Gilt das wirklich als Beleidigung, wenn man bei einer Polizeikontrolle grundlos den Scheibenwischer einschaltet?!

Nein 64%
Ja 36%

11 Stimmen

3 Antworten

Ja

Ja, das Einschalten der Scheibenwischer bei einer Polizeikontrolle kann als Beleidigung gewertet werden. Gerichte haben die sogenannte „Scheibenwischer-Geste“, bei der man die Hand vor dem Gesicht bewegt, als Beleidigung nach § 185 des Strafgesetzbuchs (StGB) eingestuft. Diese Geste wird oft so interpretiert, dass man dem Gegenüber zu verstehen gibt, er sei "nicht ganz bei Trost".

Ja

Es kommt aber darauf an, ob man die „Scheibenwischer-Geste“ durch Handbewegung macht, dann ist es eine Beleidigung. Den Scheibenwischer einschalten, dann nur wenn der Polizist auf die Scheibe gespuckt hat, ist auch eine Beleidigung. Hier beleidigt der Polizist, weil er gespuckt hat.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....