Moin allerseits,
es sei folgender Fall gegeben:
Herr X wird mit unbekannter (da neuer) Nummer angerufen vom Lebensabschnittsgefährten Y seiner kürzlich verstorbenen Tante. Y teilt mit, er liege im Sterben und habe nur noch wenige Tage zu leben und möchte klären¹, wie das Erbe zu verteilen sei (Er hat bei X schon vorher Rat zu vielen Dingen eingeholt). X und Y machen ab, dass sie sich am Nachmittag des Telefonats im Hospiz treffen und darüber reden. X hätte ihm wohl geraten, reinen Tisch mit den Kindern zu machen, ob Y darauf eingegangen wäre, ist unbekannt.
Nun wird X aber im Hospiz zunächst die allgemeine Auskunft über die Zimmernummer verwehrt, ihm dann aber nach der Frage "Ist er schon verstorben" mit "Nein" geantwortet und der Hinweis "Die Betreuerin hat jeglichen Besuch untersagt" gegeben. Y ist seitdem auch telefonisch nicht mehr erreichbar. Für X sieht es so aus, als ob da nach dem ersten Gespräch Informationen seitens des Hospizes an die Betreuerin weitergeleitet wurden ... und die Kinder, die sich seit 20 Jahren nicht mehr um ihren Vater gekümmert haben, nun mit einmal Angst um ihr Erbe bekommen.
Die Hauptfrage: Gibt es Personen, die trotz dieses "betreuerseitigen Zugangsverbots" durchgelassen werden müssen, z.B. Geistliche oder Notare?
nm
¹ Es ist klar, dass das mit dem Testament nicht so einfach wird, wenn man nicht mehr adäquat schreiben kann, weil man an Geräte angeschlossen ist und ohnehin der Zeitrahmen sehr eng ist.