Zeuge kam nicht zum Gerichtstermin?
Ein Zeuge ist nicht zum Gerichtstermin bei einem Landesgericht gekommen. Infolge dessen hat der Richter eine Zwangsvorführung im Saal ausgesprochen. Es wurde ein neuer Termin in 14 Tagen festgelegt.
Was heißt das jetzt für den Zeugen. Wird er jetzt beim nächsten Termin direkt von der Polizei abgeholt.
bekommt er eine Benachrichtigung über diesen Beschluss. Oder bleibt die Benachrichtigung für den Zeugen aus.
3 Antworten
Soll der Zeuge zwangsweise vorgeführt werden, so wird er beim nächsten Verhandlungstermin von der Polizei festgesetzt und dem Gericht, im Zweifel eben auch unter Zwang, vorgeführt (§ 51 I 3 Hs. 1 StPO). Darüber hinaus können ihm die durch sein Ausbleiben entstandenen Kosten auferlegt (§ 51 I 1 StPO) sowie ggf. Ordnungsmittel wie Ordnungsgeld oder Ordnungshaft festgesetzt werden (§ 51 I 2 StPO).
LG
Er wird natürlich nicht zum Termin abgeholt, sondern deutlich früher, so früh, dass es wahrscheinlich ist, dass er zuhause angetroffen wird. Er darf dann unter behördlicher Aufsicht "warten".
Zwangsmittel sind zudem möglich, die Auferlegung der Kosten plus einer Ordnungsstrafe ebenso.
Kann der sich da noch melden. Oder wird das jetzt schon teuer
ich gehe davon aus, dass ein Ordnugsgeld bereits erlassen wurde und er die Kosten ohnehin begleichen muss. Das mag ein Gericht gar nicht, dass es irgnoriert oder gar Verpflichtungen nicht wahrgenommen werden.
Wer ihn abholt kann ich dir nicht sagen. Aber ein Problem könnte es natürlich auch geben, wenn zwei uniformierte Beamte am Arbeitsplatz nach ihm fragen und ihn womöglich mitnehmen, insofern ist der frühe Termin sicherlich angenehmer.
Mit dem Gericht sprechen. Mehr kann man nicht empfehlen.
Wird er jetzt beim nächsten Termin direkt von der Polizei abgeholt.
Das sollte sich bereits aus der Logik ergeben
Bekommt da eine Mitteilung von oder wird nicht mittgeteilt, dass der zwangsweise abgeholt wird