Vorladung bei der Polizei wegen iPhone Diebstahl
Hallo, ich habe von der Polizei eine Vorladung für eine Vernehmung als Zeuge erhalten. Es geht um ein Diebstahl und in dem Schreiben wird noch verlangt, dass ich mein vor ca. 5 Wochen gekauftes iPhone mitbringen soll. Möglicherweise war das iPhone geklaut :(
Wird es für mich strafrechtliche Folgen haben, obwohl ich das Handy im guten Glauben gekauft habe?
Beweismittel: Ich habe ein Teil der Unterhaltung, den ich mit dem Verkäufer auf ebay Kleinanzeigen geführt habe, außerdem weiß ich wo der Verkäufer wohnt (habe noch seine Adresse) und ich habe einen Zeugen mit dem ich das iPhone kaufen gegangen bin.
Vielen vielen Dank im Voraus
10 Antworten
Du bist Zeuge...also erstmal hat das keine Folgen für dich. Solange du es nicht für 10€ gekauft hast, woran man Hehlerware erkannt hätte, hast du kein Problem
ich habe für das iPhone 350€ bezahlt (ist der Durchschnittspreis im Internet für gebrauchte iPhones). er sagte mir das er die Verpackung verloren habe und deswegen nicht dabei ist. Neben dem iPhone habe ich noch ein Ladekabel bekommen.
es ist erstmal eine Vorladung, ich würde da alles mitbringen. dein schreibverkehr und natpürlich dein iphone. und dann die Wahrheit erzählen.den rest, wird sich zeigen.
Hallo es1992, dann rate ich dir alles was du an Schriftstücken hast mitzunehmen. Schlecht wäre wenn du keinen Kaufvertrag hast. Denn darin muss unbedingt stehen, dass der Käufer versichert, das der Gegenstand aus seinem Eigenbestand ist und keine Rechte Dritter bestehen. Wenn er das iPhone geklaut hat, dann bist du, so schlimm es auch klingt, ein Hehler. Lege bei der Polizei alles vor, was du auftreiben kannst. Günstig ist auch die Adresse und den Zeugen, den du hast. Ich wünsche dir, das alles für dich gut ausgeht und grüße dich herzlichst, bienemaus63
Ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei wird wohl auf jeden Fall eingeleitet. Wenn Du glaubhaft machen kannst, das Du im guten Glauben gekauft hast wird das auch wieder eingestellt. Aber Vorsicht, wörtlich steht im Hehlereiparagraphen: "Wer eine fremde, bewegliche Sache ... von der er weiß ODER DEN UMSTÄNDEN NACH ANNEHMEN MUSS... Will sagen : je nach Umständen des Kaufs wäre es evtl. eine gute Idee, zur Vernehmung einen Anwalt mitzunehmen damit Du auch Zeuge bleibst.