Rechtslage bei Verlust (Online Shopping)?
Hallo.
Ich hatte vor ca 1Woche was bei einem Online Händler (Smythstoys) bestellt.
Diese Bestellung ist nicht bei mir angekommen.
Laut Sendungsnummer habe ich das aber bekommen.
DPD sagte mir, das der Fahrer das abgestellt hat, ohne Unterschrift.
(Ich habe auch keine Abstellerlaubnis o.ä. gegeben!)
Jetzt versuche ich es mit dem Händler zu klären, aber dieser will eine Erklärung von mir haben und da beginnt das Problem.
Der Händler schickt mir diese Erklärung via E-Mail.
Ich habe diese sofort digital ausgefüllt, und via E-Mail zurück geschickt.
Der Händler hat mich dann Informiert das das Digital nicht zulässig ist.
Da ich aber weder Drucker noch Scanner (und auch kein PC) habe, kann ich das nicht so ausfüllen und dem Händler schicken, wie dieser es gerne hätte.
Ich habe auch den Verkäufer darüber Informiert, und ich habe ihn gebeten mir das Formular via Post zukommen zu lassen, das kann der Händler aber nicht.
Zum Glück habe ich bei der Bezahlung PayPal benutzt, dort habe ich jetzt den Käuferschutz aktiviert, in der Hoffnung, das die helfen.
Aber bringt mich das weiter?
Wie ist da die Rechtslage? Kann der Händler verlangen das ich mit jetzt einen Drucker usw kaufen, nur damit dieser das Formular bekommt, wie er es gerne Hätte?
Wäre nett wenn einer der sich damit auskennt, mir da mal Tipps oder Hilfe geben könnte.
Ansonsten bleibt mir nur der weg zur Rechtsschutz und zum Anwalt.
2 Antworten
Zuerst mal, du bist im Recht. Du hast keine Abstellerlaubnis vergeben, worduch der Paketbote verpflichtet ist, dir entweder das Paket persönlich oder einem Mitbewohner zu übergeben oder es wieder mitzunehmen. Einfach abstellen ist rechtlich nicht zulässig.
Du bist außerdem nicht zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet. Der Händler darf die erneute Zusendung oder Rückerstattung nicht von der Abgabe einer solchen Erklärung abhängig machen.
Ich weiß nicht, ob es so ist, aber ich glaube, dass der Händler dir dieses Schreiben per Post zusenden muss, wenn du es nicht selber ausdrucken kannst. Wenn er es nicht digital akzeptiert, es dir aber auch nicht per Post zu schicken kann, damit du es wie gewünscht ausfüllen kannst, dann ist er selber Schuld. Erstatten oder erneut zu senden muss er aber trotzdem, egal ob du das Schreiben abgegeben hast oder nicht.
Ich denke auch, dass du dir einen Anwalt nehmen solltest und rechtliche Schritte gegen den Händler einleitest. Wichtig ist, dass du die Beweise sammelst, also unter anderem auch die Zustellbestätigung, einem Screenshot aus der App, dass keine Zustellbestätigung abgegeben wurde und den evtl. Schriftverkehr mit dem Händler.
Ich wünsche dir viel Glück und hoffe, dass du es geregelt bekommst.
Hier nochmal die Seite über die Rechte und Pflichten des Online-Händlers beim Nichterhalt der Ware, wo ich meine Informationen her habe. Möglicherweise findest du da ja auch noch mehr: https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-paketverlust-nichterhalt-rechte-pflichten-online-handel.html#abschnitt_36
Sorry, aber wir leben in 2023, da kann man auch irgendwo etwas ausdrucken lassen.Du tust so als gäbe es keine andere Möglichkeit als sich einen Drucker zu kaufen.Zudem sehe ich die DPD in der Pflicht den Schaden zu bezahlen, da das Paket ohne Genehmigung einfach abgestellt wurde.Im Endeffekt kann der Verkäufer auch nichts dafür und muss das mit dem Paketservice klären.
kleiner Tipp: einfach mal zum freundichlen IT-Fachhändler (ums Eck) gehen, die sind da flexibel oder mal beim freundlichen Nachbarn oä fragen
Sorry, aber so kompliziert ist das nicht.Keine Ahnung aus welchem Kaff du kommst.
Er hat überhaupt keine Pflicht, das Schreiben selber auszudrucken, nur weil der Händler das gerne so haben möchte. Wenn der Händler gerne ein Papierdokument haben möchte, dann muss er auch selber dafür sorgen, dass es ausgesruckt wird. Andersrum könnte man nämlich auch argumentieren, dass ein Unternehmen es wohl schaffen wird, ein Dokument auszudrucken. Dann ist man selber Schuld und muss die Postgebühren und Druckgebühren halt zahlen, wenn man das Paket nicht rechtskonform zustellt.
Außerdem könnte man auch sagen: Wir leben im Jahr 2023. Es wird im digitalen Zeitalter ja wohl möglich sein, dass Dokumente digital bearbeitet und verschickt werden.
Es geht wahrscheinlich um die Unterschrift.Deshalb muss es ausgedruckt werden, da so eine Erklärung ohne Unterschrift nicht gültig ist.Ich sehe jetzt auch kein Problem darin, ein Formular auszudrucken, sorry.
Die Unterschrift lässt sich aber ebenfalls digital erstellen, per iPad oder Smartphone mit Stift. Dann ist es genauso eine handschriftliche Unterschrift wie auf Papier.
Das mag sein, aber ist in diesem Fall nicht möglich.Keine Ahnung, wo jetzt dein Problem liegt.Der FS kann das doch einfach ausdrucken und zurückschicken.Ich finde einfach, das Problem, dass er schildert ist einfach lächerlich 2023 und da muss man jetzt auch nicht die Schuld beim Verkäufer suchen.
Ich war schon beim Copy-Center und hab nachgefragt. Leider gibt es keine Möglichkeit die PDF von meinem Smartphone auf den Drucker zu schicken.
Ich kann da nur eine Kopie machen, oder ich soll die PDF auf eine Disk oder USB-Stick. Packen, damit es dann ausgedruckt werden kann.
Jetzt versuche ich seit gestern irgendwie einen USB-Stick an mein Handy zu bekommen.