BKA-Brief nach Verfahrenseinstellung – was bedeutet das?
ich habe heute einen Brief vom Bundeskriminalamt (BKA) bekommen, in dem steht, dass am 27.03.2024 meine Bestandsdaten (IP-Adresse) beim Anbieter Vodafone angefragt wurden.
Der Brief wurde an meine Mutter adressiert, weil sie die Vertragspartnerin ist – ich selbst bin minderjährig.
Was mich wundert: Ich hatte bereits im Jahr 2024 ein Ermittlungsverfahren, das im August eingestellt wurde. Die Tatzeit dieses alten Verfahrens ging bis zum 26.03.2024 – also genau einen Tag vor der IP-Abfrage, die jetzt im BKA-Brief genannt wird.
Im Schreiben steht auch ausdrücklich:
„Ein Tatvorwurf gegen Sie ist hiermit nicht verbunden.“
Meine Frage:
Bezieht sich dieser Brief einfach nur auf das alte Verfahren, das längst eingestellt wurde – und man wird nachträglich über die IP-Abfrage informiert, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist?
Oder muss ich befürchten, dass ein neues Verfahren läuft?
Ich habe keine neue Vorladung oder sonstige Post bekommen – nur jetzt diesen Brief vom BKA. Vielleicht kennt jemand solche Fälle