Jolene von Boss Hoss vielleicht?

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Ja

Ich weiß es nicht hundertprozentig, aber ich denke ja. Ich hatte die Situation, das das SEK sich beim Zugriff im Auto vertan hat, im Ergebnis hatte mein Auto kleine Beulen, Lackkratzer und zwei eingeschlagene Scheiben. Auf Antrag würde ich dafür entschädigt wie nach einem Verkehrsunfall.

Bei einem Bekannten war es ähnlich mit einem teuren Kinderwagen, der "im Weg" im Hausflur stand, der wurde auch ersetzt.

Die Polizeien und damit ihre Mitarbeiter sind aber auch versichert gegen so etwas.

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So wenig wie möglich. Geht nämlich wie die Arbeitszeit von der selbstbestimmten Lebenszeit ab.

Ich bin früher mal mit dem Auto selbst jeweils eineinhalb Stunden hin und zurück gependelt, bis mir klar wurde, das im Grunde genommen Pendelzeit Arbeitszeit ist.

Obendrauf decken zumindest beim Pendeln mit PKW meistens die Erstattungen die wahren Kosten nicht, man muß in Vorkasse gehen und zahlt drauf.

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Die nennen sich Verkehrsüberwachungskameras, laufen eigentlich immer und übertragen ihr Bild live zb in eine Verkehrsleitzentrale, die unter anderem von der Polizei betrieben sein kann. Dort wird oft aufgezeichnet, aber auch wieder gelöscht, wenn nichts besonderes wie zB Unfallgeschehen zu sehen ist. Allerdings können die Aufzeichnungen auch durch Computer ausgewertet werden, dann werden automatisch Rotsünder aussortiert.

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Nimm es hin - meiner Erfahrung und Beobachtung nach sind Therapeuten oft genau so "verhaltensoriginell" wie ihre Patienten.

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