Hausverwaltung – die besten Beiträge

Stromkostenerstattung zu niedrig?

Guten Tag,

wir hatten hier im November einen Wasserschaden in der Mietwohnung. Nach dem die Wand geöffnet wurde und das Rohr ausgetauscht wurden, bekamen wir einen Bautrockner der zwei Wochen anbleiben sollte, an unserem Stromnetz.

Es wurde zu Beginn der Zählerstand von den Handwerkern am Gerät abfotografiert (im November) und der Endstand bei Abholung (im Januar).

Im März bekamen wir unsere Abbrechnung vom Strom-Gas-Anbieter und ich sendete den Teil über den Stromverbrauch der Hausverwaltung zu (siehe Bilder).

Nach Nachfragung meinerseits nach dem Bearbeitungsstand, bekam ich nun diese Mail von unserer Hausverwaltung (Ausschnitte):

"Das Trocknungsgerät hat 220 kWh im Zeitraum vom 15.11.24-30.01.25 verbraucht. Dies entspricht 77 Tage. Wir haben somit einen Tagesverbrauch von 2,86 kWh.

15.11.2024-31.12.2024 = 47 Tage x 2,86 kWh = 134,42 kWh

01.01.2025-30.01.2025 = 30 Tage x 2,86 kWh = 85,8 kWh

[Der Stromanbieter] hatte eine Preiserhöhung zum 01.01.2025:

134,42 kWh x 7,73 ct/ kWh = 10,39 EUR

85,08 kWh x 8,87 ct/ kWh = 7,61 EUR

Demnach bekommen Sie eine Erstattung von 18,00 EUR."

Meine Fragen dazu:

1. Der Bautrockner war nur (wie mit dem Handwerker abgesprochen), zwei Wochen, also 14 Tage, im Betrieb, keine 77 Tage. Ich weiß aber nicht, wie relevant das für die Berechnung ist??

Denn 2. wundere ich mich über die geringe Kostenerstattung:

Die Dame von der Hausverwaltung hat zur Berechnung die Zahlen von Seite 4 von 10 genommen (Preis für Netznutzung: Arbeitspreis 2024 7,73 ct/kWh (netto) / Arbeitspreis 2025 8,87 ct/kWh (netto))

Sind das überhaupt die richtigen Zahlen, die da zur Berechnung verwendet wurden? Müsste nicht eher der Preis von Seite 3 von 10 (Informationen zu Ihren Produkten: Arbeispreis (ct/kWh) im Jahr 2024/25: 34,12 (brutto)) für die Berechnung genommen werden??

Ich danke schon einmal für die Antworten!

Seite 3 von 10:

Seite 4 von 10:

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Mieter, Vermieter, Stromverbrauch, Hausverwaltung, Mieterrecht, Stromkosten

Eigentümergemeinschaft; wie Beeinträchtigung durch Miteigentümer beseitigen?

Im Haus meiner Wohnung, 4-Parteien-Eigentümergemeinschaft, wurde eine 2-Zimmer-Wohnung verkauft und der Neueigentümer nutzt diese aktuell als Monteursunterkunft. Folge: Im Monatsrhythmus wechselnde Mieter unbekannter Persönlichkeiten ohne Vertrauensgarantie für die Hausnachbarn, Überbelegung der Monteurswohnung mit 3-5 "Bewohnern", übervolle Mülltonnen, übermäßiger Schmutz im Treppenhaus durch von Baustellen mitgebrachten Dreck an Arbeitsschuhen, aufgrund der unterschiedlichsten Arbeitszeiten erhöhter "Geräuschteppich" im Haus/Treppenhaus auch in den Nachtruhezeiten, geräuschträchtige Fitnessgerätenutzung in den Nachtruhezeiten zwischen 23 und 6 Uhr bis in Nachbarhäuser hörbar, "freie Kippenentsorgung" beim Rauchen vor dem Haus und über den Balkon in Richtung Nachbarwohnungen, Geruchsbelästigung durch Essenszubereitung in Treppenhaus und zur Nachbarschaft. Faktisch eine Unzumutbarkeit für die Nachbarn im Alltag. Die Gemeindeverwaltung kann diese "Sondernutzung" der Wohnung per Bebauungsplan nicht untersagen, es wurde dort angefragt. Frage jetzt: Kann über das Eigentümergemeinschaftsrecht (Hausordnung; Mehrheit der Eigentümer wäre vorhanden) diese Art der Wohnungsnutzung bzw. deren Auswirkungen untersagt werden ? Wenn ja, welche konkrete Rechtsgrundlage (Gesetzt, Paragraph) muss dann angesetzt werden ?

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Darf ich Katzennetz mit Kabelbindern am Balkongeländer befestigen?

Hallo zusammen,

ich habe vor einigen Monaten ein Katzennetz auf meinem Balkon angebracht. Wir haben nun eine Beschwerde von der Hausverwaltung erhalten, nachdem sie die Balkon nach einer Sanierung überprüft haben.

Sie bemängeln, dass wir das Katzennetz nicht mit Kabelbindern am Balkongeländer befestigen dürfen, da es sich um ein Gemeinschaftseigentum handelt und wir nichts darauf stellen dürfen. Außerdem könnten die Kabelbinder die Farbe von Geländer "abkratzen".

Das Katzennetz ist mit Kabelbindern am Geländer befestigt. Da noch L-Profile vom Balkongeländer des Nachbarn über uns vorhanden sind, haben wir einfach ein Seil darüber gespannt, damit das Katzennetz auch oben hält.

Ich habe eine Zeichnung erstellt, wie es von außen aussieht. Das Seil ist in der Zeichnung blau (oben) und verläuft genau zwischen der Decke unseres Balkons und dem L-Profil, das an unserer Decke befestigt ist. An unserem Geländer wird das Netz einfach mit Kabelbindern (blau unten) befestigt. Das Netz selbst ist jetzt hier rot gezeichnet:

Die Geländer sind so befestigt, wenn wir uns von der Seite das anschauen:

Ich frage mich nun, ob wir aus den genannten Gründen gezwungen werden können, das Netz abzunehmen? Wir beschädigen nichts, und falls die Farbe doch mal zerkratzt wird, können wir einfach einen neuen Anstricht auftragen. Unserer Vermieter hatte nichts dagegen, nur die Hausverwaltung.

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Hauskatze, Hausverwaltung, Katzenhaltung

Wer ist verantwortlich bei Wohnungs-Lärm durch stundenlanges Poltern durch Tanzschule?

Hallo Leute,

Ich wohne in einem Gebäude in einer Wohnung, unter der eine Tanzschule ihre Umkleiden und Büros hat. Unser Gebäude ist sehr hellhörig, man hört also jeden Schritt, v.A wenn man barfuß läuft, im Stockwerk unter uns.

Seit die Tanzschule vor einem halben Jahr dort ist, ist es immer sehr laut, weil täglich von 15:00 bis 20:00 Uhr Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch die Wohnung laufen. Man hört dann immer ein Poltern bei jedem Schritt, weil sie barfuß laufen. Bei den Kleinkindern ist es besonders laut. Die Tanzschule gibt täglich ca. 7 Kurse mit vielleicht 10 Personen. Also sind es vielleicht 70-80 Leute am Tag. Es ist dann immer ca. 15 Minuten, bevor sie ihre Kurse haben und danach am Poltern. Also ist es die 5 Stunden fast durchgängig laut. Man hört das dann, egal, wo wir in unserer Wohnung sind, weil der Trittschall ganzflächig übertragen wird.

Ich hatte mit der Leitung der Tanzschule bereits gesprochen, dass ein dicker Teppich oder einer mit Unterlage für den Gang und die Umkleide das Problem lösen würde, weil so der Trittschall nicht mehr übertragen wird.

Jetzt kam sie jedoch auf mich zu und meinte, ich solle die Teppiche finanzieren, da ich ein Problem damit habe. Sie meinte, dass die Hausverwaltung oder ich für die Kosten aufkommen sollen, da sie es nicht fair findet, dass sie diese finanziert.

Die Hausverwaltung ist aber sehr sparsam und wird da nichts machen. Und ich persönlich finde das auch nicht gerecht. Für die Hellhörigkeit des Gebäudes kann die Tanzschule nichts, uns hört man ja auch. Aber ab einem gewissen Maß an Lärm, finde ich das nicht richtig. Es sind ja nicht nur die normalen Geräusche, die von einer Wohnung ausgehen, sondern zusätzlich durchgängig 5 Stunden Poltern und das jeden Tag, weil es ja eine Tanzschule ist. Aber wir sind alle gleichberechtigte Mieter. Und wenn man lauter ist, dann finde ich es fair, dass die Partei, die den Lärm erzeugt, dafür sorgt, dass Nachbarn nicht beeinträchtigt werden.

Kennt sich da jemand aus, wer dafür verantwortlich ist, dieses Problem zu lösen? Wer trägt die Verantwortung? Und wer müsste dementsprechend bei so etwas die Kosten übernehmen?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

Liebe Grüße Jolie

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Kann mein Vermieter mich einfach beim Versorger anmelden?

Hallo.

Ich bin am 15.01. in eine neue Wohnung gezogen. Der Vermieter ist eine GmbH und betreut wird alles von einer Hausverwaltung.

Der Typ von der Hausverwaltung meinte bei der Wohnungsbesichtigung zu mir, dass die Vormieterin noch bis zum 31.01. Miete zahlen muss, wenn ich da nicht zum Januar einziehe, da sie zu spät gekündigt hat.

Ich habe die Hausverwaltung gefragt, ob die mir irgendwelche Strom- und Gasanbieter empfehlen können und die meinten, dass ich mich selbst darum kümmern muss und einfach auf Vergleichsportalen gucken soll.

Als ich dann am 15.01. eingezogen bin, habe ich mich gewundert, denn ich hatte Strom und Gas in der Wohnung, obwohl ich noch keine Verträge abgeschlossen hatte. Ich dachte dann, dass die Vormieterin auch gesäumt hat, ihre Verträge hierfür rechtzeitig zu kündigen. Also habe ich bis Ende Janaur gewartet und bereits eigene Verträge gefunden. Im Februar hatte ich aber immer noch Strom & Gas, obwohl meine eigenen Verträge noch nicht aktiv waren.

Dann habe ich Post von e on bekommen, dass Sie mich als zuständiger Grundversorger ermittelt und meine Daten von meiner Hausverwaltung bekommen hätten. Ich wurde nun einfach dort angemeldet ohne dass meine Hausverwaltung mir Bescheid gegeben hat. Ist das rechtens?

Mir wurde gesagt, dass ich 6 Wochen ab Einzug Zeit habe, um meinen Anbieter zu wechseln. Ich warte gerade noch darauf, dass meine Verträge aktiv werden.

Ich frage mich nur, ob meine Hausverwaltung mich einfach so ungefragt anmelden darf und ob die nicht eine Pflicht haben, mich zumindest darüber zu informieren.

Miete, Gas, Strom, Vermieter, Mietvertrag, Hausverwaltung, Versorgung

Wärmedämmung ältere Wohnanlage? Erfahrungen?

Unsere Wohnanlage (Österrreich) ist inzw. ca 45 Jahre alt und umfaßt etwa 30 Wohnparteien.

Laut Information eines Nachbarn wurde damals bei Bau bereits eine ca. 7cm dicke, atmungsaktive Beschichtung/Dämmung an der Außenfassade verwendet.

Unsere Hausverwaltung hat nach Abstimmung der Wohnungseigentümer ein Gutachten in Auftrag gegeben, od eine große Außendämmung der Fassade nebst Keller und Dachbodendämmung gemacht werden sollte.

Das Ergebnis wird uns in Bälde präsentiert.

Es gibt generell zur Erhaltung der Anlage lt. früherer Besprechung 2 Möglichkeiten, eine davon muß umgesetzt werden.

  1. kleine Lösung: Malen der Außenfassade und Erneuerung der undichten Fenster
  2. große Lösung: Komplette Wärmedämmung der Außenfassade mit Keller- und Dachbodendämmung.

Die Investitionsrücklage ist recht bescheiden und wird für allfällige Sanierungen dringend benötigt (Steigleitungen und vieles andere)

Die große Lösung ist trotz möglicher Förderungen ein finanzieller Wahnsinn und vmtl. ca 10x so teuer wie die kleine.

Frage: Habt Ihr Erfahrungen in ähnlichen "Fällen", wie seht Ihr die Notwendigkeit der großen Lösung (zumal Gutachten je nach Gutachter immer wieder stark variieren können und das starke Drängen der Hausverwaltung zur großen Lösung schon irgendwie auffällig war!)

Es werden auch stetig bereits von der Eigentümerversammlung eindeutig abgeschlagene Maßnahmen, die möglich, aber nicht notwendig sind wieder als wichtig aufgewärmt und ständig neue, recht kostenintensive neue Möglichkeiten empfohlen (z. B. Stiegenhausnotbeleuchtung, 45 Jahre lang nicht benötigt und teuer u.v.m)

Danke für jegliche Info.

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