Hausverwaltung – die besten Beiträge

Wann nach Wohnungsbesichtigung nachfragen?

Hallo,

es folgt ein etwas längerer Text.

Vor 2 Wochen war ich bei einer Wohnungsbesichtigung von Privat. Sie meinte, dass die Wohnung ab 1.5. frei wird, da sie bezüglich eines Jobwechsels in eine andere Stadt zieht. Ich hatte alle nötigen Unterlagen dabei und sie meinte, sie reiche sie an die Hausverwaltung, die entscheidet, weiter. Am nächsten Tag bekam ich von ihr eine Mail, in der sie meinte, dass spontan ihre Freundin die Wohnung übernehme und sie mir die Wohnung absagen muss.

Da ich der Meinung war, dass dies doch die Hausverwaltung zu entscheiden hat und nicht sie, rief ich die Hausverwaltung an. Diese stimmte mir zu, dass das so nicht geht und sie nur die Unterlagen von ihrer Freundin bekommen haben. Meine Unterlagen hat sie somit unterschlagen. Die Frau von der Hausverwaltung meinte, dass ich ihr meine Unterlagen zusenden soll und sie auf jeden Fall meine Unterlagen und die der Freundin dem Chef vorlegt, der dann endgültig entscheidet, wer die Wohnung bekommt. Die Unterlagen habe ich ihr am selben Tag noch vorbei gebracht und wir haben uns super verstanden. Außerdem meinte sie, dass die Unterlagen von der anderen Interessentin (also der Freundin von der Vormieterin) noch unvollständig sind und diese erst noch einfordern muss. Dies war letzten Dienstag. Jetzt ist eine Woche vergangen und ich frage mich, ob ich morgen mal anrufen kann und nachhaken soll, wie es denn ausschaut?

Ich will allerdings auch nicht nerven. Allerdings frage ich mich auch, ob die Mitbewerberin ihre Unterlagen überhaupt schon eingereicht hat, weil sie ja sicher ist, dass sie die Wohnung bekommt, weil sie von meiner Aktion ja nichts weiß oder ob die Wohnung schon an sie vergeben wurde. Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

Schon einmal vielen Dank und einen schönen Abend noch.

Wohnung, Recht, Anruf, Hausverwaltung, Wohnungssuche, Wohnungsbesichtigung

Mehrfamilienhaus WEG eigene Satellitenschüssel?

Hallo zusammen,

wir haben seit ein paar Wochen einen neuen Eigentümer in unserer WEG, der gerne eine Satellitenschüssel installieren wollte. Dazu holte er sich mutmaßlich die Erlaubnis der Verwalterin ein.

Ich hatte dem Eigentümer erklärt, dass mMn ein Beschluss auf der nächsten Eigentümerversammlung erfolgen müsste. Bislang sind alle Wohnungen durch einen Kabelanschluss versorgt. Nun hat der Neueigentümer selbst Hand angelegt und seine private Schüssel auf dem Hausdach installiert und hierzu den noch vorhandenen, alten Antennenmast genutzt. Die Kabel hat er durch einen bislang hierfür nicht verwendeten, wohl Leerschacht, des Schornsteins gelegt und Löcher eingebracht.Die Verwalterin hat mir daraufhin geschrieben, dass der Sachverhalt als TOP auf die kommende Eigentümerversammlung gelegt werde und es mir frei stehe, privatrechtlich dagegen vorzugehen.Entweder stehe ich jetzt auf dem Schlauch, aber ich sah meine Position als die korrekte an. Geht es hierbei nicht auch um versicherungsrechtliche Fragen, falls es zu Unwetterschäden durch Blitz, Sturm etc. kommen könnte? Ich habe keinerlei Kenntnis, wie es um die Befähigung des Eigentümers steht, derlei Anlagen zu installieren, abzusichern etc.Habe das Gefühl, dass die Verwalterin mich dort als den lästigen Nörgler abstempeln möchte. Vielleicht habt Ihr ja eine Idee/ Meinung, was der richtige Weg wäre.

Recht, Eigentümergemeinschaft, Hausverwaltung, Weg

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