Recht – die besten Beiträge

Stimmt es, dass Supermärkte/Discounter im Hausrecht eingeschränkt sind?

Es ist ja gemeinhin bekannt, dass jeder selbst bestimmen kann wer seine Wohnung oder Räumlichkeiten betreten kann.

Ich kann auch bei öffentlichen Einrichtungen, beispielsweise als Clubbesitzer, sagen "Du kommst nur rein wenn Du ein rotes T-Shirt trägst", "Bäcker haben keinen Zutritt" oder einfach völlig willkürlich entscheiden, solange ich eben nicht Geschlecht, Religion, Weltanschauungen, etc. als Grund nenne.

Jetzt lese ich aber immer wieder mal, dass das bei Läden wie Aldi, Rewe, Kaufland, Edeka, usw. eingeschränkt sei. Also eben bei Supermärkten, Discountern, etc., die für den täglichen Bedarf da sind. Dass diese eben nicht einfach so sagen können "nö, deine Nase passt mir nicht, du kommst nicht rein".

Auf der einen Seite klingt das irgendwie logisch: Die sind für die tägliche Versorgung wichtig, das Recht des Kunden diese Versorgung zu bekommen überwiegt einfach (anders als beim Club, der eben reine Unterhaltung ist). Auf der anderen Seite finde ich aber eben nichts, was diese Behauptung belegen würde und die Eigentümer haben natürlich auch ein Interesse ihr Recht durchsetzen zu können.

Stimmt das also wirklich? Gibt es da bestimmte Paragraphen oder Gerichtsurteile, die sagen "Diese Einrichtungen dürfen dir nur aus gutem Grund den Zugang verwehren (Randalieren, Diebstahl, etc)"?

Oder ist es Einzelfallsabhängig? Z.B. nur wenn es sich um den einen einzigen Laden im ganzen Dorf handelt und ein Kunde ansonsten völlig abgeschnitten wäre?

Oder gibt es da gar keine Einschränkungen?

Es wäre sehr schön, wenn entsprechende Paragraphen oder Urteile als Quelle verlinkt werden, sofern es diese gibt (also eben ein Urteil/Paragraphen das sagt "Hausrecht ist eingeschränkt (wenn)" oder ein Urteil das eben sagt "Es gibt kein Anrecht reingelassen zu werden, selbst wenn es zu Unannehmlichkeiten führt")

Vielen Dank schon einmal an jede ernst gemeinte, hilfreiche Antwort.

Laden, Recht, Gesetz, Hausrecht

Sollte Andreas Scheuer als neuer Bahnchef die Bahn in Deutschland großartig machen?

Die Deutsche Bahn steht vor einem historischen Wendepunkt. Der Bedarf an zuverlässiger, klimafreundlicher Mobilität wächst stetig, während gleichzeitig ein enormer Modernisierungs- und Investitionsdruck auf dem Unternehmen lastet. In dieser Phase braucht es eine Führungspersönlichkeit, die politische Erfahrung, strategisches Denken und Durchsetzungsvermögen verbindet.

Andreas Scheuer bringt genau diese Qualifikationen mit. Als ehemaliger Bundesverkehrsminister kennt er die zentralen Stellschrauben der Infrastrukturpolitik sowie die komplexen Entscheidungsprozesse zwischen Bund, Ländern und EU. Er verfügt über ein gewachsenes Netzwerk in Politik und Wirtschaft, das er gezielt einsetzen könnte, um die Finanzierung und Umsetzung der dringend notwendigen Bahnreformen zu beschleunigen.

Seine Amtszeit im Ministerium war geprägt von großen Infrastrukturprogrammen, einem klaren Bekenntnis zur Modernisierung des Schienennetzes und der Förderung klimafreundlicher Mobilitätsformen. Auch wenn nicht alle Projekte reibungslos verliefen, zeigt dies doch, dass Scheuer den Mut hatte, Großprojekte anzustoßen und die Verkehrspolitik auf die Tagesordnung zu setzen.

Für die Bahn bedeutet dies: Mit einem Vorstandsvorsitzenden, der die politischen Mechanismen kennt, könnten Projekte wie Elektrifizierung, Digitalisierung und Netzstärkung nicht nur geplant, sondern tatsächlich realisiert werden. Scheuer könnte die Deutsche Bahn in den Mittelpunkt der Verkehrswende stellen und ihr damit zu einer Renaissance verhelfen.

Damit hätte die Bahn die Chance, von einem oft kritisierten Staatskonzern zu einem Symbol für moderne, leistungsfähige und umweltgerechte Mobilität in Deutschland zu werden.

Reise, Finanzen, Geld, Wirtschaft, Menschen, Deutschland, Regierung, Recht, Gesellschaft, Zug

Wegziehen mit Kinde trotz geteilten Sorgerecht?

Bitte komplett durchlesen. t
Eine bekannte von mir möchte sich von ihrem Partner trennen da dieser sich null um das Kind kümmert, Sie respektlos behandelt, absichtlich von Zuhause fern bleibt, sie beleidigt, allgemein kein Interesse an irgendetwas was mit ihr und dem Kind zu tun hat Interesse hat. Sie ist damals zu ihm gezogen, vorher war es eine Fernbeziehung. Nun wo sie sich trennt möchte sie gerne hierhin zurück ziehen wo auch ihre Familie und ihre Freunde wohnen. Dort wo sie nun mit ihren ''Partner'' lebt, hat sie null Anschluss und wäre komplett allein mit dem Kind. Die Distanz beträgt 7 Stunden. Sie möchte nun wenn sie sich trennt jedoch nicht eine Wohnung dort mieten bis das Familiengericht eine Entscheidung gefällt hat.. das wäre doch ein zu kurzer Zeitraum.. gleichfalls möchte sie während das Familiengericht sich entscheidet aber auch nicht beim Partner bleiben. Denn Das hätte zu viel Konfliktpotential. Er hatte ihr vorher schon gesagt wenn sie sich trennen sollte, wird er alles versuchen um ihr das Kind wegzunehmen. Wie sieht es nun aus wenn sie bis das Familiengericht sich entscheidet zu uns kommt? Wäre das etwas was man ihr vorwerfen könnte? Es gibt doch so gesehen keine andere simple Lösung die Konflikte vermeidet. Abgesehen davon hat er keine stabile Familie und ist Vollzeit am arbeiten, er könnte das Kind nicht alleine betreuen. Sie dagegen würde volle Unterstützung von ihrer Familie bekommen, ein Stabiles Umfeld, ihre Schwester wohnt auf einem Eigentumsgrundstück sehr Ländlich und kann ihr eigene Zimmer zur Verfügung Stellen. Kann mir jemand sagen wie man vorgehen sollte? Momentan ist sie zu unsicher um den ersten Schritt zu machen, deswegen hier die Anonyme Frage. Wir sind sehr dankbar für alle antworten.

PS: Sie sind nicht verheiratet oder verlobt, haben jedoch das geteilte Sorgerecht.

Kinder, Umgangsrecht, Sorgerecht, Recht, Familienrecht, Scheidung, Trennung, Eltern, Familiengericht, Jugendamt

Mutter Kind Haus trotz eigener Wohnung?

Hallo ihr lieben, ich bin verheiratet und habe eine 1,9jahre süße Tochter. Als ich schwanger war hatte ich mit meinem Ehemann in seiner Wohnung gelebt weil die Familie mitbekam das ich schwanger bin haben sie uns gerichtlich aus der Wohnung räumen lassen so bin ich dan in ein betreutes wohnen gezogen wo keine kinder leben durften und mein Ehemann in eine Notübernachtung. Somit wurde unsere Tochter uns direkt nach der Geburt vom Jugendamt weggenommen da ich substituirt bin seit 9jahren wurde ich von meiner damaligen sozialbetreuerin beim Jugendamt gemeldet mit der Bitte um Hilfe bei Wohnungs Suche oder ähnlichem. Naja seit 1,9jahren habe ich jetzt regelmäßige kontraktgespräche mit dem Jugendamt wo am Anfang schriftlich abgemacht wurde das ich in ein Mutter Kind Haus gehe oder wenn ich eigene Wohnung habe eine Betreuerin zugestellt werden soll. Nun ist es soweit ich habe ab dem 29.8 25 eine eigene Wohnung und somit möchte ich nicht mehr in ein Mutter Kind Haus weil ich eben nur schlechtes hier in Stuttgart darüber gehört habe und auch mein Ehemann möchte dies nicht weil wir zusammen leben möchten. Das Jugendamt hat auf Nachfrage ob ich unbedingt ins Mutter Kind Haus gehen muss mir mit JA geantwortet. Weiß jemand von euch wie ich dem umgehen kann oder ob ich wirklich dort hin ziehen muss? Mit meinem Ehemann möchte das Jugendamt nicht kooperieren und deswegen denke ich das es mir das Genick brechen wird und ich doch in dieses Heim / Haus muss. Vielleicht hat von euch jemand diese Erfahrung schon gemacht und kann mir mit Rat sagen was ich tun kann um meine Tochter wieder zu bekommen da diese momentan noch in einer Bereitschaftspflege lebt und zu mir in meine Wohnung nehmen kann weil ich habe das Sorgerecht und somit auch das Aufenthalt Bestimmungs recht?

Liebe Grüße Oksana

Umgangsrecht, Sorgerecht, Recht, Familienrecht, Familiengericht, Jugendamt

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