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Anspruch auf Bürgergeld trotz theoretischem Vermögen?

Hallo, ich habe ein riesiges Problem und hoffe sehr mir kann hier jemand helfen.

Ich bin leider sehr krank und finde in meiner Sparte deshalb nicht so schnell einen Job. Mein ALG läuft bald aus und momentan habe ich immer noch gerade über den kommenden Sommer keine Aussicht auf einen neuen Job.

Jetzt ist es aber so, dass ich theoretisch Vermögen besitze, dort aber nicht rankomme…

Um das einmal zu erläutern: Ich habe einen höheren 5-stelligen Gegenbetrag in ein paar Kryptowährungen auf einem sogenannten Hardware-Wallet liegen. Diese wollte ich nun eigentlich teilweise verkaufen, damit ich weiter über die Runden komme die nächsten Monate.

Jetzt ist es aber so, dass die besagte Hardware-Wallet nicht mehr anspringt. (Ich weiß noch nicht woran es genau liegt. „Ich nehme an“, dass sich die interne Batterie vielleicht tiefenentladen hat oder so etwas. (Sie lief vor einem halben Jahr aber noch?!) Der Hersteller bietet zwar keinen Batteriewechsel an, aber ich habe ein Video gefunden, wie man das Gerät komplett auseinander baut und man so theoretisch die Batterie wechseln kann. Ich habe aber Angst, dass sich das Gerät nach dem Ein- und Ausbau auf Werkseinstellung zurücksetzt. Ich muss diesbezüglich noch weiter recherchieren und Fachpersonal finden, die sich der Sache annimmt.

Wie auch immer. Zurück zum eigentlichen Anliegen.

Ich habe wie beschrieben keinen Zugriff mehr auf mein Vermögen (wahrscheinlich sowieso nie wieder) und würde gern Bürger- und Wohngeld beziehen, da ich sonst wohl evtl. selbst meinen Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren kann.

Jetzt ist die Frage, wie ich das dem Jobcenter erklären soll, damit ich selbst nicht Gefahr laufe, auf der Strasse zu landen… Oder ob ich das überhaupt angeben sollte? Ich habe ja momentan keinen Zugriff auf das Vermögen, aber was wäre wenn ich jetzt hypothetisch bald ein paar Monate Bürger-/Wohngeld kassiere und dann doch wieder Zugriff auf mein Vermögen bekomme? (Ich würde dann natürlich liebend gern jeden Cent mit Freuden zurück zahlen)

Aber wäre das so überhaupt halbwegs rechtens, wenn ich das ordentlich begründen kann und vielleicht einen Reparaturschein oder sowas als Erklärung dann vorlege?

Auf der anderen Seite habe ich jetzt natürlich ein bisschen Angst davor, dass überhaupt im Vorhinein anzugeben, da ich vielleicht Gefahr laufen könnte gar keinen Anspruch mehr zu haben auf irgendwas und mir so etwas gesagt wird wie: „Ja tut uns Leid, aber ihr theoretisches Vermögen zählt trotzdem. Unabhängig ob sie darauf Zugriff haben oder nicht“. Ich habe nämlich auch zB das hier gefunden: https://www.fr.de/verbraucher/buergergeld-trotz-450-000-euro-vermoegen-gerichtsurteil-klaert-bedingungen-93573910.html Gut, ein anderer Fall. Aber der Mann musste auch erst einmal klagen um Recht zu bekommen und dafür würden mir die Mittel fehlen.

Das ist denke ich zwar alles unwahrscheinlich, aber aus meiner Sicht muss ich das trotzdem an der Stelle abwegen. Ich hoffe das wird hier verstanden und ich finde einen Lösungsweg, weil ich sonst ganz schön alt aussehe. Ein, zwei Dinge könnte ich im Haushalt noch verkaufen, aber das wäre es dann auch mit meinen Ressourcen gewesen.

Sorry für den ellenlangen Text. Ich habe einfach versucht es so genau wie möglich zu beschreiben.

Beruf, Recht, Gesetz, ALG II, Hartz IV, Obdachlosigkeit, Wohngeld, Bürgergeld, Lebensunterhalt

Wo kann ich mich hinwenden?

hallo ihr alle,

aufgrund einer frage hier wurd ich an ein erlebnis erinnert was mir 2015 passiert ist. da war ich 15.

aufgrund eines kleinen verkehrsunfalls im bus auf dem weg zur schule- hatte eine stange bei ner vollbremsung ungünstig in den rücken abbekommen und hatte danach schmerzen- musste ich zum unfallchirurgen.

der arzt und ich redeten erstmal, danach wollte er den rücken "abklopfen" was aber eher ein draufschlagen war sodass ich von der wucht auch nach vorne stolperte und dann noch mehr schmerzen hatte. das sagte ich dem arzt und wurde angemotzt ich soll mich nicht anstellen.

naja. dann wollte er röntgen und ich sollte mich dafür nackt ausziehen. ich fragte nach in wie weit nackt,ob ich meine unterhose anlassen kann weil da unten hab ich ja keine probleme und die unterhose hat ja kein metal oder so drin aber nein er wollte es ganz nackt. also saß ich in dem raum und hab überlegt ob ichs machen soll oder nicht und vor lauter panik und stress angefangen zu weinen. die ganze situation hat sich einfach absolut falsch angefühlt.

der arzt kam dann ohne zu klopfen in den raum und hat mich angemotzt warum ich noch meine kleidung anhab und das ich "aufhören soll zu flennen" ich hab nur gesagt ich mach die untersuchung nicht und ich will jetzt gehen.

ich bin dann auch gegangen ohne untersuchung und mein rücken hat sich gott sei dank von alleine gebessert.habs meinen erziehern im heim erzähltwas da vorgefallen ist aber da ist dann nichts weiter passiert weswegen ich dann irgendwann dachte das wird wohl schon seine richtigkeit gehabt haben und ich hab mich nur blöd angestellt. mittlerweile weiss ich von einem anderen arzt das ich meinen BH hätte ausziehen müssen (verständlicherweise), je nach hose vielleicht auch die aber nie und nimmer hät ich mich ganz nackt machen müssen.

nun, aufgrund der frage dacht ich mir ich kuck mir mal die rezensionen des arztes an und ob er noch arbeitet und hab noch 2 weitere rezensionen gefunden die mich eigentlich nur bestätigen das der arzt offensichtlich den falschen job hatte,kann ich wenn gewünscht ergänzen später damit wir noch ein genaueres bild von dem arzt haben....naja.

ich frag mich einfach ob und wie ich mich an irgendwen wenden kann der sich mit beschwerden gegen ärzte befasst auch wenn ich null beweise hab das sich diese sache so zugetragen hat. ich erhoff mir ja nichtmal was rechtliches,würde wegen dem mangel an beweisen am ende noch selbst als depp dastehen- einfach nur ein "wir habens aufm schirm" ,das man ernst genommen wird

freu mich auf eure antworten,wenn gewünscht kann ich euch die 2 rezensionen die ich gesehen hab reinkopieren und habt einen schönen abend

Recht, Krankheit, Untersuchung, Arztbesuch, Beschwerde, Entzündung, Ärztekammer, Beschwerdebrief

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