Ist eine Straftat?
Hallo, ich habe eine Vorladung als Zeuge beim Zollamt bekommen
wird gegen mich eine strafrechtliche Ermittlung geführt? Oder bin nur eine Zeuge?
5 Antworten
Vorladen darf nur der Staatsanwalt und nicht das Zollamt. Evtl ist es ein Ersuchen vom Zollamt an Dich dort als Zeuge vernehmen zu wollen..
Meine Empfehlung wäre allerdings, Dir sofortigen Rechtsbeistand zu suchen und mit dem eine Strategie anzusprechen und bei Zollamt gar nicht erst zu erscheinen. Denn ganz schnell wird aus einer unbedachten Äußerung ein Verdachtsmoment und schon bist Du im Punkt der Ermittlungen.
Gehe zu einem Rechtsanwalt und nicht zum Zollamt!
Gruß, BigBee
Wenn Du als Zeuge geladen wirst, dann steht es auch in dem Schreiben. Allerdings wäre ich da ganz vorsichtig. Durch geschickte Fragegestellungen der Beamten kannst Du auch ganz schnell zum Beschuldigten werden. Also. Wie gesagt.... Rechtsbeistand holen und nicht dort hingehen!
Nein und außerdem heißt es „ist es eine Straftat“!.
Als Zeuge. Deshalb steht das ja auch Vorladung als Zeuge und nicht als Angeklagter.
das weiss ich leider nicht, tut mir leid!
Alles liebe!<3
Wenn du als Zeuge vorgeladen wirst dann bist du auch wirklich nur Zeuge sonst hättest eine Anklage bekommen und keine Zeugenvorladung.
Also bin ich nicht in einer strafrechtlichen Ermittlung, sonder lediglich Zeuge?