Charakterliche Überprüfung Polizei?
Hey zusammen,
ich habe mich bei der Polizei in NRW beworben und hatte bereits eine feste Einstellungszusage . Leider kam unerwartet eine Anzeige wegen Betrugs auf mich zu – völlig unbegründet und Schwachsinn. Das Verfahren wurde inzwischen nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Natürlich alles Lückenlos denen mitgeteilt, etc. so wie man sich verhalten sollte.
Am Telefon wurde mir mitgeteilt (natürlich ohne Gewähr), dass es gut für mich aussieht und man das Verfahren selbst als haltlos und unsinnig eingeschätzt hat. Trotzdem bleibt bei mir eine gewisse Restunsicherheit, weil es ja immer noch in Prüfung ist.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, oder Wissen und kann berichten, wie es bei euch weiterging? Würde mich sehr über Austausch freuen!”
4 Antworten
Wenn das Verfahren wegen Mangels an Beweisen bzw. weil man dir die Schuld nicht nachweisen konnte, eingestellt wird, sollte das keinerlei weitere Probleme geben.
Wäre ja auch blöd, wenn dich jemand grundlos anzeigt und du dir damit die Zukunft verbaust.
Der Charakter wird nicht überprüft,aber gew.Fakten sollten sein.Ehrlichkeit und Mut,alles dafür tun,dass man nicht auffällig wird.Ich denke,bei Dir sieht es doch wirklich gut aus.Wenn das Verfahren zu Unrecht war,gibt es nichts zu bemengeln.Eine reine Weste ist notwendig.Mein Bruder ist auch schon Ewigkeiten bei der Polizei.
Nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellte Verfahren spielen keine Rolle. Man muß sie allerdinds dennoch angeben, wenn nach Ermittlungsverfahren gefragt wird.
Eine Einstellungszusage ohne Aufnahmeprüfung gibt es nicht
Ja, kam nur leider nach der Prüfung etc. Deswegen, konnte ja auch niemand ahnen 😩
Ich drück Dir die Daumen!😊😉