Zeuge kam nicht zum Gerichtstermin?

ruhrgur  22.06.2025, 12:57

Landesgericht oder Landgericht? Geht es hier um Deutschland oder Österreich? Bei Rechtsfragen ist dies wichtig.

Gollk 
Beitragsersteller
 22.06.2025, 12:58

Landgericht Deutschland

3 Antworten

Soll der Zeuge zwangsweise vorgeführt werden, so wird er beim nächsten Verhandlungstermin von der Polizei festgesetzt und dem Gericht, im Zweifel eben auch unter Zwang, vorgeführt (§ 51 I 3 Hs. 1 StPO). Darüber hinaus können ihm die durch sein Ausbleiben entstandenen Kosten auferlegt (§ 51 I 1 StPO) sowie ggf. Ordnungsmittel wie Ordnungsgeld oder Ordnungshaft festgesetzt werden (§ 51 I 2 StPO).

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Gollk 
Beitragsersteller
 22.06.2025, 13:04

Bekommt da eine Mitteilung von oder wird nicht mittgeteilt, dass der zwangsweise abgeholt wird

ruhrgur  22.06.2025, 13:12
@Gollk

Der Beschluss, mit dem die Vorführung angeordnet worden ist, wird dem Betroffenen gem. § 36 II StPO zugestellt. Bei Vollstreckung ist ihm der Beschluss somit zu eröffnen; die Zustellung erfolgt durch die StA.

Er wird natürlich nicht zum Termin abgeholt, sondern deutlich früher, so früh, dass es wahrscheinlich ist, dass er zuhause angetroffen wird. Er darf dann unter behördlicher Aufsicht "warten".

Zwangsmittel sind zudem möglich, die Auferlegung der Kosten plus einer Ordnungsstrafe ebenso.


Gollk 
Beitragsersteller
 22.06.2025, 13:15

Kann der sich da noch melden. Oder wird das jetzt schon teuer

Eckengucker  22.06.2025, 13:25
@Gollk

ich gehe davon aus, dass ein Ordnugsgeld bereits erlassen wurde und er die Kosten ohnehin begleichen muss. Das mag ein Gericht gar nicht, dass es irgnoriert oder gar Verpflichtungen nicht wahrgenommen werden.

Wer ihn abholt kann ich dir nicht sagen. Aber ein Problem könnte es natürlich auch geben, wenn zwei uniformierte Beamte am Arbeitsplatz nach ihm fragen und ihn womöglich mitnehmen, insofern ist der frühe Termin sicherlich angenehmer.

Mit dem Gericht sprechen. Mehr kann man nicht empfehlen.

Wird er jetzt beim nächsten Termin direkt von der Polizei abgeholt.

Das sollte sich bereits aus der Logik ergeben