann/darf Person X solches behaupten; eine tatverdächtige/angeschuldigte Person darf lügen, dass sich die Balken biegen - ob die Person damit durchkommt, steht jedoch auf einem anderen Blatt.
Ich hatte bis dato schon einige „Kunden“ (betr Gewalt- & Sexualverbrechen), die solches versucht haben - damit durchgekommen, ist jedoch keiner von ihnen:)
Btw: Noch wenn diese „Masche“ funktionert, „gewonnen“ hat die Person dadurch idR nichts: Tätigt jemand bspw ein Gewaltverbrechen und wird für schuldunfähig befunden (mittels Gutachten), wird sie in eine psych. Institution verbracht (gerichtliche Verfügung/Beschluss) und solange diese Person als eine Gefahr für die Allgemeinheit erachtet wird, bleibt sie dort.
Es gibt auch in der Psychologie ganz hervorragende Testverfahren. Verfahren die auf anerkannten wissenschaftlichen Untersuchungen beruhen.
Er müsste schon fundiertes tiefgründiges Wissen der Psychotherapie und Psychologie haben. Aber selbst dann ist es längst nicht sicher. Psychologen gehen auch zu einem Kollegen wenn sie Probleme haben. Selbstdiagnose ist mit maximaler Unsicherheit behaftet und so kann man auch Nix vorspielen.
Es ist möglich, in der Regel wird ein Sachverständiger aber nicht darauf reinfallen.
Das fliegt ganz schnell auf.