Diebstahl erst Täter trotz vorheriger Strafe?

Caillean1982  06.06.2025, 15:29

Wie alt bist Du?

sascha200638 
Beitragsersteller
 06.06.2025, 16:54

20 war aber schon mal Arrest deswegen denke mal bekomme 5 Jahre

2 Antworten

Die vorherigen Ermittlungsverfahren sind, sofern deren Löschvoraussetzungen noch nicht vorliegen, weiterhin im zentralen Verfahrensregister eingetragen. Für die Entscheidung, wie hinsichtlich eines Diebstahls zu verfahren ist, haben vorherige Ermittlungsverfahren, bei denen es um gänzlich andere Delikte ging, aber erst einmal keinen großen Einfluss.

Zivilrechtlich wirst du dich auf eine Fangprämie einstellen müssen. Sofern du das Parfum zurückgegeben oder nachträglich gezahlt hast, dem Laden also kein weiterer Schaden entstanden ist, darf diese nicht höher sein, als der tatsächliche Warenwert des Parfums. Dass man versucht, von einem Warendieb eine höhere Summe zu verlangen, als gerichtlich durchsetzbar wäre, ist nicht unüblich. Such dir bitte im Zweifel Rechtsbeistand, wenn man eine überhöhte Forderung gegen dich geltend macht.

Strafrechtlich ist hier, Gesetz dem Fall dass du volljährig bist (aus deiner Frage geht dies nicht hervor), noch eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage möglich. Erwartbar wäre in diesem Fall eine Summe im ungefähren Gegenwert (wird vom Sachbearbeiter der StA geschätzt und nicht gesondert berechnet) einer Geldstrafe von 15 bis 20 TS. Sollte der Sachbearbeiter es für erforderlich halten, dass eine Kriminalstrafe gegen dich verhängt wird, so wäre im Fall eines Strafbefehls auch eine Geldstrafe von 30 bis 40 TS realistisch erwartbar. Wende dich im Zweifel an einen Verteidiger.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Es gibt den schönen Spruch: Vor Gericht und auf hoher See, sind wir allein in Gottes Hand.

Was genau sich ein Richter für Dich ausdenkt, kann hier niemand vorhersagen. Aber prinzipiell musst Du immer damit rechnen, dass jedes Mal, wo Du vorher polizeilich in Erscheinung getreten bist, Deine Strafe erhöhen kann. Die Frage ist halt: Hat ein Richter "Mitleid" mit Dir oder findet er Dich kacke und will ein Exempel statuieren und Dir mal richtig den Kopf waschen.

Ich glaube nicht, dass Du für einfachen Ladendiebstahl eine schlimme Strafe bekommst. Vielleicht sogar gar keine. Sicher wissen kann man das nie.


sascha200638 
Beitragsersteller
 06.06.2025, 16:54

Hab ja Anklage Schrift