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Mutti verlangt Autorate zurück weil Sie das Auto gefahren ist.?

Hallo liebes Forum,

ich habe momentan folgendes Problem.

Ich habe mir vor 3 Jahren nach dem Führerschein ein Auto finanziert. Leider bin ich danach sehr wenig gefahren und meine Mutti ist das Auto dann gefahren und wollte mir -freiwillig- die monatliche Rate bezahlen und hat auch die Versicherung auf sich umgemeldet und gezahlt. Es war keine Schenkung o.ä. und es hieß, wenn ich fahren möchte, soll ich Bescheid sagen. Das habe ich kürzlich gemacht und Sie möchte es scheinbar nicht, meint ich hätte Ihr das Auto geschenkt und Sie zahle ja die Raten. Ich habe kürzlich eine Umschuldung gemacht und ihr auch hier nochmal gesagt, Sie müsse die Raten nicht mehr an mich zahlen, ich mache das, weil es ja in der Umschuldungsrate monatlich mit drin ist. Ich wäre so unverschämt das jetzt von Ihr zu verlangen. (Das Auto mal zu benutzen) Habe das - Die monatliche Zahlung aber wie gesagt - nie von Ihr verlangt. Nun überlege ich tatsächlich aus verschieden Gründen das Auto zurückzugeben bzw. zu verkaufen. Sie verlangt die Raten nun von mir zurück, sollte ich das Auto in welcher Form bzw. mit welchem Ziel auch immer zurückhaben wollen. Habe ich hier rechtlich etwas zu befürchten? Sie setzt mich mit sämtlichen Mitteln unter Druck Ich kann ihr das definitiv nicht auf einmal zurückzahlen, sollte ich dazu verpflichtet sein. Es ist schliesslich Familie, wer rechnet damit, dass es so endet. :(

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Kommt bald ein Verbotsverfahren gegen die AfD? Was meint ihr?

Berlin - Die SPD treibt die Debatte über einen Verbotsantrag gegen die AfD voran. Auf dem Bundesparteitag in Berlin forderte sie sofortige ernsthafte Vorbereitungen eines solchen Verfahrens. "In dem Moment, wo der Verfassungsschutz sagt, das ist eine gesichert rechtsextreme Partei, darf es kein Taktieren mehr geben", sagte Parteichef Lars Klingbeil.
Die Delegierten beschlossen einen Antrag, in dem es heißt: "Jetzt ist die Zeit, dass die antragsberechtigten Verfassungsorgane die Voraussetzungen schaffen, um unverzüglich einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD stellen zu können." Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe solle Material dafür zusammentragen.
Die Forderung nach Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD waren lauter geworden, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als gesichert rechtsextrem eingestuft hatte. Wegen des juristischen Vorgehens der AfD dagegen liegt die Einstufung aber vorerst auf Eis. Über ein Parteiverbot müsste auf Antrag von BundesregierungBundestag oder Bundesrat das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Auch die Grünen hatten sich zuletzt für eine Arbeitsgruppe ausgesprochen. "Wir müssen frühzeitig handeln, bevor diese Partei weiter systematisch unsere Demokratie untergräbt", sagte ihr Parteichef Felix Banaszak den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Kanzler Friedrich Merz sieht die Rufe nach einem Verbotsverfahren aber "sehr skeptisch". Nach Ansicht des CDU/CSU-Parlamentsgeschäftsführers Steffen Bilger (CDU) reichen die bisherigen Erkenntnisse für einen Verbotsantrag nicht aus. Und: "Spätestens nach dem "Compact"-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss zudem jedem klar sein, welche hohen rechtlichen Hürden ein Verbotsverfahren hätte", sagte er den Funke-Zeitungen. Erst vor wenigen Tagen hatte das Bundesgericht das Verbot des rechtsextremen Magazins für rechtswidrig erklärt...

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