"Tampering with Evidence" - Gibt es diesen Straftatbestand eigentlich auch in Deutschland, wenn sich das auf die Person bezieht die selbst beschuldigt wird?!

Nein 80%
Ja 20%

5 Stimmen

superseegers  21.08.2025, 23:46

Was soll das heißen?

JessicaWolff 
Beitragsersteller
 21.08.2025, 23:49

Also, wenn man in Amerika zb. jemanden betrügt, dann bekommt man danach noch zusätzliche Strafe, wenn man bewusst den Computer danach neu installiert hat, um Spuren zu vernichten.

1 Antwort

Nein

Es gibt die Strafvereitelung nach §258 StGB, die aber ausdrücklich nur auf Dritte anwendbar ist und nicht den Tatverdächtigen selbst. Dinge wie Urkundenunterdrückung könnten problematisch sein weil sich das auch auf beweiserhebliche Daten beruft, aber das sind dann sehr spezifische Berührungspunkte und nicht Beweisvernichtung im Allgemeinen.