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Wollen Kätzchen zu früh abgeben, Vereinbarung gebrochen BRAUCHE DRINGEND RAT?

Hallo,

ich habe aus einer Hobbyzucht eine heilige Birma Katze angezahlt. Normal zahlt man für eine Katze 150-200€ an, aber die Dame wollte 300€ als Anzahlung. Naja ich dachte mir nicht viel dabei, da vor Ort alles normal zu sein schien.

Die Abmachung war, dass wir die Katze 2 mal die Woche besuchen dürfen. Als wir aber mehrmals Termine machen wollten, hieße es immer man habe keine Zeit. Sprich wir haben das Tier nur 1 mal gesehen. Einzelne Bilder haben wir auch nur mit Nachdruck bekommen, da es ihr zu aufwendig sei ein einzelnes Tier zu fotografieren. Jetzt kommt der Hammer wir sollen die Katze mit exakt auf den Tag genau 8 Wochen abholen (wurde uns erst vor 1Woche mitgeteilt). Das wäre morgen früh. Natürlich weiß ich, dass das viel zu früh und für mich moralisch nicht vertretbar ist. Ich habe versucht der Frau klar zu machen, dass das so nicht geht (höflich und formell). Sie weigert sich aber wehement die Katze länger zu behalten.

Sie hat mir darauf geantwortet, ich zitiere:

„Aber definitiv fest steht, dass meine Kitten mit 8-9 Wochen ausziehen."

Der Witz ist es sind insgesamt 4 Kitten und 2 sind noch gar nicht verkauft. Also sind die 2 sowieso noch länger bei Ihr.

Kann mir jemand sagen was das soll?

Ich habe das Gefühl hier geht es nur ums Geld.

Was soll ich jetzt machen?

Und ist das ein Vertragsbruch, wenn die Abmachungen nicht eingehalten wurden?

(Keine Sorge ich hole die Katze morgen nicht ab.)

UPDATE: Ich habe die Katze NICHT abgeholt. Die Katze wurde gleich Freitag Morgen wieder eingestellt als abgabebereit ohne Angabe des Alters von 8 Wochen.

Und ich wurde nach ein paar anfeindlichen Nachrichten ihrerseits Blockiert.

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Rechtslage bei Verlust (Online Shopping)?

Hallo.
Ich hatte vor ca 1Woche was bei einem Online Händler (Smythstoys) bestellt.

Diese Bestellung ist nicht bei mir angekommen.

Laut Sendungsnummer habe ich das aber bekommen.

DPD sagte mir, das der Fahrer das abgestellt hat, ohne Unterschrift.
(Ich habe auch keine Abstellerlaubnis o.ä. gegeben!)

Jetzt versuche ich es mit dem Händler zu klären, aber dieser will eine Erklärung von mir haben und da beginnt das Problem.

Der Händler schickt mir diese Erklärung via E-Mail.
Ich habe diese sofort digital ausgefüllt, und via E-Mail zurück geschickt.
Der Händler hat mich dann Informiert das das Digital nicht zulässig ist.

Da ich aber weder Drucker noch Scanner (und auch kein PC) habe, kann ich das nicht so ausfüllen und dem Händler schicken, wie dieser es gerne hätte.


Ich habe auch den Verkäufer darüber Informiert, und ich habe ihn gebeten mir das Formular via Post zukommen zu lassen, das kann der Händler aber nicht.

Zum Glück habe ich bei der Bezahlung PayPal benutzt, dort habe ich jetzt den Käuferschutz aktiviert, in der Hoffnung, das die helfen.


Aber bringt mich das weiter?

Wie ist da die Rechtslage? Kann der Händler verlangen das ich mit jetzt einen Drucker usw kaufen, nur damit dieser das Formular bekommt, wie er es gerne Hätte?

Wäre nett wenn einer der sich damit auskennt, mir da mal Tipps oder Hilfe geben könnte.
Ansonsten bleibt mir nur der weg zur Rechtsschutz und zum Anwalt.

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Anhänger oder kein Anhänger?

Moin Leute!

Vielleicht kann mir jemand die Rechtslage erklären, ob es sich hierbei um einen Anhänger handelt oder nicht. (Internet-Links habe ich weiter unten reingepackt)

Denn die üblichen Fahrradträger für die Anhängerkupplung gelten ja nicht als Anhänger, da sie Bestandteil des Fahrzeugs sind. Demnach gibt es für solche Anbauten zum Beispiel auch keine gesetzliche Höchstgeschwindigkeit. Wobei häufig vom Hersteller eine Höchstgeschwindigkeit empfohlen wird.

Nun ist allerdings bei diesem Fahrradträger ein Stützrad vorhanden, welches die Last lediglich stützt. Der Träger selbst ist starr mit Fahrzeug verbunden und hat ein Knickgelenk, welches bei Bodenwellen Kippbewegungen zulässt. Seitenbewegungen und Drehbewegungen sind über die Kupplung nicht möglich, da das Gerät fest an der Anhängerkupplung vom Auto verschraubt ist. Eigentlich genau so wie übliche Fahrradträger.

Daherher die Frage:

Würde ein solcher Fahrradträger aufgrund des Stützrads bereits als Anhänger gelten?

Denn folglich bräuchte dieses Teil theoretisch dann auch jedes zweite Jahr eine HU. Übliche Fahrradträger zählen, so weit ich gelesen habe, als Ladung. Diese brauchen dann auch nur eine einmalige Abnahme durch den TÜV und keine regelmäßige HU.

Zusätzlich würde mich dann auch noch interessieren, was ihr von so einem Teil haltet?

Meiner Meinung nach schon coole Idee, da das Rangieren mit dem besagten Träger einfacher wäre, als mit einem Anhänger. Allerdings bin ich bei der Konstruktion von der Radaufhängung etwas skeptisch, ob das Teil wirklich so stabil ist. Wenn ich dies mit einem normalen Anhänger vergleiche, ist das Gestänge schon ziemlich dünn. Die Zuladung soll angeblich bei 75 Kilogramm liegen.

Hier ist noch ein Video von dem besagten Fahrradträger:

https://www.youtube.com/watch?v=RL9ODMqhpSM

Und hier ist noch ein Link zum Produkt:

https://www.portevelo-mottez.com/remorque-5-velos.html

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Auto, Anhänger, Rechtslage, TÜV, Zulassung

Findet ihr auch das Ukrainische Flüchtlinge bevorzugt werden?

Hallo. In letzter Zeit ist mir irgendwie aufgefallen, das Ukrainische Flüchtlinge in Deutschland bevorzugt werden. Ukrainische Flüchtlinge bekommen zum Beispiel direkt eine Wohnung während ein Flüchtling aus Syrien jahrelang darauf warten muss. Oder Ukrainer dürfen hier in Deutschland ganz schnell nach ihrer Ankunft schon arbeiten gehen. Oder mir ist auch aufgefallen, das Ukrainische Flüchtlinge hier in Deutschland ganz oft Luxus Autos fahren, während Flüchtlinge aus Arabischen- und Afrikanischen Ländern hier mit dem Zug fahren müssen.

Ich bin vor kurzem nämlich mal bei mir im Ort am Fußballverein vorbei gelaufen, und habe gesehen, das dort ganz viele Ukrainer mit ihren Luxus Autos zum Training fahren. Während ich 1 Tag später mit dem Zug gefahren bin und im Zug mehrere Arabische Großfamilien gesehen habe.

Das traurige dabei ist noch, das diese Ukrainer mit den Luxus Autos einfach so Harz IV bekommen, anstatt das sie zuerst ihre Autos verkaufen müssen. Ich habe sogar mal gelesen, das in der Schweiz gefordert wurde, das Ukrainische Flüchtlinge zuerst ihre Luxus Autos verkaufen müssen, bevor sie Sozialhilfe bekommen.

Ja 72%
Nein 28%
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