Wird derjenige von der ominösen Frau angezeigt?

Ein Mann (20) und eine Frau (21) schreiben zunächst normal miteinander. Das Gespräch wird intensiver und es ist sogar von Treffen die Rede. Die Frau ist frisch vergeben, der Mann Single. Die Frau schreibt, dass sie die Reiseziele des Mannes auch spannend findet und es sehr gut findet, dass er von sich aus vorschlägt, dass er zu ihr kommt. Dann schreibt die Frau von sich aus, dass sie Massagen liebt und am liebsten am Rücken, an der Hüfte und an den Rippen gekrault wird und, dass sie gerne in die Sauna geht. Dann fragt sie ob der Mann dies auch gerne macht. Der Mann antwortet anschließend und fragt u.a. ob sie im Sommer nackt schläft und nackt in die Sauna geht. Ein paar Tage später antwortet die Frau sehr komisch. Sie ist sich plötzlich sicher, dass er jemand ist, den sie kennt und blockiert ihn ohne eindeutige Beweise. Nach einigen Wochen wird der Mann wieder freigegeben - von einer Entschuldigung keine Spur. Sie sagt nur, dass alles dafür gesprochen habe, dass der Mann ein ihr bekannter Typ sei. Erst als der Mann ihr schrieb, meldete sie sich wieder. Sie möchte weiterhin Kontakt aber ihren Freund nicht verärgern und nicht so tief in die Themen eindringen. Außerdem ist sie diejenige, die die Aussage ,,heiß und recht eng" sexuell versteht, dabei ging es ums zelten. Sie findet plötzlich die Frage, ob sie im Sommer nackt schläft nicht mehr in Ordnung obwohl sie selbst schrieb, dass es im Sommer nur noch hilft nackt durch die Wohnung zu rennen. Zudem antwortete der Mann auf die vorherigen Nachrichten von ihr. Diese blieben unbeantwortet. Er löschte die Nachrichten wenige Stunden später. Etwa eine Woche später entschuldigte er sich und antwortete erneut auf alle Fragen. Sie fragte, weshalb er ihr so viele Nachrichten schickt. Wenige Stunden später löschte er die Nachrichten wieder und antwortete nicht mehr. Die vorherigen Nachrichten wurden wenige Tage nachdem er blockiert wurde gelöscht.

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Kriegt man den Täter nach 15 Jahren noch wegen Identitätsdiebstahl und Betrug?

Hallo,

Am Montag wollen eine Bekanntin und ich zur Polizei, wegen Datenklau (Identitätsdiebstahl) und Betrug. Und zwar wurde 2009 auf meine Bekanntin ihr Name irgendetwas in Höhe von 31,97 € bestellt, und sie hat die Ware aber nie erhalten. Auch keine Rechnung, und keinen einzigen Mahnbescheid. Jetzt 2024 hat meine Bekanntin von einem Inkasso Unternehmen Post bekommen, das die Rechnung auf 200,00 € ist. Einen Mahnbescheid des Gerichtsvollziehers, liegt in Kopie bei. Bestellt hat damals der Täter wohl bei einem Versandhaus. Jetzt soll laut dem Gerichtsvollzieher, so wie es im Brief steht, meine Bekanntin eine Anzeige wegen Identitätsdiebstahl erstatten, und diese Anzeige dem Gerichtsvollzieher zukommen lassen. Meine Bekanntin hat noch nichtmals die Info, wer auf sie damals bestellt hat. Kriegt man das irgendwie raus, oder sogar die Polizei, oder wird das ins leere laufen ? Kann der Täter nach 15 Jahren noch bestraft werden ? Wie wird die Polizei aktiv ??? Oder wird sowas eingestellt ??? Das wäre sehr ärgerlich, wenn man den Täter nicht mehr ermitteln könnte. Werden wir durch die Polizei Name, Anschrift und so weiter vom Täter rausbekommen, oder ist nach 15 Jahren die Verjährung eingetreten ??? Kriegt man den Täter nach 15 Jahren noch ???

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