Würdet Ihr beim Vorwurf einer Straftat schweigen?
In Deutschland genießen Beschuldigte im Strafverfahren ein umfassendes Schweigerecht. Die Wahrnehmung dieses Schweigerecht darf ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Wenn man allerdings zur Sache aussagt und zu einigen Punkten nichts äußert, darf einem das Schweigen hierzu zum Nachteil ausgelegt werden.
Nehmen wir an Euch wird eine Straftat vorgeworfen - und Ihr seid schuldig. Würdet Ihr eine Aussage machen?
Das Ergebnis basiert auf 43 Abstimmungen
27 Antworten
Nachdem ich für schuldig befunden wurde auf jeden Fall Aussagen.
Als jemand, der Jahre im Gefängnis verbracht hat habe ich ein wenig Erfahrung mit Verhören. Ich empfehle jedem nicht zu lügen, das geht fast immer nach hinten los. Irgendwann verstrickt man sich in seiner eigenen Geschichte, belastet dritte (was strafbar ist) oder macht chronologische Fehler. Deswegen: Mund halten. Das ist schwierig, aber sicherer als sich etwas auszudenken.
Dummerweise habe ich ausgesagt und ich wurde nicht aufgeklärt
Ich habe aber nur Teil erzählt weil ich wusste das man mir daraus strick drehen kann
In der Regel kann man so wohl noch am ehesten etwas retten.
Das stimmt in einigen Fällen.
Ich hatte dabei jetzt eher an eine Straftat gedacht, die ich schon begangen habe.
Auch wenn du sie begangen hast muss das was die Anklage Seite hat erstmal für eine Verurteilung reichen. Ob sie dafür genügend haben kann eben nur dein Anwalt nach Prüfung der Ermittlungsakten abschätzen. Es kommt wie gesagt oft genug vor das Leute übereifrig vor der Polizei dem Gericht Aussagen obwohl die Anklage eigentlich nichts hat das für eine Verurteilung reichen würde.
Das ist falsch. Auch ein Angeklagter kann Akteneinsicht nehmen. Ich war schon angeklagt und hatte auch Akteneinsicht, wo ist das Problem. An Anwalt ist rausgeschmissenes Geld.
Mit dem kleinen Detail dass dies nur vor Ort unter Aufsicht geht und auch nur so lange man keinen Verteidiger hat. Wenn ein Straftat im Raum steht keine gute Idee.
Nein. Es wird abgewartet was der Staatsanwalt dann macht. Stellt er ein ist alles gut. Beantragt er einen Strafbefehl oder schickt ein Anklageschrift ist der Zeitpunkt gekommen einen Anwalt aufzusuchen.
das ist einfach falsch. Es ist regelmäßig erst die Einlassung des Angeklagten die eine Verurteilung ermöglicht. ob eine Aussage Sinnvoll ist kann nur der Anwalt entscheiden da dieser im Gegensatz zum Angeklagten Akteneinsicht nehmen kann.