ist zeche prellen diebstahl?

5 Antworten

Nein zechpreller gibt es so in unserem Recht überhaupt nicht

Gehst du in ein Restaurant isst und haust einfach ab fällt das unter Betrug du täuscht dem Wirt über deine zahlungsbereitschaft hinweg um dich durch das Essen zu bereichern

§ 263 StGB

Unter Umständen kann auch die Unterschlagung angewendet werden in etwas harmloseren Fällen das wäre dann der Fall wenn man beweisen kann dass du nicht mit der Absicht bestellt hast nicht zu bezahlen und erst kurz vor dem Bezahlen z.b von jemand anderem dazu angestiftet wurdest

StGB 246

Zechprellerei könnte man eher als Täuschungsversuch bzw. Betrug betrachten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Befasse mich viel mit dem Thema Recht.

Nein, rechtlich ist das Betrug

Nein, es ist Betrug gemäß § 263 StGB