Internetanschluss Kabelverlegung Hausverwaltung keine Genehmigung?


18.05.2020, 15:05

Könnte ich damit argumentieren, dass eine Eigentümerversammlung nicht stattfinden muss?

§ 22

Besondere Aufwendungen, Wiederaufbau

(1) 1Bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, können beschlossen oder verlangt werden, wenn jeder Wohnungseigentümer zustimmt, dessen Rechte durch die Maßnahmen über das in § 14 Nr. 1 bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden. 2Die Zustimmung ist nicht erforderlich, soweit die Rechte eines Wohnungseigentümers nicht in der in Satz 1 bezeichneten Weise beeinträchtigt werden.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/WEG/22.html

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

informier dich mal über die Änderungen, die für Eigentümer mit der WEG-Reform einhergehen. Ich bin mir nämlich ziemlich sicher, dass eine solche bauliche Maßnahme in Zukunft keinen einstimmigen Beschluss der Eigentümerversammlung mehr benötigen wird.

Lg Susan

gutefragempu 
Fragesteller
 18.05.2020, 14:54

Vielen Dank! Ich informier mich jetzt mal darüber

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gutefragempu 
Fragesteller
 18.05.2020, 15:01

Könnte ich damit argumentieren?

§ 22 Besondere Aufwendungen, Wiederaufbau

(1) 1Bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, können beschlossen oder verlangt werden, wenn jeder Wohnungseigentümer zustimmt, dessen Rechte durch die Maßnahmen über das in § 14 Nr. 1 bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden. 2Die Zustimmung ist nicht erforderlich, soweit die Rechte eines Wohnungseigentümers nicht in der in Satz 1 bezeichneten Weise beeinträchtigt werden.

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Maladjez  18.05.2020, 15:14

Ja, ich bin mir da auch recht sicher. Informier dich da einmal beim (Fach-)Anwalt. Insbesondere bei bestehenden Leitungen, die nicht mehr Stand der Technik sind (und für Abbrüche verantwortlich sind), benötigst du meines Wissens noch nicht einmal eine Einwilligung, sondern nur bei einem Ausbau (z.B. Ersatz durch LWL). Wie andere hier auch, würde ich dir auch zum einem Wechsel zu einem anderen Provider raten, Vodafone hat da nicht gerade des besten Ruf bezüglich Service.

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  1. vielleicht erteilen die abwesenden Eigentümer ja jemandem eine Vollmacht?
  2. ansonsten LTE?
  3. wie wäre eine Beschwerde bei Vodafone, damit die ihre DSL Leitung reparieren? normal bricht da bei 50Mbit/sec zumindest tagelang nix ab...
  4. du meist wohl 50Mbit/sec (DSL) und 1Gbit/sec (Unity)... oda?
RIDDICC  18.05.2020, 14:47

ach so: wenn Vodafone zickt, dann 1. mit der Bundesnetzagentur drohen und (wenn das auch nix hilft) 2. bei der Bundesnetzagentur beschweren....

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gutefragempu 
Fragesteller
 18.05.2020, 14:50
@RIDDICC

Das wäre eine gute Idee. Ich vermute aber, dass die Leitung für meinen Haushalt einfach zu schwach ist. Ein Versuch ist es Wert.

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gutefragempu 
Fragesteller
 18.05.2020, 14:48

Also mit Vodafone habe ich die Hoffnung verloren. Man muss Speedtest an einem Tag durchführen. Da gegen Nachts wenn alle Geräte ausgeschaltet sind um die 20Mbits messe, kann ich nichts dagegen machen. Ansonsten liegt der Wert bei 0,5K - 5Mbits. Vodafone hilft mir da nicht weiter, habe da schon mehr als 30x angerufen und Beschwerden eingereicht.

Die 4. Frage kann ich bestätigen. Da in unserem Haushalt 4 Handys, 1 Fernseher, 1 Alexa, 2 Laptops das WLan nutzen, reicht die DSL Variante nicht aus.

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RIDDICC  18.05.2020, 14:49
@gutefragempu

beschwer dich bei der Bundesnetzagentur über Vodafone...

die schulden dir weit mehr als 50% der maximal möglichen Übertragungsrate... das steht irgendwo im Vertrag drin...

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gutefragempu 
Fragesteller
 18.05.2020, 14:53
@RIDDICC

Ja das ist mir bewusst. Die Aussage eines Mitarbeiters war, wenn sie 5 Geräte haben teilen sie die 50 Mbits/sec und haben nur noch 10 pro Gerät

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RIDDICC  18.05.2020, 17:02
@gutefragempu
  1. du hast doch geschrieben, dass es zu „Abbrüchen“ kommt...
  2. bedeutet das, dass der DSL-Router die Verbinddung neu aufbaut, so dass etwa eine Minute lang nichts geht?
  3. oder was?
  4. wie wär ne zweite DSL-Leitung?
  5. oder n Vertrag über 100Mbit/sec?
  6. und wer sagt denn, dass alle Geräte 10Mbit/sec zur selben Zeit brauchen?
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Der Vermieter muss generell einen Anschluss für Telefon oder DSL frei geben, das ist Gesetz, wenn er es nicht tut, kannst du klagen !!!

gutefragempu 
Fragesteller
 18.05.2020, 14:50

Ich bin Eigentümer. Der DSL Anschluss ist vorhanden, aber da dieser nur bis 50 Mbits/sec begrenzt ist, reicht dieser leider nicht aus.

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Dreieck002  18.05.2020, 14:53

Klagen in unserem Staat? Hast du Jahrzehnte Zeit?

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