Vermieter hat sich angekündigt. Darf ich innerhalb meiner wohnung den besuch aufzeichnen?
Hallo,
alle jahre wieder kommen die nachbarn von oben drüber und lassen sich beim vermieter regelmässig blicken in hinsicht uns zu schaden, kurze beispiele, vor etwa 14 jahren begann es, das kind meiner frau schrie in der nacht, zack meldung an vermieter. dann hat man sich vor etwa 8 jahren beschwert das es aus unserer wohnung nach katzenklo riecht und das wir eine katze haben. es hat sich rausgestellt das wir kein katzenklo besessen hatten da unsere katze schon immer freigänger war. und natürlich ein bellender hund, der nie in unserem haushalt gewesen ist.
nun haben sie es auf meinen behinderten minderjährigen sohn abgesehen um sage und schrreibe 19:30 kam der nachbar runter und hat sich beschwert das mein sohn zu laut singt (er benutzte dabei das mikrofon das es zur zeit zu kaufen gibt und die lautstärke war naja bedingt, das alles dauerte jedoch nicht länger als 1-2 minuten)
dann das mein sohn mit dem löffel an sein hochbett klopft etc. auch das spielte sich lange vor der nachtruhe ab und ging nicht länger als 1min.
Und das es bei uns aus der Wohnung seit kurzem stinkt.
auch das ist schnell erklärt, seit anfang november ist meine frau in Weihnachtsstimmung und brennt räucherkegel etc hin und wieder tagsüber ab.
wie gesagt alle jahre wieder aber jetzt haben sie meinen sohn ins visier genommen obwohl sie es wissen das er besonders ist.das ist wohl das was mich so drüber aufregt, alle anderen beschwerden waren witzig, jetzt gehts aber an die familienmitglieder und da könnte ich ... wenn ich nur dürfte ;)
zu den nachbarn, an verbitterung nicht zu übertreffen, grüssen keinen im ganzen haus, haben sich wohl aber meine frau, da sie die einzige damals eingezogene mit kindern war, als opfer ausgesucht. die tochter hat uns auch mal nicht gemocht, bis sie dort ausgezogen ist, seither hat sie ihre eltern nie wieder besucht, geschweige denn die enkelkinder zu oma und opa gelassen. ich denke das geht alles vom mann aus, der scheint cholerisch veranlagt zu sein, mit zwangsmarotten wie: wenn meine frau den parkplatz vor dem haus frei macht, egal um welche zeit, welcher tag, geht er hoch an die strasse um sein auto umzuparken.
nur um euch kurzen einblick zu geben um was es geht, mein vermieter weiss aber auch nicht das wir ein behindertes kind im haushalt haben. der vermieter droht gleich mit abmahnung wenn wir das nicht abstellen. wie soll das gehen, bei einer schweren geistigen behinderung? ist der noch ganz dicht?
nun zur frage: wenn der vermieter kommt, darf ich das treffen aus rechtlicher sicht filmen? die zeiten sind leider so geworden das man einem WORT das jemand gibt oder mündlich aussagen treffen, die eventuell nie getroffen wurden, nicht mehr trauen kann und ich würde es gerne auf video oder zumindest als audio festhalten.
geht das?
grüsse
12 Antworten
Bitte dramatisiere nicht die Beschwerden der Nachbarn. Keine dieser Meldungen an den Vermieter ist geeignet eine Abmahnung von Wert auszulösen. Dazu brachst du keine Tonaufnahme um das Gespräch mit dem Vermieter aufzuzeichnen.
Dennoch solltest du die Vorfälle aus deiner Sicht aufschreiben und dem Vermieter davon Mitteilung machen.
Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben, deshalb vorher fragen. Die Frage die im Raume schwebt: Wozu ??? Deine Schilderung zeigt auch auf, dass Du kein einfacher Zeitgenosse bist. Die nächste Frage die unter den Fingernägeln brennt: Warum beschwerrt ihr Euch nicht über eure Nachbarn??
Du sollst Dich nicht rechtfertigen, sondern Dein Verhalten begründen. Manchmal ist es nötig, den Kindergarten-Spiegel vorzuhalten, damit Ruhe einkehrt, sonst besteht die gefahr, so nachtragend wie Du zu werden.
ich bin nicht nachtragend, ich bin sauer.
und zum thema kindergarten spiegel, wir haben es anders gemacht. wir haben nur noch für den sohn pakete angenommen, für die nicht. ende vom lied, der vater stand unten und hat gefordert das wir für den sohn auch keine pakete annehmen ;)
Kein Nachbar ist verpflichtet, Pakete anzunehmen, egal wer das einfordert.
Wenn der Vermieter zustimmt, dann darfst du das Treffen durchaus aufzeichnen. Jedoch sehe ich da wieder das Problem, das es Einfluss auf den Gesprächsverlauf nehmen könnte.
Ich würde lieber noch eine Vertrauensperson als Zeugen mit ins Boot holen.
Gruß
das mit der vertrauensperson ist ne gute idee, danke
Filmen darfst du nur mit der Zustimmung des Vermieters und diese wird er zu Recht verweigern! Du kannst bitten, dass ihr über den Besuch und das Ergebnis ein Protokoll anfertigt, dass ihr dann beide unterschreibt.
Nebenbei:
Man muß dem Kind nach 22:00 Uhr keinen Löffel geben oder mit Verstärker singen lassen!
das alles fand weit vor der nachtruhe statt. bitte beitrag richtig lesen ;) 19:30 steht dabei
Ja und? Gesetzlich betrachtet darf überhaupt kein (störendes) Geräusch deine 4 Wände verlassen.
Mit seiner Einverständnis darfst du aufzeichnen..
es ist gut, wenn der Vermieter sieht, dass ihr ein besonderes Kind habt, denn dann kann er mit den Beschwerden auch anders umgehen… Kinder machen manchmal Krach und das ist vollkommen normal.
ein sachliches Gespräch mit dem Vermieter kann euch also nur helfen
ich denke auch das sich beim gespräch so einiges aufklären wird aber vorsicht ist die mutter der porzelankiste. da ich weiss das mündlich getroffene aussagen keinen bestand haben heutzutage möchte ich mich nur absichern ;)
soll ich den kindergarten jetzt auch mitmachen? den vermieter alle 2-3 tage anrufen und sagen das es sich nach 22uhr dort oben anhört als ob elefanten durch die savanne laufen? wieso soll ich sowas tun? ich bin eher der typ nachbarschaftsfrieden. wenn du wüsstest was mich an welchen nachbarn stört, aber das nehme ich hin weil es eben nicht konstant ist. hin und wieder wird eben akzeptiert von uns