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Würdet ihr nach über 10 Jahren noch mal die Wohnung im eigenen Elternhaus beziehen?

Hallo zusammen,

also ich bin ehrlich gesagt am verzweifeln.

Situation ist die Folgende:

Ich bin vor über 10 Jahren aus meinem Elternhaus ausgezogen, da es, zwischen meinen Eltern und mir, nur noch Stress gab. Meine Wohnung habe ich längere Zeit durch Grundsicherung finanziert.

Im vergangenen Jahr ist meine Großmutter verstorben, die eine separate Wohnung im Haus unserer Eltern bewohnte. Seitdem steht die Wohnung leer!

Nun habe ich, auf meiner aktuellen Arbeit, im vergangenen Herbst, einen unbefristeten (hatte zuvor nur befristet) Arbeitsvertrag unterschrieben. Da ich nicht schlecht verdiene, wollte ich mir eine neue Wohnung mit Balkon oder Terrasse suchen. Meinen Eltern habe ich von meinen Überlegungen erzählt und mein Vater meinte darauf, ich könnte doch in die frei Wohnung bei sich im Haus einziehen. Ich habe dies abgelehnt und gesagt, dass ich mehr auf Abstand bleiben möchte. Die Ablehnung wurde von meinem Vater nicht akzeptiert und das Argument reichte ihm nicht! Ich wurde mehre Wochen immer wieder darauf angesprochen und habe abgelehnt. Mein Vater will es immer noch nicht akzeptieren.

Zur Zeit ruht das Thema. Aber ich weiss genau, dass es für meinen Vater noch nicht abgeschlossen ist. Wenn ich also jetzt wirklich auf Wohnungssuche gehe, muss ich das irgendwie vorher abschließen. Ich weiss nur nicht wie!

Daher folgende Fragen:

  1. Wie könnte ich am besten Argumentieren?
  2. Was würdet ihr machen, wenn ihr in meiner Situation wärt?
  3. Schließlich noch eine Frage an Eltern: Wenn ihr eurem Kind eine separate Wohnung im eigenen Haus anbietet und euer Kind ablehnt, würdet ihr das akzeptieren oder würdet ihr auch nicht locker lassen?

Schon mal vielen Dank für Antworten!

Lg. Widde1985

Ps. Ich bitte darum, die Frage ernst zu nehmen und wirklich vernünftig zu beantworten. Ich lese immer wieder von vielen irronischen oder gar unnötigen Kommentaren auf ernstzunehmende und vernünftige Fragen. Solche Beiträge helfen nicht weiter.

Haus, Familie, Wohnung, Miete, Umzug, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Eltern, Elternhaus

EBK nicht mehr brauchbar was tun?

Hallo,

wir haben vor Ein paar Monaten ein Haus zur Miete bezogen wo eine EBK mit drin ist. Da war noch geplant, das aus dem Einfamilienhaus ein Zweifamilienhaus werden sollte wo die Schwiegermutter mit einzieht und es 2 getrennte Wohnungen gibt. Die Schwiegermutter hätte dann die EBK gehabt und wir unsere eigene. Da wir allerdings nun Zuwachs bekommen was so schnell nicht geplant war, die Schwiegermutter nicht mehr hier einziehen möchte und wir nur eine Küche brauchen und zwar unsere eigene, ist es jetzt sehr kompliziert in dem was wir machen sollen. Wir hatten ein Gespräch mit unserer Vermieterin das wir die EBK nicht brauchen und raus haben wollen um unsere eigene Küche dort reinzustellen da wir auch Platz für den Nachwuchs brauchen. Sie war allerdings sehr uneinsichtig und meinte das wir die Küche ihre ja abkaufen könnten für 2500€ was wir persönlich ziemlich frech fanden aber selber verkaufen bsp über eBay würde sie nicht machen. Andere Möglichkeit wäre diese einzulagern und wenn wir mal ausziehen diese wieder aufzubauen, kosten natürlich auf unseren Nacken, was ich natürlich auch nicht einsehe weil es nicht unsere Küche ist. Wir haben die Küche jetzt nach Absprache mit der Vermieterin selbst ins Netz gestellt nur ihre Preisvorstellung von 2500€ sprengt natürlich alles weil diese Küche niemals diesen Wert erbringen wird.

was können wir nun machen um dieses Problem beseitigen zu können. Klar ist die ebk im Mietvertrag aufgelistet aber es muss doch eine Möglichkeit geben so eine doofe Küche rauszubekommen? Pläne ändern sich.

vielen Dank schonmal im Voraus für die ganzen Antworten !

Mieter, Einbauküche

Vermieter hat sich angekündigt. Darf ich innerhalb meiner wohnung den besuch aufzeichnen?

Hallo,

alle jahre wieder kommen die nachbarn von oben drüber und lassen sich beim vermieter regelmässig blicken in hinsicht uns zu schaden, kurze beispiele, vor etwa 14 jahren begann es, das kind meiner frau schrie in der nacht, zack meldung an vermieter. dann hat man sich vor etwa 8 jahren beschwert das es aus unserer wohnung nach katzenklo riecht und das wir eine katze haben. es hat sich rausgestellt das wir kein katzenklo besessen hatten da unsere katze schon immer freigänger war. und natürlich ein bellender hund, der nie in unserem haushalt gewesen ist.

nun haben sie es auf meinen behinderten minderjährigen sohn abgesehen um sage und schrreibe 19:30 kam der nachbar runter und hat sich beschwert das mein sohn zu laut singt (er benutzte dabei das mikrofon das es zur zeit zu kaufen gibt und die lautstärke war naja bedingt, das alles dauerte jedoch nicht länger als 1-2 minuten)

dann das mein sohn mit dem löffel an sein hochbett klopft etc. auch das spielte sich lange vor der nachtruhe ab und ging nicht länger als 1min.

Und das es bei uns aus der Wohnung seit kurzem stinkt.

auch das ist schnell erklärt, seit anfang november ist meine frau in Weihnachtsstimmung und brennt räucherkegel etc hin und wieder tagsüber ab.

wie gesagt alle jahre wieder aber jetzt haben sie meinen sohn ins visier genommen obwohl sie es wissen das er besonders ist.das ist wohl das was mich so drüber aufregt, alle anderen beschwerden waren witzig, jetzt gehts aber an die familienmitglieder und da könnte ich ... wenn ich nur dürfte ;)

zu den nachbarn, an verbitterung nicht zu übertreffen, grüssen keinen im ganzen haus, haben sich wohl aber meine frau, da sie die einzige damals eingezogene mit kindern war, als opfer ausgesucht. die tochter hat uns auch mal nicht gemocht, bis sie dort ausgezogen ist, seither hat sie ihre eltern nie wieder besucht, geschweige denn die enkelkinder zu oma und opa gelassen. ich denke das geht alles vom mann aus, der scheint cholerisch veranlagt zu sein, mit zwangsmarotten wie: wenn meine frau den parkplatz vor dem haus frei macht, egal um welche zeit, welcher tag, geht er hoch an die strasse um sein auto umzuparken.

nur um euch kurzen einblick zu geben um was es geht, mein vermieter weiss aber auch nicht das wir ein behindertes kind im haushalt haben. der vermieter droht gleich mit abmahnung wenn wir das nicht abstellen. wie soll das gehen, bei einer schweren geistigen behinderung? ist der noch ganz dicht?

nun zur frage: wenn der vermieter kommt, darf ich das treffen aus rechtlicher sicht filmen? die zeiten sind leider so geworden das man einem WORT das jemand gibt oder mündlich aussagen treffen, die eventuell nie getroffen wurden, nicht mehr trauen kann und ich würde es gerne auf video oder zumindest als audio festhalten.

geht das?

grüsse

Kinder, Wohnung, Mieter, Vermieter, Behinderung, Beschwerde, Geistige Behinderung, Nachbarschaftsstreit, Rechte und Pflichten

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