Ist eine Straftat?

5 Antworten

Vorladen darf nur der Staatsanwalt und nicht das Zollamt. Evtl ist es ein Ersuchen vom Zollamt an Dich dort als Zeuge vernehmen zu wollen..

Meine Empfehlung wäre allerdings, Dir sofortigen Rechtsbeistand zu suchen und mit dem eine Strategie anzusprechen und bei Zollamt gar nicht erst zu erscheinen. Denn ganz schnell wird aus einer unbedachten Äußerung ein Verdachtsmoment und schon bist Du im Punkt der Ermittlungen.

Gehe zu einem Rechtsanwalt und nicht zum Zollamt!

Gruß, BigBee


Saman53 
Beitragsersteller
 29.10.2024, 15:04

Also bin ich nicht in einer strafrechtlichen Ermittlung, sonder lediglich Zeuge?

BigBee1  29.10.2024, 15:16
@Saman53

Wenn Du als Zeuge geladen wirst, dann steht es auch in dem Schreiben. Allerdings wäre ich da ganz vorsichtig. Durch geschickte Fragegestellungen der Beamten kannst Du auch ganz schnell zum Beschuldigten werden. Also. Wie gesagt.... Rechtsbeistand holen und nicht dort hingehen!

Nein und außerdem heißt es „ist es eine Straftat“!.

Als Zeuge. Deshalb steht das ja auch Vorladung als Zeuge und nicht als Angeklagter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gutes Allgemeinwissen, Ratgeber für Freunde und Familie

das weiss ich leider nicht, tut mir leid!

Alles liebe!<3

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vieles durchgemacht

trekremllit  26.03.2025, 15:04

Dann antworte auch nicht. Spart digitale Ressourcen. Alles liebe

Wenn du als Zeuge vorgeladen wirst dann bist du auch wirklich nur Zeuge sonst hättest eine Anklage bekommen und keine Zeugenvorladung.